Finanzamt 1% Regelung nach Ausbau

teoma

Jung-Mitglied
Ort
NRW
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2015
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Basis
Extras
T5.2 4motion
Umbauten / Tuning
Wohnmobilausbau von Werz, Seikel Fahrwerk, Webasto Standheizung,
Hallo liebe Gemeinde,

ich bin Freiberufler (Fotograf) und habe 2015 einen Transporter Kombi für 45.000 € als Firmenwagen gekauft und versteuer den nach der 1% Regelung. Ein halbes Jahr später habe ich ihn ausbauen lassen. Die Kosten für den Ausbau werden normal abgeschrieben. Jetzt meint das Finanzamt ich hätte mir ja direkt einen California kaufen können, außerdem sei durch meinen Ausbau ein neues Auto entstanden, darum dürfe ich nicht den Bruttolistenpreis von meinem Auto am Tag der Erstzulassung als Bemessungsgrundlage für die 1% Regelunbg nehemen sonder die Summe, die ein California damals gekostet hätte. Der BFH hat jedoch geurteilt, dass nachträglich eingebaute Sonderaussattung nicht zum Bruttolistenpreis hinzugerechnet werden darf (hier ging es um eine nachträglich eingebaute Gasanlage). Ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums für Finanzen gibt es ebenfalls.

Hat hier jemand Erfahrung bezüglich eines nachträglichen Umbaus des Firmenwagens im Zusammenhang mit der 1% Regelung?
 
Ich mache das auch so wie Du und habe noch nichts vom FA gehört. Eine gerichtliche Entscheidung ä la man hätte einen Cali kaufen können kenne ich nicht...
 
Also auch Aufstelldach nachträglich usw.? Hattest Du schon mal eine Buchprüfung und der Prüfer hat die Vorgehensweise genehmigt?
 
Ich hatte da mal ein Schreiben mit Steuertipps in Händen, leider nicht mehr greifbar. Aber genau diese Regelung ist legitim und würde ich auf jeden Fall anfechten.
 
Hallo Teoma,
der Umbau gehört nicht in den Bruttolistenpreis ab Werk, das sehe ich genauso.
Konfrontiere deinen Sachbearbeiter doch mit dem BFH Urteil / Widerspruch einlegen und abwarten.
Schöne Tage,
 
Die gesetzliche Definition zur 1%-Regel lautet doch ganz klar auf "Inländischer Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung".
 
Also auch Aufstelldach nachträglich usw.? Hattest Du schon mal eine Buchprüfung und der Prüfer hat die Vorgehensweise genehmigt?
Klar, der gesamte Umbau. Betriebsprüfung hatte ich dazu noch nicht, ist ja noch kein Jahr her. Mein StB ist zum Thema aber sehr entspannt, führe zudem ein Fahrtenbuch, arbeite ja auch im Bus - entscheide also von Jahr zu Jahr, ob ich per Fahrtenbuch oder 1% ansetze.
 
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