Mal eine Frage an die Versicherungsexperten hier...

Kuba

Top-Mitglied
Ort
Augsburg
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
24/09/2010
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
noch nicht
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RCD 310+DAB (+) MJ2013?
Extras
2 Schiebetüren, Leder mit Alcantara, Sondermodell Team, Comfortline
Umbauten / Tuning
Bilstein B14 Komfort-Fahrwerk,
18 Zoll Disc-Felgen im Sommer
FIN
WV2ZZZ7HZBH0XXXXX
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Audi A3 TFSI aus 2007
Hallo Busfreunde,

folgendes hat sich heute ereignet:

Ich habe einem guten Freund beim renovieren geholfen, mein Bus steht vor der Einfahrt, da kein anderer Platz zu dem Zeitpunkt frei war.
Dann zog das heutige Unwetter auf, mein Kumpel geht raus und will noch seinen Hänger in den Hof schieben, da ich gerade mit der Farbrolle auf der Leiter stand gab ich ihm meinen Busschlüssel, damit er ihn schnell umparken kann.
Mittlerweile hatte es heftige Windböen in Orkanstärke und beim Aussteigen reißt es meinem Kumpel die Fahrertür aus der Hand, mit voller Wucht nach vorne, seitdem passt kein Spaltmaß mehr, sie ging wohl noch einmal zu, aber ohne weitere Schäden am Kotflügel zu verursachen lässt sie sich nicht mehr öffnen.
Frage:
Welche Versicherung könnte da die richtige sein? Seine Haftpflicht als Gefälligkeitsschaden? (Auto ist Teilkasko versichert)

Fakt ist ich muss das am Montag soweit begutachtet und repariert bekommen dass die Tür wieder aufgeht.

Im Besten Fall sind nur die Schaniere hin...hoffentlich

Danach hat es teilweise heftig eine halbe Stunde gehagelt, schön auf die Fahrerseite, jetzt hab ich auch noch einen Hagelschaden, so ein Mist.
Den melde ich eh am Montag meiner Versicherung.

Gruß
Kuba
 
Legal ist klar, und wenn dem seine Versicherung keine Gefälligkeitschäden versichert hat?

Gruß
Kuba
 
Blödes Pech, shit happens, mein Mitgefühl!

Leider definitiv weder ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung (sogenannte „Benzinklausel“ im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen) Deines Kumpels noch für Deine KFZ-Teilkaskoversicherung. Allerdings hoffentlich vielleicht auch mit relativ geringem Aufwand reparierbar, so etwas passiert ja öfters bei plötzlicher Windböe von hinten. Bei meinem T5 musste bei einem vergleichbaren Malheur nur die Tür neu justiert werden, war kein großer Akt.

Den Hagelschaden selbst deckt die Teilkasko, ggf. anzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung. Bei Teilkasko gibt‘s auch keinen Schadenfreiheitsrabatt und somit keine Höherstufung im Schadensfalle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
wenn es wirklich so passiert ist wie Du schreibst zahlt das niemand, bzw Du musst es zahlen. Seine Haftpflicht zahlt vermutlich nicht bei Schäden beim KFZ Betrieb (Benzinklausel) und da er das Auto für Dich wegfahren sollte greift bei ihm die von Dir erwähnte Gefälligkeit, er haftet daher eher nicht für die max. leichte Fahrlässigkeit (Orkan).
Evtl. zahlt die Teilkasko das neben dem Hagel als Sturmschaden (aber eher nicht).
Grüße
Torsten
 
Ja prima, läuft ja wieder super...
Ich frag mal am Montag den Gutachter...wenn die Schaniere "überdehnt werden, was passiert da genau?
Fakt ist dass die Tür an der B-Säule einen zu großen und an der A-Säule einen zu engen Spalt hat...

Gruß
Ralf
 
Wenn die nicht zuginge, hätte ich es verstanden.
Das ist schon richtig.
Wenn die Tür offen ist, liegt sie "hinter" dem Kotflügel.
Nach dem Schließen sitzen beide auf Stoß und die Tür läßt sich nicht ohne weitere Schäden öffnen.
Die A-Säule wird im Scharnierbereich minimal nach vorne verdreht sein.
Die Scharniere selbst verbiegen sich in der Regel nicht.
Nach Ausbau der Tür sollte das wieder zu richten sein.
 
