zul ges gew d Zuges

P

popeye

Guest
Heute hab ich endlich nach langem warten bei der Zulassunsstell die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 in der Hand.

Bei näherer Betrachtung machte mich da etwas stutzig:

zul Gesamtgewicht: 3000 kg
zul Anh-last 2500 kg

zul ges. Zuggewicht 5200 kg.

Warum schreiben die denn nich gleich rein, dass man nur 2200 kg ranhängen darf ???

Und was gilt denn nun ?
 
du darfst schon 2500 kg dranhängen, nur darfst du dann mit dem MV nur 2700 kg wiegen ... also den MV nicht vollladen, den hänger schon

oder den MV voll mit 3 tonnen, dann den hänger nur mit 2,2 tonnen
 
Ach,

da hätte ich auch selbst drauf kommen können....

Besten Dank !!
 
Das Stimmt nicht ganz,Wenn du den Führerschein erst nach dem 31.12 99 gemacht hast darfst du nur 3,5t zgg haben
Gruß Schlaki
 
Jepp, aber nur vom Zugfahrzeug !

Dann nochmal 750 kg ungebremst hinten ran !

Oder max 3,5 t wenn ohne BE ( also nur B ) wenn Der Anhänger über 750 kg zGG.

Dabei beachten zGG des Anhängers nicht über Leermasse des Zugfahrzeuges............

Ist für mich aber uninteressant, weil A,B,CE usw. in meiner Karte steht.
 
hallo
und schau noch mal in Deine Zulassung. Wenn ein Anhänger dran ist, erhöht sich die zul Gesamtmassse des Zugfahrzeugs um 100 kg

Gruß Wilfried
 
AW: zul ges gew d Zuges

es ging dem themenstarter aber nicht um die modalitäten der fahrerlaubnis und die freigeschalteten "features" darauf, sondern um den T5 ... das sind zwei paar schuhe ...

sicher im endeffekt geht das eine ohne das andere nicht, ein LKW-fahrer darf dann auch nicht einen 7,5 tonnen hänger dranhängen
 
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