Dringend gesucht Kopie (*.pdf) Serviceheft T5.2 aus 2012 möglichst Special / Startline 103 kW TDI SG

Dr.Big

Top-Mitglied
Ort
Bodensee
Mein Auto
N/A
Erstzulassung
01/2021
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Business
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Drittes Bremssystem auf dem Beifahrersitz, Digitales Cockpit, Sitzheizung hinten, Eukalyptusholz
Umbauten / Tuning
Sprit- und V-max. Optimierung durch Höhenreduktion auf 1,46m
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
3H9
Hallo Gemeinde,


ich brauche eine solche Kopie vor Gericht, da ich mein Serviceheft nicht mehr habe ... persönliche Infos (Kennzeichen etc. würden geschwärzt, es dient ausschließlich zur Information über Wartungsintervalle und nicht zum "Basteln" eines Serviceheftes, weshalb es auch am Liebsten Blanco sein darf). Es reicht auch eine Kopie der dieser paar Seiten, ich brauche kein gebundenes Heft.

Meinen verflossenen T5.2 habe ich mit Unfallschaden im Nov. 2016 verkauft.

Leider bin ich bis heute im Rechtsstreit mit der gegnerischen Versicherung, da diese nicht bereit ist den Stundensatz der VWN - Werkstätte aus dem unabhängigen Gutachten zu erstatten. Und ja, die gegnerische Versicherung ist aus dem V** - Konzern und ja, ich hatte GWL-V und durfte daher nur in VWN - Werkstätten warten und reparieren lassen.
Zweierlei Maß eben, je nachdem ob "Soll" oder "Haben" im Focus ist.

Kann ich nachweisen, dass sämtliche Reparaturen und Wartungen ausschließlich bei VWN gemacht wurden, müssen die VWN - Sätze erstattet werden. Ich habe alle Rechnungen, aber: Das Gericht möchte die Serviceintervalle um zu sehen, ob nicht zwischen den belegbaren Rechnungen nicht doch noch ein Intervall erforderlich war, welches "auswärts" gemacht wurde. Dann bekäme ich nur Hinterhof erstattet.

Mein Käufer ("freier Autohändler", wer knapp nördlich des Bodenseekreises im Nov. 2016 einen "Special" in Darkwood mit 18" erworben hat, darf sich gerne bei mir melden) hatte nach meinem Verkauf an Ihn das Fahrzeug als "unfallfrei" zumindest inseriert. Klar, dass er nicht reagiert wenn ich nach Kontaktherstellung zu seinem Käufer frage wegen Kopie Servicecheckheft...

Mein freundlicher: "Es gibt keine definierten Intervalle, die werden ausschließlich elektronisch bedarfsweise angezeigt." Bullshit. Natürlich gibt es kilometrische und zeitliche Längst Intervalle bzw. irgendwo die Info, was im dynamischen Serviceintervall als Grenze hinterlegt ist. Nach über 2 Wochen heute die Nachricht von VWN: "Ihr Freundlicher wird Ihnen gerne weiterhelfen". Nochmals Bullshit, der tut es nicht und wird es (für mich zumindest) auch nie mehr tun. Nächster Freundlicher angeschrieben dass er mich künftig als Kunden haben wird und mir Bitte die Serviceintervalle übermittelt ... ich hoffe hier kommt was.

Daher meine Frage an Euch, stehen im Serviceheft die Grenzwerte für Wartungsintervalle drin und wenn ja, kann mir Jemand eine Kopie per PDF schicken ? Die ersten par Intervalle reichen, Auto ging mit um die 70 TKM weg. Wenn Jemand sich nicht die Mühe machen will seine eigenen Daten (Kennzeichen etc.) zu schwärzen, werde ich das gerne vor Weitergabe machen.
Oder hat Jemand ein anderes VW - Dokument, aus dem die Wartungsintervall Längstfristen hervorgehen ?

