getriebeschaden wer zahlt nun ?

mobil-kueche

Jung-Mitglied
Ort
hamburg
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2006
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Kein weiterer T5 vorhanden
hallo liebe gemeinde

ich habe einen t5 , tdi , bj 2006 beim händler gekauft. (am 19.11.2013)
ein hochdachmodell für meine selbstständige arbeit bestens geeignet.
nun habe ich einen getriebeschaden diagnostiziert bekommen.
ich habe im "kaufvertrag" meinen "firmennamen" als käufer stehen.
mit dem hinweis: von gewerbe für gewerbe. und:
"das kraftfahrzeug wird unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft....."

meine frage nun: kann ich vom händler noch irgendetwas zurückbekommen? der schaden dürfte um die 1500-2000 euro liegen.

schöner einstieg in die t5 gemeinde :(

vielen dank im voraus.
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Als "Gewerbetreibender" trägst du das Risiko.

Ich würde es aber nicht "schöner Einstieg in die T5-Gemeinde" nennen sondern unter "Erfahrungen als Selbstständiger" verbuchen
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Da hast du leider keine Garantie,es sei denn du kannst beweisen das der Händler von dem Mängel wuste.
Das ist aber so gut wie unmöglich!


Gruß Uwe
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Versuch über den Fahrzeugbrief den Vorbesitzer zuerreichen und frag mal nach ob er schon was davon wußte bzw. mit diesem Mängel verkauft hat.
Ansonsten würde ich persönlich mal einen Anwalt kontaktieren und unverbindlich Nachfragen, der kann dir evtl. mehr sagen...

Gruß
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Solange er das Auto nicht bewusst mit dem Getriebeschaden angekauft hat (und Du das beweisen kannst!) ist da leider nichts zu machen.

Gruß, Marcus
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Hallo,

.....das mit dem Anwalt kann man sich sparen - Handel unter Gewerbetreibenden erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung - da wird einem auch kein Anwalt helfen.
Sollte jedoch bereits vor dem Kauf beim Vorbesitzer ein Problem mit dem Getriebe vorgelegen haben sieht das wieder anders aus.

Viel wichtiger - was hat der Wagen gekostet und wie viel KM hat er drauf.
Weil beide Werte sind nicht ganz unerheblich für evtl. Schäden - hier wäre auch noch zu berücksichtigen das man die MWst. vom Kaufpreis abziehen muss.

Gruß
Claus
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Wie Marcus schon sagte, du musst es beweisen können.

Falls Du den Schaden tragen musst; wir hatten dasselbe Problem. Ich habe ihn mit Getriebeschaden verkauft. Alternativ wäre aber auch eine Reparatur des Getriebes für ca. 1.400,- beim Freundlichen möglich gewesen, mit Ausrausch der defekten Teile (Zahnrad hat sich auf der Welle gedreht) In einer freien Werkstatt sollte das vielleicht noch günstiger gehen.

Und; der Schaden hat sich vorher nicht bemerkbar gemacht.
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Den Anwalt kann er sich sparen,no Chance! Freundlich nachfragen ob sich der Händler an den Kosten beteiligt,wir sind selber Nutzfahrzeug Händler von Gewebe zu Gewerbe.
Auch ohne Garantie werden die Kosten komplett oder teilweise übernommen.


Gruß Uwe
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Sorry,also bei uns was nicht heißt das es jeder macht!!!!

Gruß Uwe
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

hallo liebe gemeinde

ich habe einen t5 , tdi , bj 2006 beim händler gekauft. (am 19.11.2013)
ein hochdachmodell für meine selbstständige arbeit bestens geeignet.
nun habe ich einen getriebeschaden diagnostiziert bekommen.
ich habe im "kaufvertrag" meinen "firmennamen" als käufer stehen.
mit dem hinweis: von gewerbe für gewerbe. und:
"das kraftfahrzeug wird unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft....."

meine frage nun: kann ich vom händler noch irgendetwas zurückbekommen? der schaden dürfte um die 1500-2000 euro liegen.

schöner einstieg in die t5 gemeinde :(

vielen dank im voraus.

Wenn du beweisen kannst das der Sachmangel bei Gefahrenübergang existiert hat, dann bekommst du den Schaden 100% ersetzt. Ansonsten bist du als Gewerbetreibender ein Vertrag eingegangen der alle Mängelhaftung ausschließt.
Aber..........Juristen
Vorschlag
Gehe zu deinem Verkäufer und erzähl ihm das ein Gutachter bestimmt herausfinden kann ob der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufes schon vorhanden war. Gutachter kostet ca. 200 € ( schätze ich mal ).
Du solltest bei diesem Versuchsballon dir VORHER überlegen wie weit du das Spiel treiben willst und es hängt natürlich erheblich davon ab wie viel KM seit dem Kauf gefahren bist.

Viel Glück
Seehase
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Moin,
wie viele Km hat der Wagen denn schon?
Je nach Laufleistung ist das ein Mangel bis hin zu normalem Verschleiß.
Tauschgetriebe sind aber nicht sooo teuer!
Gruß Raller
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Und zum Schluss ist es anstatt des Getriebes die Antriebswelle vorne rechts....
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Wenn du beweisen kannst das der Sachmangel bei Gefahrenübergang existiert hat, dann bekommst du den Schaden 100% ersetzt. Ansonsten bist du als Gewerbetreibender ein Vertrag eingegangen der alle Mängelhaftung ausschließt.

