@Gnurpsi
Ich versuche es vereinfacht zu erklären:
Autos werden seit etlichen Jahren besteuert. und seit etlichen Jahren u.a. nach ihrem CO2-Ausstoss.
Dafür gab es „früher“ (also bis 2019) die Ermittlung nach NEFZ.
Dort wurde ein Auto (also hier: Bulli) auf den Prüfstand gestellt, mit möglichst wenig Ausstattung (Gewicht und Verbraucher), die Reifen auf Maximum aufgeblasen (Rollwiderstand), um dann einen unrealistischen Normzyklus für den Verbrauch zu ermitteln.
Einziger, wesentlicher Unterschied war die Motorisierung.
Verbrauch = Umrechnung der Emissionswerte.
Seit 2019 gibt es ein anderes Verfahren, was u.a. zu einer monatelangen Auslieferungssperre bei VW geführt hatte.
Nun müssen nämlich alle wesentlichen Konfigurationen einzeln vertestet werden.
Diese bekommen dann eine Freigabe und eine Einstufung gemäß WLTP Standard für die Emissionsklasse.
Beispiel:
Früher wäre mein 146kw Diesel eingestuft worden.
Egal, ob er nun DSG oder Schalter wäre, egal ob Allrad oder Frontkratzer.
Die Ausstattung (1 oder 2 Schiebetüren, Anzahl Sitzplätze usw) war unbedeutend.
Nun ist es ein Unterschied, ob Du diese Konfigurationen hast, daher gibt es z.B. den 146 kw nur noch mit DSG.
Sonst würden sich allein deshalb die Zulassungseinstufungen verdoppeln, was ja jedesmal Geld kostet.
Und jetzt kommst Du:
Dein Transporter ist als leerer Transporter in der Emissionsklasse eingestuft worden.
Ja, der darf zuladen, ist aber nicht dauerhaft, da es sich um Ladung handelt.
Jetzt willst Du das Auto dauerhaft viel schwerer machen.
Da würde ich VORHER klären, ob Du am Ende nicht ein komplettes Emissionsgutachten brauchst.
Nun fragst Du noch dazu, ob Du das Gesamtgewicht erhöhen willst.
Spätestens da könnte der TÜV oder der Zoll (Steuer) Dir Knüppel in den Weg legen.
Ich bin da kein Fachmann, aber mein Tipp ist: kläre das vorher mit TÜV und Zoll ab.
Bevor Du einen Trapo kaufst, und dann die Maleschen hast.