Manul
Aktiv-Mitglied
- Mein Auto
- T6 Caravelle
- Erstzulassung
- 03/2016
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Radio Composition COLOUR
- Extras
- Dynamikfahrwerk; Climatronic;
Hallo liebe Forum-Gemeinde,
Ich kann nächste Woche voraussichtlich mein Reimport Caravelle bei meinem Händler abholen, nun habe ich heute mal bei mir auf der Zulassungsstelle nachgefragt, wie das mit der Zulassung von Reimport Fahrzeugen gehandhabt wird. Normal muss man ja das Fahrzeug entweder direkt bei der Zulassung vorführen oder in den unmittelbar nach dem das Fahrzeug im Landkreis ist, nun hat mir die Gute Dame gesagt das ich das Fahrzeug nur direkt bei der Zulassung vorführen kann bzw. muss, da sonst keine Zulassung erfolgt.
Nun meine Frage kann gibt's irgendwie eine Frage das ich das Fahrzeug schon richtig zugelassen dann bei meinem Händler abholen kann, da gute 400km weg dazwischen liegen und ich nicht weiß wo ich auf die schnelle eine Rote Nummer her bekomme?
Gibt es da ggf. ein Gesetzes Text oder eine Vorordnung wo drin geschrieben steht das Ich das Fahrzeug trotzdem zugelassen bekomme und die Zulassungsstelle den Fahrzeug einbehält und ich verpflichtet bin das Fahrzeug am nächsten Tag, an dem die Zulassungsstelle geöffnet hat und das Fahrzeug sich im Landkreis befindet vorzuführen habe und anschließend den Fahrzeugbrief ausgehändigt bekomme?
Vielen Dank im voraus für eure hilfreichen Antworten!
LG
Manul
Ich kann nächste Woche voraussichtlich mein Reimport Caravelle bei meinem Händler abholen, nun habe ich heute mal bei mir auf der Zulassungsstelle nachgefragt, wie das mit der Zulassung von Reimport Fahrzeugen gehandhabt wird. Normal muss man ja das Fahrzeug entweder direkt bei der Zulassung vorführen oder in den unmittelbar nach dem das Fahrzeug im Landkreis ist, nun hat mir die Gute Dame gesagt das ich das Fahrzeug nur direkt bei der Zulassung vorführen kann bzw. muss, da sonst keine Zulassung erfolgt.
Nun meine Frage kann gibt's irgendwie eine Frage das ich das Fahrzeug schon richtig zugelassen dann bei meinem Händler abholen kann, da gute 400km weg dazwischen liegen und ich nicht weiß wo ich auf die schnelle eine Rote Nummer her bekomme?
Gibt es da ggf. ein Gesetzes Text oder eine Vorordnung wo drin geschrieben steht das Ich das Fahrzeug trotzdem zugelassen bekomme und die Zulassungsstelle den Fahrzeug einbehält und ich verpflichtet bin das Fahrzeug am nächsten Tag, an dem die Zulassungsstelle geöffnet hat und das Fahrzeug sich im Landkreis befindet vorzuführen habe und anschließend den Fahrzeugbrief ausgehändigt bekomme?
Vielen Dank im voraus für eure hilfreichen Antworten!
LG
Manul