Das ist so nicht richtig. Er müsste nachweisen, dass der Händler den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat. Nur im Falle einer arglistigen Täuschung käme eine Entschädigung in Frage. Alles andere wäre Gewährleistung und die ist hier ausgeschlossen.

Die arglistige Täuschung nachzuweisen ist fast unmöglich - per Gutachten auf jeden Fall nicht. Das weiß der Händler auch - die sind ja nicht blöd. Nur wenn das Auto ihm als defekt verkauft wurde wäre das u.U. nachweisbar.

Er kann nur versuchen ein freundliches Gespräch zu suchen - mehr ist nicht.

Gruß, Marcus
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Er kann nur versuchen ein freundliches Gespräch zu suchen - mehr ist nicht

Hallo,

das sehe ich auch so.

Man muss auch mal die Gegenseite verstehen.
Da verkauft ein Händler diesen Trapo für vielleicht 5-7tsd€. Hat das Ding Monate auf dem Hof rumstehen und macht am Ende ein paar Hundert Euro Gewinn.

Dann soll er noch jedem einen Schaden ersetzen, falls was kaputt geht. Da kann er gleich zusperren.

Nicht umsonst drücken einem die Händler bei Verkauf an privat immer eine Zusatzgarantie aufs Auge - ohne wollen die gar nicht verkaufen.
Aus den og. Gründen.

Sorry.

Michael
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Ich finde es immer wieder lustig, wie sich Gebrauchtwagenkäufer über Defekte aufregen und versuchen, den Schaden am eigenen Fahrzeug anderen in den Magen zu drücken.
In diesem Fall ist das Fahrzeug 7 Jahre alt und anscheinend gewerblich genutzt worden. Da sind Defekte doch nicht nur wahrscheinlich, sondern als sicher zu erwarten. Der Kaufpreis für so alte Kastenwagen sollte –je nach Laufleistung, in diesem Fall nicht genannt- brutto zwischen 6.000 und 9.000 Euro liegen. Da bleibt zum Neupreis doch reichlich Luft.
Um diese Defekte zumindest zum Teil finanziell abzufedern, wäre eine Gebrauchtwagengarantie doch eine Lösung gewesen.

Nicht Klagen.
Zahlen.

Gruß
schrottotto
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

vielen dank erstmal für die einschätzungen und anregungen.
so ähnlich wie ihr, sehe ich die sachlage ebenfalls.

vielleicht hat noch jemand einen günstigen tip für austauschgetriebe oder instandsetzung in hh. ich fahre noch gern selbst dahin , bin net so ein online bestell freund. :)

lg volker
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Das ist so nicht richtig. Er müsste nachweisen, dass der Händler den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat. Nur im Falle einer arglistigen Täuschung käme eine Entschädigung in Frage. Alles andere wäre Gewährleistung und die ist hier ausgeschlossen.

Die arglistige Täuschung nachzuweisen ist fast unmöglich - per Gutachten auf jeden Fall nicht. Das weiß der Händler auch - die sind ja nicht blöd. Nur wenn das Auto ihm als defekt verkauft wurde wäre das u.U. nachweisbar.

Er kann nur versuchen ein freundliches Gespräch zu suchen - mehr ist nicht.

Gruß, Marcus
Hallo Marcus,

ich denke wir meinen das Gleiche, der Sachmangel muß vor dem Verkauf bestanden habe dann liegt Gewähr ( wenn vorhanden oder arglistige Täuschung ) Grundsätzlich gebe ich dir recht du bist auf entgegenkommen angewiesen......

Gruß
Seehase
 
AW: getriebeschaden wer zahlt nun ?

Nein, das tun wir nicht.

Wenn ein Sachmangel vor dem Kauf/Verkauf vorliegt dann würde bei einem Verkauf an privat die Gewährleistung des Händlers greifen.

Das Auto wurde aber unter Ausschluss der Gewährleistung an einen gewerblichen Abnehmer verkauft. Daher ist eben diese Haftung für Sachmängel zum Zeitpunkt des Verkaufs ausgeschlossen. Daher bringt es auch nichts mit einem Gutachten zu beweisen, dass das Getriebe schon seit 20.000km einen Defekt hat.

Nur für den Fall einer arglistigen Täuschung (= der Defekt war dem Händler ausdrücklich bekannt und wurde BEWUSST verschwiegen) wären Schadenersatzansprüche denkbar. Das kann man aber mit einem Gutachten nicht nachweisen. Nachweisen könnte man das nur wenn der das Auto mit Getriebeschaden angekauft hat (z.B. durch den Verkaufsvertrag des Vorbesitzers).

Das ist erheblicher Unterschied - es geht nämlich nicht um den Nachweis des Schadens zum Zeitpunkt des Kaufs sondern um den Beweis dass der Händler dies wusste und bewusst verschwiegen hat.

Gruß, Marcus
 
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