Das wäre echt Prima, derjenige bekäme auf alle Fälle bei sein nächsten Südreise am Bodensee einen Kaffee und Ausflugstipps spendiert !!

Vielen Dank und viele Grüße,
Jochen
 
Hallo,

....warum die ganze Mühe ??
Alle bei VWN durchgeführten Intervall Arbeiten kann jeder VW Händler auf Knopfdruck abrufen.

Im Serviceheft wird danach angekreuzt = nächster Intervall Service nach Anzeige.
Ob und was aufgerufen wird hängt davon ab, ob das Fahrzeug auf feste Intervalle oder variabel codiert war.

Was ist das für ein bekloppter Richter, der so einen Schwachsinn fordert ??
Service Hefte sind das erste was in der Regel professionell gefälscht wird um einen besseren Preis für ein Fahrzeug zu bekommen - und so etwas möchte er als Beweis ??

Um welchen Betrag geht es ??
Nicht das mir Geld nichts Wert ist, aber es gibt Beträge, da schätze ich mittlerweile ab, ob man sich wegen so etwas das Leben schwer macht.

Ein Serviceheft kann man ganz normal Blanco an der Ersatzteiltheke bei VW bestellen.

Gruß
Claus
 
ich hab den Special vom MJ2012 Bj 2013, brauchst du alle Seiten oder wie? könnt bei Gelegenheit machen wenn nicht das kompl. Heft sein muss 8)
 
Hi Old No7,

vielen Dank für das Angebot; ich brauche nur die Seite(n) aus denen hervorgeht, wie die Wartungsintervalle sind, i.e. "Inspektionsservice nach Intervall, aber spätestens nach XXXXX km / X Jahren", "Intervallservice nach Intervall, aber spätestens nach XXXXX km / X Jahren". Und die Nummer der Druckschrift sollte erkennbar sein, damit trackbar ist für welche Motorisierung die Intervalle gelten. Wäre cool :-)

@ Alpcrasher,

Danke hierfür, wenn ich die FIN eingebe, springt das Eingabefeld wieder auf "leer", es passiert nix ... ich hab mich dann durch die Website neu durchgehangelt, bei "klick" auf "Betriebsanleitung kommt Fehlermeldung "404", Seite nicht vorhanden ...

Vielen Dank und viele Grüße,
Jochen
 
Hi Claus,

den Nachweis, was an Reparaturen, Gewährleistung und Wartung gemacht wurde, habe ich.
Was mir nur fehlt und mein "Freundlicher" nicht beibringen kann / will, sind die Intervalle, mit dem Verweis auf "Intervallanzeige Bordcomputer".

Der Richter kennt wohl die Intervallanzeige :rolleyes: nicht und will gegenprüfen, ob ich auch nicht ein Intervall ausgelassen bzw. bei nicht-VWN machen lassen habe. Es geht um Größenordnung EUR 1.000,00.

Ich habe jetzt auch einen Freundlichen in der nächsten Stadt gebeten, mir ein Blanco - Serviceheft, bzw. vielmehr nur die Kopie der relevanten Seiten, zuzuschicken. Hierzu musste ich ihm heute Abend erstmal die FIN nachreichen.

Was mich tierisch nervt an der Stelle ist, die Versicherung wollte im 1. Schritt nur einen groben, unverbindlichen Kostenvoranschlag - von VWN (!), was leider nur telefonisch vereinbart war ... mein Freundlicher hat sich schlichtweg geweigert einen zu machen (es war nur die linke Seite im Bereich des Radlaufes eingedrückt, dahinter erkennbar nichts beschädigt).... aber "zufällig" war gerade der Gutachter im Haus ... "machen wir alles komplett für Sie, wir regeln das mit den Versicherungen ..." (Unfallgegner war ein angehängter WoWa).

