Zulassung eines Reimport Fahrzeugs

Manul

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T6 Caravelle
Erstzulassung
03/2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
Radio Composition COLOUR
Extras
Dynamikfahrwerk; Climatronic;
Hallo liebe Forum-Gemeinde,

Ich kann nächste Woche voraussichtlich mein Reimport Caravelle bei meinem Händler abholen, nun habe ich heute mal bei mir auf der Zulassungsstelle nachgefragt, wie das mit der Zulassung von Reimport Fahrzeugen gehandhabt wird. Normal muss man ja das Fahrzeug entweder direkt bei der Zulassung vorführen oder in den unmittelbar nach dem das Fahrzeug im Landkreis ist, nun hat mir die Gute Dame gesagt das ich das Fahrzeug nur direkt bei der Zulassung vorführen kann bzw. muss, da sonst keine Zulassung erfolgt.
Nun meine Frage kann gibt's irgendwie eine Frage das ich das Fahrzeug schon richtig zugelassen dann bei meinem Händler abholen kann, da gute 400km weg dazwischen liegen und ich nicht weiß wo ich auf die schnelle eine Rote Nummer her bekomme?
Gibt es da ggf. ein Gesetzes Text oder eine Vorordnung wo drin geschrieben steht das Ich das Fahrzeug trotzdem zugelassen bekomme und die Zulassungsstelle den Fahrzeug einbehält und ich verpflichtet bin das Fahrzeug am nächsten Tag, an dem die Zulassungsstelle geöffnet hat und das Fahrzeug sich im Landkreis befindet vorzuführen habe und anschließend den Fahrzeugbrief ausgehändigt bekomme?

Vielen Dank im voraus für eure hilfreichen Antworten!

LG

Manul
 
Hallo Manul,

wir konnten unseren Bus ganz normal zulassen (ohne mit diesem vorzufahren), allerdings blieb bei Brief bis zur Vorstellung des Autos bei der Zulassungsstelle. Da wurde dann nur die FIN überprüft.

Viele Grüße
René
 
Also ich musste unseren nicht vorführen. Zulassung wurde vom Händler durchgeführt. Der ist meines Wissens nur mit den Dokumenten hin Brief ausgestellt und fertig.
Kann das daran liegen weil wir im Grenzgebiet wohnen und wir ihn aus Österreich haben? (über dt. Händler)
Grüße
 
Hallo,

....ein seriöser Händler übergibt das Fahrzeug immer mit entsprechenden deutschen Papieren.
Normalerweise kann so ein Händler auch ein Kurzzeitkennzeichen zur Verfügung stellen - ich habe vor 2 Wochen einen Cabrio bei einem Händler abgeholt, da hat das Überführungskennzeichen 50€ gekostet.
Eine Versicherungsnummer für so ein Kennzeichen bekommst du bei deiner Versicherung, wo du das Auto nachher auch versicherst - mit der Nummer besorgt dir der Händler die Kennzeichen.

Bei meinem T5 Re-Import wurden mir der Brief und alle Papiere vorab zu geschickt, ich habe den Wagen zugelassen und bin dann zum Händler gefahren und habe das Fahrzeug übernommen.

Gruß
Claus
 
...so lief es bei uns auch, allerdings mussten wir anschließend mit den Wagen noch mal bei der Zulassungsstelle (München Land) vorstellig werden, zur Überprüfung der FIN. Und erst dann hat die Zulassungsstelle den Brief wieder rausgerückt.

Viele Grüße
René
 
Hallo,

das ganze scheint von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Wir mussten in DA das FZG mit Kurzeitkennzeichen holen und dann vorführen um die Zulassung zu bekommen.

Gruß

Dirk
 
Ich habe meinen fix und fertig beim Händler abgeholt, ich musste nur dem Finanzamt eine Kopie der Rechnung per Mail zukommen lassen. Vorfahren musste ich nirgends
 
Ja dann muss ich wohl ein Kurzzeitkennzeichen nehmen wenn die da dann Dumm tun.
Hab heute mal bei meiner Versicherung nachgefragt wie es mit einer EVB fürs Kurzzeitkennzeichen, aber natürlich mit Vollkasko Versicherung, leider sei dies nicht möglich :)
Könnt ihr mir da eine Versicherung empfehlen die Kurzzeitkennzeichen mit Vollkasko machen?
 
...so lief es bei uns auch, allerdings mussten wir anschließend mit den Wagen noch mal bei der Zulassungsstelle (München Land) vorstellig werden, zur Überprüfung der FIN. Und erst dann hat die Zulassungsstelle den Brief wieder rausgerückt.
Ich habe dasselbe Thema. Leider stellen sie sich bei mir stur. Ohne dass das Auto zur "Identifizierung" vor der Zulassungsstelle auf der Straße steht, gibt es keine Anmeldung. Meiner Meinung nach Bürokratieirrsinn pur. War das bei euch Glück? Oder habt ihr irgendwas gedeichselt?
 
Sofern es ein Reimport aus einem EU-Land ist sollte zur Zulassung das COC-Zertifikat absolut ausreichend sein. Habe noch nie ein Auto mit COC-Zertifikat vorführen müssen ...
Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals KFZ-Brief) stellt dann die Zulassungstelle aus.
 
