Zwickmühle: Kein Einfahren ohne HU, ohne HU kein Einfahren...

Ich hatte nicht mehr die ganze Historie im Kopf. Hatte mich nur auf diesen Thread bezogen...

Alles gut, erwarte ich ja auch nicht. Lieber ein Mal "zu viel" darauf hingewiesen, als ein Mal zu wenig. Kann ja auch für andere User sehr, sehr wichtig sein.

Ich wusste "damals", dass die Hauptlagerschale nicht ohne ZK gelöst werden darf, weil im RLF und hier haufenweise erwähnt. Daher war alles safe.

Aber das WARUM, das hatte Konnoo mir dann dort erläutert bzw mit der Nase drauf gestoßen... Dann kam der Thread der technologischen Hintergründe der Zugankervorpannungen zustande.
 
Hallo bjobi,
du musst doch die AU nicht zwingend bei derselben Organisation durchführen lassen wie die HU.

Vielleicht hast du ja Kontakte zu einer Werkstatt, die die AU etwas "schonender" durchführen würde? Fahrten die im Zusammenhang mit der Durchführung der HU-Prüfung stehen sind m.W. erlaubt. Vorsichtshalber solltest du eine schriftliche Terminbestätigung für die AU-Durchführung dabeihaben...

Grüße
Jochen
 
Kurzzeitkennzeichen
5 Tage fahren.
Probefahrt ist erlaubt
Eigener Kreis und sogar Nachbarkreise.
 
Hallo bjobi,
du musst doch die AU nicht zwingend bei derselben Organisation durchführen lassen wie die HU.

Das ist mir komplett neu. Dachte, dass das beides aneinander gekoppelt wäre? Sprich keine HU-Plakette ohne AU? Oder klebt dann der AU-Betrieb die Plakette (später), ohne selbst intern durchgeführte HU?

Vielleicht hast du ja Kontakte zu einer Werkstatt, die die AU etwas "schonender" durchführen würde? Fahrten die im Zusammenhang mit der Durchführung der HU-Prüfung stehen sind m.W. erlaubt. Vorsichtshalber solltest du eine schriftliche Terminbestätigung für die AU-Durchführung dabeihaben...

Ja, das ist auch mein Kenntnisstand. Es steht nur übernächstes WE ein Festivalbesuch an. Und bei den Verkehrskontrollen dort will ich sehr ungern ohne HU (8 Monate drüber) da entlang fahren... Die Kontrollen sind schon mit perfektem Fahrzeug unangenehm genug...

Bzgl. "schonender" AU wurde mir gesagt, dass die halt den Vorschriften unterliegen. Fahrzeugspezifisch soll es wohl eine Prüfung mit lediglich 2500 U/Min geben, aber keine Ahnung ob mein Euro 4 darunter fällt.

Früher haben die ja nur über OBD nach Fehlern im Abgasstrang gesucht, falls ich nicht irre... Das soll wohl aber obsolet sein.

Kurzzeitkennzeichen
5 Tage fahren.
Probefahrt ist erlaubt
Eigener Kreis und sogar Nachbarkreise.

Fahrzeug ist bereits angemeldet, eben seit 11/23... War `ne knappe Kiste seit Kauf. Und es soll Ende des Monats los gehen...
 
Bei mir hat er es mit ganz wenig Gas gemacht.
 
Kurzzeitkennzeichen kriegst du als Privatmensch nur noch mit gültiger HU...

Zur Trennung von AU/HU: Bei einer anerkannten AU-Werkstatt kriegst du eine Bescheinigung für die durchgeführte AU, die eine bestimmte Zeit (ich glaube 4 Wochen, weiß es aber nicht exakt) bei der Durchführung der HU vorgelegt werden kann. Eine gesonderte Plakette gibt es ja schon ewig dafür nicht mehr.
Ohne gültige AU keine HU. Aber ohne gültige HU kannst du jederzeit eine AU woanders machen. Und da kenne ich zumindest bei mir eine Werkstatt, mit der man "reden kann", um eine alte T3 Doka (JX) nicht in die Abregeldrehzahl von 5250 U/min zu quälen...

