Als Fernlicht geht es nicht. Nur als separat geschaltete Arbeitsscheinwerfer. Ist bei den ganzen Lkw Zusatzscheinwerfer auch vorgeschrieben.
Doch ein paar als Fernlicht darfst du zusätzlich anbauen. Bei kleinen LKW / PKW sind zwei paar Fernlichter erlaubt. Bei LKW >x Tonnen sind drei paar erlaubt.
 
Bin der Meinung das nur in Höhe der original Fernscheinwerfer der an/Einbau von Zusatzscheinwerfern für den Straßenverkehr zugelassen sind. Alles andere sind Arbeitsscheinwerfer. Hilft den Fragesteller jetzt aber auch nicht weiter. Ich würde eine andere Prüfstelle anfahren. Blöd ist wenn jetzt schon was bezahlt wurde und man nochmals vorstellig werden soll. Habe keine Ahnung ob man mit wenig finanziellen Aufwand die Prüforganitation wechseln kann. Die möchten ja alle verdienen.
Beim Lkw sind das auch nur Arbeitsscheinwerfer die im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.
 
...
Doch ein paar als Fernlicht darfst du zusätzlich anbauen
@Batti hat doch schon ein paar zusätzliche Fern-Scheinwerfer im Grill verbaut, wenn ich das richtig sehe ... Also geht es doch nur als Arbeitsscheinwerfer!


Bin der Meinung das nur in Höhe der original Fernscheinwerfer der an/Einbau von Zusatzscheinwerfern für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Nach meinen Infos kann man Fernscheinwerfer durchaus am Dachträger montieren. Für die Anbauhöhe gibt es keine entspr. Einschränkung.

Hier ganz übersichtlich zusammengefasst:
 
kann man Fernscheinwerfer durchaus am Dachträger montieren. Für die Anbauhöhe gibt es keine entspr. Einschränkung.
Ist in Österreich definitiv nicht zulässig. Nur auf "gleicher Höhe". In D offensichtlich anders...
 
... du kommst aus Österreich ... ja dann scheint es bei euch anders geregelt zu sein.
Viele Grüße in die Alpenrepublik
Ludger
 
Meines Wissens sind Max. 6 Lampen erlaubt. 2 x Nebel, 2 x Abblendlicht und 2 x Fernlicht. Wobei die Scheinwerfer beim MV schon jeweils einen Fernscheinwerfer verbaut haben.

Darum sind meine zusätzlichen Fernis mit einem Schalter als Arbeitsleuchten versehen. Schon zweimal bei der Prüfung akzeptiert.
 
2 Zusatzscheinwerfer für Fernlicht (+ die 2 Serienfernlichter) sind definitiv in der EU erlaubt.
Max. Ref.zahl 100 etc. vorausgesetzt.
 
@Buba11 ist definitiv erlaubt. Siehe den Link zum EU Gesetz den ich heute morgen hier gepostet habe :)
Und denke was im Gesetz steht sollte auch stimmen. Eher wie irgendwelche Websites ;)
 
Danke euch erstmal. Ja ich werde mal den Gesetzestext mitnehmen. Evtl. kann er sich ja erweichen lassen. Aber er fing gleich so an, ob ich einen Arbeitsgrund beruflich damit hätte und wenn nicht dann dürfen die nichtmal am Auto verbaut werden.
Naja zur Not schraube ich sie runter und später wieder drauf.
 
Boah 92€ 😱

Gab es die Datei nicht sogar irgendwo hier im Forum? Drucker hätte ich da.

Edit, hab's:

Wenn es das hier ist, kann ich euch das gerne Mal ausdrucken.
Kann man diese Halterungen eigentlich auch für den Grill im T6 verwenden?
 
Nein, das passt vermutlich nur in den Grill vom T5.2, da sind die Streben deutlich dicker als im T6
 
Moin,

ich bin mal wieder für ein Monat in Schweden unterwegs und plane schon den nächsten Aufenthalt im Winter hier :D

Ich würde mir bis dahin gerne diese hier an die Front packen:

In meinen Hauptscheinwerfern werkeln die Philips H4 Ultron LED leuchten die schon ein absolutes upgrade zu den "Kerzchen" sind.

Darf ich die jetzt einfach so anbauen und anschließen? wenn ich den abstand und Höhe einhalte sollte es doch gehen oder? (also legal zusätzlich zu den Fernscheinwerfern)
Ich habe solche und ähnliche Leuchten letzten Winter hier in Aktion gesehen und finde ein dickes Plus an sicherheit wenn wenn durch die Pampa fährt.
 
Darf ich die jetzt einfach so anbauen und anschließen?
Du darfst das, wenn sie ECE-R112 zertifiziert sind (das sind sie offensichtlich) UND die Summe der Referenzzahlen aller Scheinwerfer max. 100 ist.
Die Referenzzahl deiner Serienscheinwerfer findest du neben dem CE Zeichen aufgedruckt (am Schwfglas), leider finde ich keine Referenzzahl zu den Nexus.
 
Welche Reverenz haben diese Scheinwerfer?
 
Ergänzung, weil auf den Fotos tlws. 3 Stk. montiert sind: in D und A müssen sie jeweils paarweise montiert sein. (bzw. bei Lightbars eine doppelte Zulassung haben)
Also - kläre die Ref-zahlen, dann sollte das passen.
 
Zur not den Tüv vorab fragen.
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten! Das mit den Referenzzahlen verstehe ich nicht so ganz (also wo ich sie an meinem Scheinwerfer finde schon aber was dieses denn aus?) Edit: ok, gefunden:
Ich würde den Laden ja anschreiben und auch fragen aber ob die sowas kennen wie ReferenceNo?

Auch muss ich noch rauskriegen, ob ich die an meinem T5.1 angeschlossen bekomme (wollte jezt kein extra Thread aufmachen)
Sollte aber an Can Bus ohne Probleme gehen wie ich schon aus anderen Threads hier gelesen hab.
 
Wenn die Philips Led funktionieren hast du eh kein Problem mit den Canbus.
 
Zurück
Oben