Zulassung bei Umbauten? Wann muss was eingetragen werden?

CHR

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T5 Kombi
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Ausstattungslinie
Basis
Extras
-
Umbauten / Tuning
Dämmung, Folierung, Öl- und Kühlwasservorwärmung, Tourkram
FIN
WV2ZZZ7HZ7H062XXX
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
-
Hallo zusammen!

Da man hier doch immer wieder sehr hilfreiche Tipps bekommen kann und ich derzeit verunsichert bin ab welchem Grad eines Umbaus etwas durch TÜV/Dekra etc. eingetragen werden muss, wollte ich euch mal gerne um Rat fragen!

Gibt es eine pauschale Erklärung wann etwas in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden muss, und was nicht?

Um das ganze etwas praxisorierntierter auszudrücken:

- Ambientebeleuchtung (die altbekannte Schaltknüppelbeleuchtung)
- Küchenzeile (fest/herausnehmbar)
-> In Kombination mit Gas nur bei entsprechender Entlüftung, oder auch falsch?!?
- Schlafgelegenheit
- Multiflex-Board (selbstgebaut)
- Innenbeleuchtung
- Zusatzbatterie (2. Batterie)
- GRA (Tempomat)

Muss davon etwas eingetragen werden, zählt es nur für fest eingebaute Komponenten?!? Fragen über Fragen, die gerne auf jegliche hilfreiche Anmerkung gespannt sind.

:danke: schon mal :pro:!!!

Gruß,
CHR
 
AW: Zulassung bei Umbauten? Wann muss was eingetragen werden?

Moin!

Also eigentlich alles was du da geschrieben hast bis auf die Gasanlage muss nicht eingetragen werden. Und die muss auch nicht eingetragen werden, sondern nur abgenommen werden. Da muss man dann auch einiges beachten, wenn man so etwas einbauen und betreiben möchte. Ich glaube, für die Gasflaschenaufbewarungskiste benötigt man eine Belüftung welche mindestens 100mm zum Quadrat groß sein muss. Die Kiste muss ansonsten abgedichtet sein und die Belüftung darf natürlich auch nicht in den Innenraum belüften. In eigenem Interesse habe ich bei meinem Ausbau darauf geachtet, dass alles schön fest ist und TipiTöpi. Bringt mir ja schließlich nichts, wenn mir der komplette Ausbau beim Bremsen im Rücken hängt.
 
AW: Zulassung bei Umbauten? Wann muss was eingetragen werden?

DerRobert hat Recht.

Wenn man mit Gaskartuschen arbeitet - also nicht das Flaschengedöns mit Druckminderer und Absperrhahn - kommt man auch um die Gasprüfung rum.

Gas-Staukästen müssen grundsätzlich nach unten "belüftet" werden, damit eventuell austretendes Gas (das schwerer ist als Luft) "rausfallen" kann. Oft wird dafür ein Loch in den Fahrzeugboden gebohrt. :eek:

Mein Tipp: mal beim Campingausrüster oder Outdoor-Heini reinschauen. Es gibt gute Gaskocher-Lösungen mit Kartuschen. SpaceCamper haben auf der Messe was interessantes gezeigt, das kam aus der Outdoor Ecke.

Einbauten verhalten sich ansonsten zulassungstechnisch im Fahrzeug wie "gut befestigte Ladung". Fenster, Klappen und Versorgungsöffnungen sind ebenfalls eintragungsfrei, sofern mit einem Prüfzeichen versehen.

Der Einbau einer Zusatzbatterie darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Hier auf jeden Fall mit einem Fachmann zusammen arbeiten!
 
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AW: Zulassung bei Umbauten? Wann muss was eingetragen werden?

Ich kann mich den Vorschreibern anschließen und ergänzen, dass mein Selbst-WoMo-Ausbau im T4 von der Dekra selbst begutachtet wurde, als ich die WoMo-Zulassung wollte (und bekam). Der Ausbau wurde ohne eigene Eintragung gebilligt. Zuvor stellte ich mir allerdings die gleiche Frage, wobei man ja argumentieren könnte, dass es sich um nichts anderes als "Ladung" handlelt.
 
AW: Zulassung bei Umbauten? Wann muss was eingetragen werden?

Hallo!

Danke für die zahlreichen und hilfreichen Hinweise zum Thema. Was mir gerade in den letzten Tagen noch einfiel: Wie sieht es mit einem nachträglichen Einbau der Drehvorrichtung am Beifahrersitz aus? Soll nix Selfmade mäßiges sein, sondern nur das verbauen vom Original-Teil.
Von gut ausgelegter "Ladung" wird man da ja nicht mehr sprechen können, oder?

Guten Start in die neue Woche,
CHR
 
AW: Zulassung bei Umbauten? Wann muss was eingetragen werden?

Moin, moin!
Mit Drehkonsolen habe ich beide Sitze ausgerüstet. Sind ganz schön dicke Brummer die Teile. Habe ich von Reimo und die sind auch TÜV geprüft. Nur den Einbau selber habe ich nicht eintragen lassen und der TÜV der HU/AU gemacht hat hat auch nix diesbezüglich erwähnt. Ich glaube, die müssen nicht eingetragen werden.
 
AW: Zulassung bei Umbauten? Wann muss was eingetragen werden?

nur als Anmerkung, TÜV geprüft bedeutet nicht gleichzeitig traute Glückseeligkeit, eine ABE muss dabei sein ... die für den T5 gilt ... sonst ist schnell mal deine ABE futsch ...
 
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