Grüße
Jochen
 
Zur Trennung von AU/HU: Bei einer anerkannten AU-Werkstatt kriegst du eine Bescheinigung für die durchgeführte AU, die eine bestimmte Zeit (ich glaube 4 Wochen, weiß es aber nicht exakt) bei der Durchführung der HU vorgelegt werden kann. Eine gesonderte Plakette gibt es ja schon ewig dafür nicht mehr.
Ohne gültige AU keine HU. Aber ohne gültige HU kannst du jederzeit eine AU woanders machen. Und da kenne ich zumindest bei mir eine Werkstatt, mit der man "reden kann", um eine alte T3 Doka (JX) nicht in die Abregeldrehzahl von 5250 U/min zu quälen...

Guter Hinweis, Danke!
 
Kurzzeitkennzeichen kriegst du als Privatmensch nur noch mit gültiger HU...
Zur Vorführung zur HU darfst du innerhalb deines Kreises auch ohne HU und als Privatmann fahren.
Habe ich Ende 2023 auch gemacht.
 
Und wenn du zur HU fährst, die machst, aber die AU nicht bestehst….
Dann kannst du doch, solange keine gravierenden Mängel sind, fahren.
Oder geht das auch nicht
 
Zur Vorführung zur HU darfst du innerhalb deines Kreises auch ohne HU und als Privatmann fahren.
Habe ich Ende 2023 auch gemacht.
Eben ging es hier um deinen Tipp sich ein Kurzzeitkennzeichen zu holen. Was ohne gültige HU nicht geht.
Dass man ohne gültige HU zur HU fahren darf ist unbestritten...

Und wenn du zur HU fährst, die machst, aber die AU nicht bestehst….
Dann kannst du doch, solange keine gravierenden Mängel sind, fahren.
Oder geht das auch nicht
In dem Falls hast du - wegen der nicht bestandenen AU - keine "gemachte" HU. Kriegst also einen Mängelbericht und hast 4 Wochen Zeit, den Mangel zu beheben. Wenn du dann allerdings schon locker ein halbes Jahr drüber bist dürfte es bei Kontrollen "lustige" Diskussionen mit den blau/weißen geben...

Grüße
Jochen
 
Zur Vorführung zur HU darfst du innerhalb deines Kreises auch ohne HU und als Privatmann fahren.
Habe ich Ende 2023 auch gemacht.

Ja, aber Du bekommst ohne gültige HU keine Kurzzeitkennzeichen mehr von der Zulassungsstelle zugeteilt. Zumindest hier nicht, das weiß ich zu 100%.

Dass man ohne gültige HU zur HU, am besten mit schriftlicher Terminbestätigung, fahren darf, stimmt. Dann sagt eigentlich niemand was. Man darf ja sogar mit einem soeben abgemeldeten Fahrzeug von der Zulassungsstelle nach Hause fahren, ohne Plakette. Aber NUR das, und mit Kennzeichen. Man darf aber auch nicht ohne Zulassung zur HU, dann muss man einen Trailer nutzen, weil keine Zulassung mehr und keine rückverfolgbaren Kennzeichen...

Das trifft ja aber auf mich alles nicht zu.

Ich will eigentlich nur motorschonend eine AU haben. Mit einem Prüfer, welcher, unter Vorlage der Rechnung der Nockenwelle, mal eben den Gasfuß nicht so schwer sein lässt.

Machen denn auch "normale" Werkstätten eine AU mit Bescheinigung, welche ich ggf. bei der Prüfstelle vorlegen könnte, damit die das nicht mehr (so streng) machen müssen? Oder sind die dann AU-spezialisiert, wegen den Gerätschaften? Hat heute jede mittelgroße Werkstatt so einen Schnüffel-Rüssel?
 
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In dem Falls hast du - wegen der nicht bestandenen AU - keine "gemachte" HU. Kriegst also einen Mängelbericht und hast 4 Wochen Zeit, den Mangel zu beheben. Wenn du dann allerdings schon locker ein halbes Jahr drüber bist dürfte es bei Kontrollen "lustige" Diskussionen mit den blau/weißen geben...

Aktuell hat man teilweise 3-4 Wochen Wartezeit für einen pimmeligen Werkstatttermin: Fachkräftemangel.

