der_handwerker
Top-Mitglied
- Ort
- München
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 14.04.2005
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Motortuning
- nein
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Extras
- Fischer Reutlingen, Magnum B, Hochdach SCA, langer Radstand
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7H
"Die Zahl der Unfälle, bei denen Senioren Hauptverursacher sind, steigt kontinuierlich. Schließlich gibt es ja auch immer mehr Senioren in Deutschland." (Quelle)
Durch diesen Beitrag inspiriert, würde es mich interessieren, wie die Meinung hier im Forum zu einer gesetzlich vorgeschriebenen und regelmäßigen Fahrtauglichkeistprüfung ab einem Alter von 65 Jahren ist und ich habe dazu eine Umfrage erstellt.
Es darf gerne diskutiert werden, ob die Fahrtauglichkeistprüfung rein theoretischer und fahrpraktischer Natur sein soll, so wie die Führerscheinprüfung auch, oder ob auch ein Gesundheitscheck (Reaktions-, Seh- und Hörvermögen, Beweglichkeit etc.) eingeschlossen sein soll.
Ist eine Altersgrenze ab 65 Jahren überhaupt sinnvoll und wie oft sollte die Fahrtauglichkeistprüfung dann stattfinden?
Ist der Führerschein ein "Grundrecht" in unserer Gesellschaft, das der Gesetzgeber auch wieder einschränken bzw. aufheben können sollte (so wie es in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder der Schweiz bereits praktiziert wird)?
Oder steht die grenzenlose Mobilität für alle über jedem Gedanken zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer?
Ich bin gespannt!
Durch diesen Beitrag inspiriert, würde es mich interessieren, wie die Meinung hier im Forum zu einer gesetzlich vorgeschriebenen und regelmäßigen Fahrtauglichkeistprüfung ab einem Alter von 65 Jahren ist und ich habe dazu eine Umfrage erstellt.
Es darf gerne diskutiert werden, ob die Fahrtauglichkeistprüfung rein theoretischer und fahrpraktischer Natur sein soll, so wie die Führerscheinprüfung auch, oder ob auch ein Gesundheitscheck (Reaktions-, Seh- und Hörvermögen, Beweglichkeit etc.) eingeschlossen sein soll.
Ist eine Altersgrenze ab 65 Jahren überhaupt sinnvoll und wie oft sollte die Fahrtauglichkeistprüfung dann stattfinden?
Ist der Führerschein ein "Grundrecht" in unserer Gesellschaft, das der Gesetzgeber auch wieder einschränken bzw. aufheben können sollte (so wie es in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder der Schweiz bereits praktiziert wird)?
Oder steht die grenzenlose Mobilität für alle über jedem Gedanken zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer?
Ich bin gespannt!
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