AniKa
Jung-Mitglied
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 2012
- Motor
- TDI® 132 KW
- Motortuning
- echt noch mehr PS?
- Getriebe
- 6-Gang
- Extras
- Bixenon, Kurvenlicht, Zuziehhilfe Schiebetür, Sitzheizung,
2. Batterie, Standheizung
Liebes Schwarmwissen,
Ich hatte noch nie so einen Fall und bin ratlos/unsicher. Wir haben im Januar einen Transporter T5.2 BiTd mit 180PS in Erfurt gekauft. Unser Wohnsitz ist Hamburg. Jetzt ist seit 2 Tagen die Servo ausgefallen. Plötzlich. Auto geparkt, 4 Stunden später wieder losgefahren und das Ausparken fühlte sich schon wie in alten Zeiten an. Ich hab darauf gegoogelt und folgendes (nachdem mir die Gewährleistung einfiel) gefunden:
Ein Hinweis:
Aus einem Urteil (Az. C-497/13) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geht hervor, dass Gebrauchtwagenkäufer in den ersten sechs Monaten nach dem Autokauf nicht nachweisen müssen, dass etwaige Sachmängel bereits bei der Übergabe vorlagen. Eine entsprechende Mitteilung an den Händler genügt Hier gilt grundsätzlich die Vermutung, dass ein Defekt bereits zum Zeitpunkt der Lieferung entstanden hat, wenn diese "Vertragswidrigkeit" binnen einem halben Jahr auftritt. Nationale Gerichte müssen nun die Entscheidung umsetzen.
Seite:
Gewährleistungsrecht - Kfz Garantie und Gewährleistungsfrist
Anruf beim Autohaus in Erfurt brachte folgende Aussage: Wir sollen in HH zu einer VW-Vertragswerkstatt gehen, der Wagen soll auf den Fehler geprüft werden und dann soll die Werkstatt den Bericht direkt an das Autohaus senden. Weiteres würde dann über Werkstatt und Autohaus direkt laufen.
Wer trägt die Kosten für die Überprüfung des Bullis? Kann ein Fall von Nicht-Gewährleistung eintreten? Gibt es Faktoren, die das beeinflussen?
Vielleicht gibt es ja Erfahrungswerte/Wissen, das mir noch fremd ist......... hoffnungsvoll
Liebe Grüße aus dem sonnigen! Norden,
Anika
Ich hatte noch nie so einen Fall und bin ratlos/unsicher. Wir haben im Januar einen Transporter T5.2 BiTd mit 180PS in Erfurt gekauft. Unser Wohnsitz ist Hamburg. Jetzt ist seit 2 Tagen die Servo ausgefallen. Plötzlich. Auto geparkt, 4 Stunden später wieder losgefahren und das Ausparken fühlte sich schon wie in alten Zeiten an. Ich hab darauf gegoogelt und folgendes (nachdem mir die Gewährleistung einfiel) gefunden:
Ein Hinweis:
Aus einem Urteil (Az. C-497/13) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geht hervor, dass Gebrauchtwagenkäufer in den ersten sechs Monaten nach dem Autokauf nicht nachweisen müssen, dass etwaige Sachmängel bereits bei der Übergabe vorlagen. Eine entsprechende Mitteilung an den Händler genügt Hier gilt grundsätzlich die Vermutung, dass ein Defekt bereits zum Zeitpunkt der Lieferung entstanden hat, wenn diese "Vertragswidrigkeit" binnen einem halben Jahr auftritt. Nationale Gerichte müssen nun die Entscheidung umsetzen.
Seite:
Gewährleistungsrecht - Kfz Garantie und Gewährleistungsfrist
Anruf beim Autohaus in Erfurt brachte folgende Aussage: Wir sollen in HH zu einer VW-Vertragswerkstatt gehen, der Wagen soll auf den Fehler geprüft werden und dann soll die Werkstatt den Bericht direkt an das Autohaus senden. Weiteres würde dann über Werkstatt und Autohaus direkt laufen.
Wer trägt die Kosten für die Überprüfung des Bullis? Kann ein Fall von Nicht-Gewährleistung eintreten? Gibt es Faktoren, die das beeinflussen?
Vielleicht gibt es ja Erfahrungswerte/Wissen, das mir noch fremd ist......... hoffnungsvoll
Liebe Grüße aus dem sonnigen! Norden,
Anika