Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Strunkel

Aktiv-Mitglied
Ort
Raum Hannover
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
02/2009
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
FIN
WV1ZZZ7HZ9H07xxxx
Hallo zusammen,

könnte mal jemand nachschauen was unter Punkt "K" der Zulassungsbescheinigung Teil I

beim Trapo 75kw Mod 09 stehen sollte?

Danke
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Hi

Punkt K?
Ist das die Genehmigungsnr?
Weisz nicht ob in Oesterreich das gleiche wie in Deutschland steht
Bei mir steht da 786.710/0002-II/BAV/TG2007

gruss max
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Bei mir steht da E1*2001/116*0220*03 (EG-Typgenehmigung).
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Danke euch beiden...:danke:

Ich meine auch das, hier in D, dort etwas mit "e1..." stehen sollte,

aber bei meinen Re-Import ist dort nix eingetragen...:(

Habe mal bei VW eine Anfrage gestartet,

mal schauen was dabei rauskommt...:rolleyes:
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Hallo Achim,

meiner ist auch ein Reimport und da steht :
e1*2001/116*0220*19
Gruß
Helge
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Hallo Helge,

danke, ich werde das Gefühl nicht los das da einer geschwächelt hat....X(

Werde mal die Antwort von VW abwarten, und dann dem Kittelmann etwas näher treten...
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Hallo,
bei meinem Reimport steht da auch nichts. Hat bisher noch Niemanden gestört.
Viele Grüße
Werner
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Hallo Werner,

nun grundsätzlich dürfte es wohl auch egal sein ob diese Nummer da drin steht oder nicht.

Was ist aber wenn man z.B. eine Anhängekupplung anbaut oder Standheizung oder oder... die eine EU-Zulassung des Fahrzeugs voraussetzt?

EU-Zulassung = EG-Typgenehmigung ?

Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist das vielleicht nicht dasselbe?:confused:
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

...ich werde das Gefühl nicht los das da einer geschwächelt hat....X(

Die Zulassungsstelle im Zweifelsfalle? Bei meinem Reimport siehe Anhang.
 

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Hallo Chris,

danke.

nun die Zulassungsstalle trägt auch nur ein was im Gutachten §21 StVZO drinsteht.

Und bislang ist jede gepostete "K" eine andere...

Bleibt die Frage:

EU-Zulassung = EG-Typgenehmigung ?

Ist das dasselbe gemeint, oder sind das verschiedene Dinge ?
 
AW: Zulassungsbescheinigung Teil I "K"

Hallo zusammen,

wollte nur nochmal Rückmeldung erstatten...:rolleyes:

Gleich vorweg ein großes Dankeschön an VWN...X(X(X(

VW Nutzfahrzeuge haben keine EG-Typgenehmigung...

Daher hat mein Trapo (LKW-Zulassung) "nur" eine deutsche ABE (L148*14),

daher ist diese auch nicht bei einen Re-Import eingetragen.

Ein Nachträgliches Eintragen ist schwierig aber nicht unmöglich,

es müßte dafür ein offizielles Schriftstück im Original von VWN vorliegen...

Da aber schon die Email Antwort mehrere Wochen gedauert hat,

habe ich mir das ganze erspart und die Anhängekupplung eintragen lassen...

Wobei man sagen muss, das wenn die Anhängekupplung eine EG-Typgenehmigung des KFZ voraussetzt,

dann muss sie wohl eh extra Eingetragen werden... (LKW = nur ABE...)

Ob das alle gemacht haben???
 
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