Viel fehlt an den Spaltmaßen nicht, vielleicht kann man es mit Nachstellen probieren. Ich will die halt nicht mit Gewalt öffnen und den Kotflügel beschädigen. Eine leichte Lackabplatzung hat er schon.
Wenn ich sie öffne geht sie leicht nach unten und nach ca. 2cm steht sie am KF an.
Nehme an den Kotflügel kann man nur mit abgeschraubter Stoßstange und offener Tür abschrauben, oder?

Gruß
Kuba
 
Kann zu, hab die Zusage meiner Versicherung dass die das in den Hagelschaden/Sturmschaden mir reinpacken.

Danke

Gruß
Kuba
 
Ja prima, läuft ja wieder super...
Ich frag mal am Montag den Gutachter...wenn die Schaniere "überdehnt werden, was passiert da genau?
Fakt ist dass die Tür an der B-Säule einen zu großen und an der A-Säule einen zu engen Spalt hat...

Gruß
Ralf
Wir hatten so einen Vorfall mit unserem neuen Feuerwehrfahrzeug (TSF-W Iveco Dayly).
Dem Fahrer wurde im Einsatz beim Öffnen die Tür durch eine Sturmböe aus der Hand gerissen.
Tür, Kotflügel und A-Säule wurden verbeult.
Die Reparatur kostete reichlich 7000 Euro.
 
Danke, das war nicht das was ich hören wollte...😆😆😆
 
So, Auto ist geputzt, morgen kommt der von der Versicherung beauftragte Dekra-Gutachter.
Bin gespannt mit welchem Restwert er mich abkanzeln will, hab gerade mal auf den gänigen Plattformen geschaut, abgesehen davon dass ich gar kein vergleichbar ausgestatteten MV aus den Baujahren 2010-2014 gefunden habe, auch nicht mit über 200tkm + braucht er mir mit unter sagen wir mal 25tkm Wiederbeschaffungswert gar nicht kommen.
Krass, aber wohl gerade Realität.
Wie seht Ihr das?
 
Wollt nur schaun ob jemand aufpasst... 😆, muss natürlich 25tEuro heißen...
 
So, Tür wurde vom Gutachter per Montiereisen (Kotflügel am Spalt zur Tür leicht nach hinten gedrückt) geöffnet, fürs erste sieht das nach einem verbogenen unteren Scharnier aus.
Das und ein neuer Kotflügel sollten die Türproblematik lösen. Kommt dann noch der Hagelschaden...bin gespannt.
Gutachter attestierte mir einen ausergewöhnlich guten Pflegezustand.
 
So Gutachten ist da, Gesamtschaden 11300 Euro inkl. MwSt., Restwert 13000 Euro inkl. MwSt., Wiederbeschaffungswert Marktpreis 24700 Euro.
Ich werde vermutlich die 11300 Euro (abzügl. MwSt.) nehmen und dann nach und nach die Schäden selber beheben.
 
Dann gibts aber Abzüge. Die Summe bekommst du nur über Rechnungen, bin mir aber da nicht Sicher. Wie läuft das mit der Entschädigung? Der Bus ist ja dann repariert.
 
Dann gibts aber Abzüge.

Nope...

Bei Abrechnung über Gutachten (fiktive Abrechnung) erhält man die Nettosumme gemäß Gutachten.
Weitere Kosten (bspw. Nutzungsausfall) können allerdings nur geltend gemacht werden, wenn die Reparatur (bspw. in Eigenregie) nachgewiesen werden kann.
Da ist dann aber Vorsicht geboten. Die Versicherung ist verpflichtet (gegenüber ihren Kunden. Logisch...), den für sie günstigsten Aufwand zu erstatten. Wenn du ihn also als repariert vorführst, werden sie dich nach den Rechnungen und dem Zeitaufwand fragen und gegenrechnen...
Sinnvoll ist möglicherweise die Beauftragung eines eigenen Gutachters. Der DEKRA-Gutachter sollte zwar neutral beurteilen, aber wessen Brot ich ess....

All diese meine Aussagen sind rechtlich nicht bindend, aber selbst "erfahren".;)

Ich würde auch die 11.300€ nehmen und ihn wieder - möglichst minimalinvasiv wegen Rost - zurechtbiegen. Im Laufe der Zeit.
 
Das ist doch Schmarrn. Es handelt sich hier um einen TK-Schaden.
d.h. kein Nutzungsaufall und kein eigener Gutachter.
Der DEKRA Gutachter o. sonst wer kalkuliert schon sicher eher Kundenfreundlich, will die Sache ja vom Tisch haben und nicht mit ständig rumgrunzenden Kunden diskutieren.
 
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