Finanzamt 1% Regelung nach Ausbau

teoma

Jung-Mitglied
Ort
NRW
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2015
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Basis
Extras
T5.2 4motion
Umbauten / Tuning
Wohnmobilausbau von Werz, Seikel Fahrwerk, Webasto Standheizung,
Hallo liebe Gemeinde,

ich bin Freiberufler (Fotograf) und habe 2015 einen Transporter Kombi für 45.000 € als Firmenwagen gekauft und versteuer den nach der 1% Regelung. Ein halbes Jahr später habe ich ihn ausbauen lassen. Die Kosten für den Ausbau werden normal abgeschrieben. Jetzt meint das Finanzamt ich hätte mir ja direkt einen California kaufen können, außerdem sei durch meinen Ausbau ein neues Auto entstanden, darum dürfe ich nicht den Bruttolistenpreis von meinem Auto am Tag der Erstzulassung als Bemessungsgrundlage für die 1% Regelunbg nehemen sonder die Summe, die ein California damals gekostet hätte. Der BFH hat jedoch geurteilt, dass nachträglich eingebaute Sonderaussattung nicht zum Bruttolistenpreis hinzugerechnet werden darf (hier ging es um eine nachträglich eingebaute Gasanlage). Ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums für Finanzen gibt es ebenfalls.

Hat hier jemand Erfahrung bezüglich eines nachträglichen Umbaus des Firmenwagens im Zusammenhang mit der 1% Regelung?
 
Ich bin zwar auch kein Profi, das betrifft die Abschreibung und nicht die 1% Regelung.
Ausserdem sollte zu dem Thema sein anderer Fred ausreichen, also wie oft wird hier noch einer eröffnet?
 
Jep, der Abschreibungswert, den erstmal ausrechnen Auto+Ausbau und dann dann den 1%Betrag berechnen . Den anderen Fred kenn ich nicht.
 
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