Zulässige Rad/Reifenkombinationen beim T6 Multivan Highline 146kw

Die Anmerkung hat jetzt was genau mit dem COC zu tun?
Hallo,
die wird von Volkswagen Financialservice bei Leasing und Finanzierung mit der Zulassungsbescheinigung Teil II einbehalten und dann hat der Halter oft keine COC.

Mit der COC hat es ja nun doch noch geklappt.

Vielen Dank an Ohlie und an 4x4-Multi für die Bilder.

Die Angaben helfen mir weiter.

Gruß

Hannes
 
@dreyer-bande erstmal gerne.
Aber was Du über das Einbehalten des COC sagst, ist totaler Quatsch.

Der COC ist erweiterndes Bestandteil der Fahrzeugpapiere und verpflichtend ständig mitzuführen.
Da wird weder beim Leasing, noch bei Finanzierung das COC einbehalten.
 
@dreyer-bande erstmal gerne.
Aber was Du über das Einbehalten des COC sagst, ist totaler Quatsch.

Der COC ist erweiterndes Bestandteil der Fahrzeugpapiere und verpflichtend ständig mitzuführen.
Da wird weder beim Leasing, noch bei Finanzierung das COC einbehalten.
Vielleicht solltest du dich besser vorher informieren und dann keine falschen Infos geben. Die COC-Papiere werden in der Tat von Banken bzw. Leasinggebern mit dem Brief einbehalten. Und mitführen muss man die schon gar nicht, siehe auch hier: COC-Papiere beantragen & Zulassung - Autokauf 2019
Nix für ungut und Gruß
 
Ich hab mein COC und mein BUS ist finanziert....mitführen muss man es nicht, aber die ganzen Rad Reifenkombinationen stehen halt da drin...
 
@dreyer-bande erstmal gerne.
Aber was Du über das Einbehalten des COC sagst, ist totaler Quatsch.

Der COC ist erweiterndes Bestandteil der Fahrzeugpapiere und verpflichtend ständig mitzuführen.
Da wird weder beim Leasing, noch bei Finanzierung das COC einbehalten.

Bei den Fahrzeugen, die ich bisher über Audi geleast habe, wurde das COC Dokument einbehalten.

Mitführen muss man es auf keinen Fall. Auch für die HU braucht man es nicht.

Gruß, Marcus
 
Hallo,
ist zwar Offtopic……...
Mit den COC bekommst Du einen neue Zulassungsbescheinigung Teil II und somit könntest Du das Fahrzeug weiter veräußern.
Von daher behält ein Finanzierer oder Leasinggeber, zur Sicherung des Eigentumsanspruchs im Rahmen des vereinbarten Besitzkonstitut neben der Zulassungsbescheinigung Teil II, auch das COC Papier zum Fahrzeug ein,
bzw. lässt sich die Unterlagen nach der Zulassung zusenden.

Somit also kein totaler Quatsch, sondern Kreditsicherung.

Gruß
Hannes
 
Nö....COC wird durch Stempel entwertet beim zulassen sofern nicht vermerkt ist das ein Deutscher Brief ausgestellt wurde.... wird bei Leasing nur einbehalten damit es nicht abhanden kommt und die meisten eh nix mit anfangen können.

Was gern gemacht wird bei Mietwagen ist Unterschlagung mithilfe einer gefälschten ZB 1 und ZB2...da brauch man kein COC dazu.

Der Aufwand lohnt meist aber nur bei Womos jenseits der 50000€ gebraucht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich behalte den COC gerade NICHT im Fahrzeug. Macht das Wiederverkaufen vom geklauten Fahrzeug viel einfacher...

Lukov
 
Im Fahrzeug darf coc schon gar nicht sein!..mitführen auch nicht..nur bei Zulassung von Neuwagen seit neuestem vorzeigepflichtig, zumindest war es vor 4wochen beim 6d Temp Benz so, da bräuchte die nette Dame die coc weil sie was eingeben musste
 
Ja seit 6d temp...der V.7 Wert und die Rad Reifen Kombination...werden aus dem COC genommen und nicht mehr beim KBA mit Typ und Variante hinterlegt weil er mit von der Ausstattung abhängig ist.
 
Hallo,
schon wieder offtopic.....?
Sei ´s drum, die COC mußte vor 6D (01.09.2019) bei Neuzulassungen und Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen in der EU (ab2015), auch schon vorgelegt werden.

Gruß
Hannes
 
Ja aber es mussten keine Daten entnommen werden wenn schon ein Deutscher Brief vorhanden war...das ist jetzt neu.

Und es kam auch immer auf die Zulassungstelle an wie das gelebt wurde....die machen nicht alles gleich...die meisten hat das COC nicht interessiert sofern ein deutscher Brief vorhanden war. Meist nur zeigen lassen und geschaut dass es zum Brief passt...
 
Hallo,
das entwickelt sich hier.
Der Brief heißt heute Zulassungsbescheinigung Teil II und dieselbe wurde 2005 in den Ländern der EU zur Vereinheitlichung der Zulassungskriterien eingeführt.
Auch Datenschutzgründe spielten eine Rolle (Name und Anschrift der Vorbesitzer) stehen im Brief, nicht aber in der Zulassungsbescheinigung.

Gruß
Hannes

..................ich steige jetzt aber aus, oder ein MOD macht einen neuen Thread auf.
 
Ja im Volksmund ist es aber gleich geblieben. Steht auch klein drunter.
Bei den Zulassungsstellen wird es auch meist genauso gelebt obwohl es juristisch ganz andere Papiere sind.
Im EU Vergleich stehen wir aber weit hinten da es eine Empfehlung gab Zulassungspapiere in EC-Kartenformat zu machen. Siehe Holland, Österreich, etc..
 
Heute wollte die Zulassungsstelle das COC, um das TÜV-Gutachten über Rad-Reifen einzutragen in die Fzg-Papiere (kein 6d-Fzg). Das habe ich vorher noch nie gebraucht, mein Händler auch nicht ...
 
Was war das für ein Gutachten? 19.3 oder 19.2?
Wäre mir auch neu für sowas...
 
War ein 19(2).
 
Vermutlich haben die jetzt nen Standardablauf...ausser zum erstmaligen Zulassen braucht man es eigentlich nicht.
 
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