tomate
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11.2004
- Motor
- Otto V6 173 KW
- DPF
- nein
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Umbauten / Tuning
- Umrüstung auf Autogas
Hallo zusammen,
das Leben ist manchmal eine Realsatire. Ich tendiere daher eher dazu, darüber zu lachen
Kurz zur Vorgeschichte: Ich hatte vor rund einem Jahr ein wenig Diskussion mit der VWN Kulanzabteilung. Daraufhin hat man mich mit einem Gutschein über 100 € beschwichtigt, einzulösen beim für Service oder Zubehör. Darüber habe ich mich natürlich gefreut, ist ja eine nette Geste. Wer sucht, findet den Thread hier sicherlich.
Nun stand mein T5 neulich beim zwecks Reparatur und ich habe denen den Gutschein in die Hand gedrückt, zur Verrechnung mit der Reparaturrechnung.
Nur: VWN löst den nicht ein.
Die Begründung von VWN: "Der Gutschein ist für Service oder Zubehör, nicht für Reparaturen. Um die Reparatur komme ich ja eh nicht herum."
Mit anderen Worten, komme ich freiwillig zum und werde nicht durch einen Defekt dazu gezwungen, dann wird der Gutschein eingelöst.
Meinem war es sichtbar peinlich, mir das auszurichten.
Ich kann ja akzeptieren, wenn so ein Gutschein zweckgebunden ist. Allerdings dachte ich bisher, Reparaturen wären ebenfalls Serviceleistungen. Da wird allerdings fein unterschieden. Man lernt nicht aus.
Na ja...im April ist die nächste HU fällig. Ich bin natürlich gezwungen, die HU durchführen zu lassen. Daher befürchte ich, dass die Einlösung wieder abgelehnt werden könnte.
Liebe Kollegen von der VWN Kundenbetreuung:
Ich versichere hier vor allen mitlesenden Zeugen, dass ich den kürzlich gegebenen Reparaturauftrag FREIWILLIG und ohne äussere Zwänge erteilt habe. Ich habe Freiwillig und ohne ZWANG keine freie Werkstatt aufgesucht um mindestens mehr als 100 € zu sparen.
das Leben ist manchmal eine Realsatire. Ich tendiere daher eher dazu, darüber zu lachen
Kurz zur Vorgeschichte: Ich hatte vor rund einem Jahr ein wenig Diskussion mit der VWN Kulanzabteilung. Daraufhin hat man mich mit einem Gutschein über 100 € beschwichtigt, einzulösen beim für Service oder Zubehör. Darüber habe ich mich natürlich gefreut, ist ja eine nette Geste. Wer sucht, findet den Thread hier sicherlich.
Nun stand mein T5 neulich beim zwecks Reparatur und ich habe denen den Gutschein in die Hand gedrückt, zur Verrechnung mit der Reparaturrechnung.
Nur: VWN löst den nicht ein.
Die Begründung von VWN: "Der Gutschein ist für Service oder Zubehör, nicht für Reparaturen. Um die Reparatur komme ich ja eh nicht herum."
Mit anderen Worten, komme ich freiwillig zum und werde nicht durch einen Defekt dazu gezwungen, dann wird der Gutschein eingelöst.
Meinem war es sichtbar peinlich, mir das auszurichten.
Ich kann ja akzeptieren, wenn so ein Gutschein zweckgebunden ist. Allerdings dachte ich bisher, Reparaturen wären ebenfalls Serviceleistungen. Da wird allerdings fein unterschieden. Man lernt nicht aus.
Na ja...im April ist die nächste HU fällig. Ich bin natürlich gezwungen, die HU durchführen zu lassen. Daher befürchte ich, dass die Einlösung wieder abgelehnt werden könnte.
Liebe Kollegen von der VWN Kundenbetreuung:
Ich versichere hier vor allen mitlesenden Zeugen, dass ich den kürzlich gegebenen Reparaturauftrag FREIWILLIG und ohne äussere Zwänge erteilt habe. Ich habe Freiwillig und ohne ZWANG keine freie Werkstatt aufgesucht um mindestens mehr als 100 € zu sparen.