Ich hab vorher mich bei unserer Zulassungstelle informiert.
Bin dann mit den mir zu geschickten Papieren ( u.a. COC ) zur Zulassung und die hat alles eingetickert. Abgelesen von der EG Gehnemigung die dabei sein muss.
Anschliessend mit frisch gedruckten Kennzeichen und allen Papieren zum Händler ( 800km ) gefahren und mit Auto nach Hause.

Vielleicht sind die bei uns ein wenig kulanter... in unserer Stadt. Global gsehen Niedersachsen will ich nicht behaupten ( wenn die schon unterschiede zum Nachbarlandkreis haben ).

Gruss I.
 
Meinen Bus habe ich bei ONA gekauft. Von dort habe ich vorher die Rechnung und die CoC (Konformitätserklärung) erhalten. Mit den Papieren bin ich zur Zulassungsstelle. Hat kurz gestutzt die Dame, hat dann im System die FIN geprüft und als sie nichts gefunden hat, hat sie das Fahrzeug zugelassen.

Achso. Zulassung erfolgte in Jena / Thüringen und vorführen musste ich ihn nicht noch einmal.

Grüße
Nachtwaechter
 
Tja, so wie ihr das schildert habe ich mir das auch vorgestellt. Leider läuft das hier bei uns in Bayern anscheinend nicht so...
 
Das hängt wohl von den Zulassungsstellen ab, wie das gehandhabt wird. Ich sollte das Fahrzeug auch vorführen. Es gibt allerdings eine Alternative. Der TÜV kann eine Prüfung durchführen und eine Bescheinigung ausstellen. Kostet natürlich ein paar Euro, aber Kurzzeitkennzeichen sind auch nicht kostenlos.
Bei mir wurde das Fahrzeug beim Händler vom TÜV auf richtige Identität gecheckt und die Bescheinigung wurde mir mit allen anderen Unterlagen zugeschickt. So konnte ich das Fahrzeug doch noch ohne Vorführung zulassen.
 
Die Möglichkeit mit dem TÜV haben sie mir auch erzählt. Der TÜV darf angeblich aber nur auf deutschem "Hoheitsgebiet" aktiv werden. Nur ist beim Reimport das Auto ja gerade nicht in Deutschland.
 
Das hängt wohl von den Zulassungsstellen ab, wie das gehandhabt wird. Ich sollte das Fahrzeug auch vorführen. Es gibt allerdings eine Alternative. Der TÜV kann eine Prüfung durchführen und eine Bescheinigung ausstellen. Kostet natürlich ein paar Euro, aber Kurzzeitkennzeichen sind auch nicht kostenlos.
Bei mir wurde das Fahrzeug beim Händler vom TÜV auf richtige Identität gecheckt und die Bescheinigung wurde mir mit allen anderen Unterlagen zugeschickt. So konnte ich das Fahrzeug doch noch ohne Vorführung zulassen.
So war es bei mir auch - das Fahrzeug wurde durch Dritten (TÜV o.ä.) identifiziert. Daraufhin hat mein Händler allerdings auch einen Brief für meinen T6 beantragt. Dann war das sowieso keine Schwierigkeit mit der Zulassung :)
 
Meien MV Reimport am 02.11.16 zugelassen. Dem Landratsamt genügte eine FIN Bestätigung durch einen TüV Sachverständigen musste nichts vorführen. Die Österreichischen Papiere und gut wars. Mein Händler hätte mir sogar angeboten gegen eine entsprechende Anzahlung mir die Papiere zur Zulassung zu übersenden, da wir aber nur 40 km weg wohnen war das nicht notwendig.
Viel Spass mit dem neuen Auto
Gruss
Peter
 
Kurzzeitkennzeichen bringt ja nix weil es nur in D gilt. Wenn die sich auf der Zulassung so blöd anstellen braucht es eigentlich Ausfuhrkennzeichen aus dem Reimportland, das müßte dann der Händler dort organisieren können.
 
Meinen Bus habe ich bei ONA gekauft. Von dort habe ich vorher die Rechnung und die CoC (Konformitätserklärung) erhalten. Mit den Papieren bin ich zur Zulassungsstelle. Hat kurz gestutzt die Dame, hat dann im System die FIN geprüft und als sie nichts gefunden hat, hat sie das Fahrzeug zugelassen.


Ging bei mir genauso problemlos, mein Reimporteur hatte mir zusätzlich eine Vorführbescheinigung, ausgestellt vom Straßenverkehrsamt aus seinem Kreis beigelegt.
Die östereichischen Fahrzeugpapiere der Tageszulassung hatte ich natürlich dummerweise bei der Zulassung nicht dabei *), sodass ich auch als erster Halter in den Zulassungspapieren geführt werde.

*)ich wurde aber auch nicht danach gefragt
 
Kurzzeitkennzeichen bringt ja nix weil es nur in D gilt. Wenn die sich auf der Zulassung so blöd anstellen braucht es eigentlich Ausfuhrkennzeichen aus dem Reimportland, das müßte dann der Händler dort organisieren können.

Das stimmt so nicht mehr. Seit 2015 hat sich das Gott sei Dank geaendert.
 
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