Meister-Proper98
Jung-Mitglied
- Ort
- Neustadt i.H.
- Mein Auto
- T5 Kastenwagen
- Erstzulassung
- 2010
- Motor
- TDI® 75 KW EU5 CAAB / EU6d-Temp CXGB
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
Moin,
Ich habe vor einem Kumpel seinen T5 abzukaufen, welchen er bisher als Sonderfahrzeug Werkstattwagen genutzt hat. Jetzt macht mich der Zusatztext im Fahrzeugschein leider etwas stutzig und frage mich, ob ich den Transporter überhaupt mit dem einfach Führerschein der Klasse B fahren darf, im Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht. Kann mir da eventuell jemand eine sichere Auskunft geben? Ich bin der Meinung dass das nur auf den Anhängerbetrieb bezogen ist und ich den Transporter ganz normal fahren kann, ich habe meinen ehemaligen Fahrlehrer mal gefragt, allerdings war der sich unsicher
Bin bin jeden Tipp dankbar!
Ich habe vor einem Kumpel seinen T5 abzukaufen, welchen er bisher als Sonderfahrzeug Werkstattwagen genutzt hat. Jetzt macht mich der Zusatztext im Fahrzeugschein leider etwas stutzig und frage mich, ob ich den Transporter überhaupt mit dem einfach Führerschein der Klasse B fahren darf, im Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht. Kann mir da eventuell jemand eine sichere Auskunft geben? Ich bin der Meinung dass das nur auf den Anhängerbetrieb bezogen ist und ich den Transporter ganz normal fahren kann, ich habe meinen ehemaligen Fahrlehrer mal gefragt, allerdings war der sich unsicher
Bin bin jeden Tipp dankbar!