Das bedeutet ja, dass jeder, der die HU nicht bestanden hat, im Zweifel Monate sein Fahrzeug stehen lassen muss, weil er auf einen Termin wartet... Es wird immer verrückter in diesem Land...
🤣

Gut, 8 Monate sind extrem. Aber teilweise geht es nicht anders. Nicht jeder fährt einen Jahreswagen... Und so ein Projekt bedarf nunmal Zeit.
 
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Aktuell hat man teilweise 3-4 Wochen Wartezeit für einen pimmeligen Werkstatttermin: Fachkräftemangel.

Das bedeutet ja, dass jeder, der die HU nicht bestanden hat, im Zweifel Monate sein Fahrzeug stehen lassen muss, weil er auf einen Termin wartet... Es wird immer verrückter in diesem Land...
🤣

Gut, 8 Monate sind extrem. Aber teilweise geht es nicht anders. Nicht jeder fährt einen Jahreswagen... Und so ein Projekt bedarf nunmal Zeit.
Du kannst dir mit der Mängelbeseitigung auch länger Zeit lassen. Zahlst dann aber nicht die Nachprüfgebühr (ein paar Euro), sondern latzt nochmal für eine komplette HU (incl. AU) die bummeligen 140€ Prüfgebühr ab. Incl. weiterer Diskussionen mit den Ordnungshütern.

2 Monate bei der HU drüber ist imho kein Problem, ab dem dritten Monat kostet es, ab dem 9. Monat gibt es zusätzlich einen Punkt und wird nochmals teurer (PKW unterstellt).
 
2 Monate bei der HU drüber ist imho kein Problem, ab dem dritten Monat kostet es, ab dem 9. Monat gibt es zusätzlich einen Punkt und wird nochmals teurer (PKW unterstellt).
Das kommt ganz auf die Situation drauf an.

Wir haben hier seitens der Stadtverwaltung so eine eklige Polizeibehörde, die Jagd auf Parkverstöße macht. Dabei schauen die auch hinten aufs Nummernschild, ob der TÜV abgelaufen ist. Macht ja Spaß, die Bürger zu schurigeln.

Wenn ja, kommt von der Zulassungsstelle eine Aufforderung, innerhalb 14 Tagen HU/AU zu erledigen, andernfalls wird das Fahrzeug hochoffiziell stillgelegt. Nebst Androhung von Owi - Bußgeld und Punkten.

So einen überaus freundlichen Brief hatte ich unlängst bekommen. Die Geier hatten meinen Bulli gesichtet, als er kurz vor meiner Garage auf meinem Grundstück stand, TÜV unwesentlich überzogen (5 Monate). Dem Leiter der Zulassungsstelle klingeln heute noch die rauchenden Ohren.
 
Wir haben hier seitens der Stadtverwaltung so eine eklige Polizeibehörde, die Jagd auf Parkverstöße macht. Dabei schauen die auch hinten aufs Nummernschild, ob der TÜV abgelaufen ist. Macht ja Spaß, die Bürger zu schurigeln.

Kann ich bestätigen. Statt "Knöllchen" gabs aufm Parkplatz in der Satdt bei 6 Monaten HU-Überzug schon ein Strafgeld wegen abgelaufener HU. Die versuchen mittlerweile alles, um an Kohle zu kommen...

Auto (meiner Frau) ist übrigens absolut mängelfrei durch gekommen...
ab dem 9. Monat gibt es zusätzlich einen Punkt und wird nochmals teurer (PKW unterstellt).

Meine Kenntnis ist: Ab 8 Monaten gibts schon `nen Punkt. Das würde ich gerne vermeiden, vor allem "nur wegen AU". Hab zwar absolut keine Punkte, aber die Fahrerlaubnisbehörde soll meine Akte bitte unbemerkt im Schrank stehen lassen. Keine Lust auf diesen hiesigen "Schildbürger-Kram"...

Hab da schon mal unangenehme Erfahrung gemacht. (Damals 2006 als 20-jähriger EU-Bürger in Frankreich wegen Arbeit und mehrjährigem Haupt-Wohnsitz den Führerschein dort gemacht, die wollten das hier aber nicht anerkennen und umschreiben... Völlig bescheuert. Schlussendlich hat es ein Anwalt für Verkehrsrecht über ADAC-Rechtschutz gerichtet. War Stress ohne Ende... Ist aber `ne andere Geschichte... 😄)
 
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