Pustefix, der hat das nur der Anhänger - Versicherung geschickt welche sich dann mit der Zugfahrzeugversicherung abstimmen wollte, mein Fahrzeug war 6 Wochen später mit dem Schaden verkauft, ich informiere die Versicherungen dass ich nicht reparieren lasse und falls sie einen eigenen Gutachter schicken wollen das schnell tun müssen .... tja, Fahrzeug 6 Tage vom Hof: "Wir werden einen eigenen Gutachter schicken ... Fahrzeug schon weg ? Das tut uns aber leid ...". Umgehend dem Anwalt übergeben.

Meine Frau wurde (persönlicher Alptraum eines Jeden :D) wurde mit dem Golf VI in der Waschstraße auf den Vordermann geschoben, der hatte eine AHK ... das untere Kühlergitter gesplittert, am Kennzeichen konnte man erkenn dass der Kugelkopf direkt darunter eingefahren ist, die Kühlerlamellen dahinter absolut jungfräulich, kein Blech auch nur angekratzt ... was macht unser Freundlicher ?
"Das kann man so nicht sehen, da muss ein Gutachter kommen und die Front zerlegt werden zum Nachsehen ...." wäre auch hier nicht meine Kohle gewesen, aber ich frage mich, was der von Autos versteht, und weshalb ohne Gutachter nicht mal eine Unterlagsscheibe verkauft wird ?
Ist btw. derselbe, bei dem ich meinen 2006er 1,9 TDI PD 3x (!) vorgeführt hatte ... "bei starker Beschleunigung sieht man leichte Rußwolken im Scheinwerferlicht der Hintermänner, sollte bei einem DPF EURO4 nicht sein ..."
Ich habe 3x ein DPF - Messprotokoll vorgelegt bekommen ..."alles in Ordnung". Irgendwann habe ich mitbekommen dass mein 1,9er EURO 4 gar keinen DPF hatte ... mal ganz zu schweigen davon dass beim 1,9er Ölwechsel die Ölfüllmenge des 2,5ers abgerechnet wurde ... :rolleyes:, ich bei Abholung aber zufällig die 1,9er Füllmenge im Kopf hatte ... :D
Vertrauen geht anders und ist jetzt auch tutti finito.

Hier meine schönsten Urlaubsbilder :rolleyes:, Zugfahrzeug war ein SQ5 TDI, und meine bis dahin dringendste Frage aller Fragen, "schwenkt der Wohnwagen beim Abbiegen bei bloßer Vorwärtsfahrt hinten weiter aus als das zuvor durchfahrene Lichtraumprofil ?" ist damit mit "Ja" beantwortet.

Und: Wenn man am einen Tag einen Platten hat und das Ersatzrad drauf, ist am nächsten Tag die Seite eingedrückt ! :D


anhang1.jpg anhang2.jpg

Viele Grüße,
Jochen
 
@ Alpcrasher,

Danke hierfür, wenn ich die FIN eingebe, springt das Eingabefeld wieder auf "leer", es passiert nix ... ich hab mich dann durch die Website neu durchgehangelt, bei "klick" auf "Betriebsanleitung kommt Fehlermeldung "404", Seite nicht vorhanden ...
Hm, bei mir funktioniert das.

Hast du eine gültige Fahrgestellnummer (Tippfehler) eingegeben?

Wenn ich eine der letzten Zahlen ändere hab ich das gleiche Problem.

Gruß

Peter
 
Nee, die Fin ist 5x gecheckt ... bei Falscheingabe macht er eine aktive Meldung ... bei meiner FIN passiert nix ...
 
:confused: sowas, jetzt geht's, gleiche Bedienung wie zuvor ...
 
@Gen.In.Fest.: Cool, vielen Dank ... jetzt muss ich dem Richter nur noch erklären dass trotz der Darstellung das Öl nach Intervallanzeige und nicht nach spätestens 20.000 km wie da im Heft steht wechseln muss ... :mad:

Viele Grüße,
Jochen
 
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