X5 in der Heckklappe - gibt es bei der Instandsetzung etwas besonderes zu beachten?

pepp-eric

Aktiv-Mitglied
Ort
Quickborn
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
06/10
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
ab Werk
Motortuning
sw
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Umbauten / Tuning
Verdampfer hinten, Standheizung T91, abn. AHK, RCD330
FIN
WV2ZZZ7HZAH21555x
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC / Multivan Startline
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Kein weiterer T5 vorhanden
Moin zusammen,
heute wurde unser geliebter T5 von einem X5 geknutscht. Mit ca. 30km/h ist er über die AHK und Stoßstange mittig in die Heckklappe gerutscht. Frau und Kids "nur" nen Schock bekommen.
Das Bodenblech ist etwas hoch, der linke und rechte Holm sieht aber ok aus.
Genaueres wird der Gutachter feststellen.
Meine Frage an Euch ist, ob es irgendwelche Besonderheiten meinerseits zu beachten gibt, die ein Gutachter eventuell nicht kennt?
Danke für die Hilfe und schönes Wochenende
Andi
 

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Hallo,

aua, zum Glück niemand verletzt! Ich würde den Bus sehr genau vermessen lassen, schon wegen der Schiebetüren. Ich wäre mir nicht sicher, ob bei dem anscheinend
geraden Aufprall nicht Kräfte in die Seitenbleche gegangen sind.

Grüße

bonsai
 
Hallo,

.......das ist ein heftiger Schaden.
Es sollten unbedingt die beiden Aufnahmen bzw. Klappscharniere der Heckklappe oben geprüft werden.
Guck dir mal das Dach an - wenn auch da in dem Bereich oben bereits Verformungen sind - dann wird es übel.
Um dieses Teil zu erneuern, muss der gesamte Heckrahmen entfernt werden.

Gruß
Claus
 
Für mich wäre so ein heftiger Schaden ein Grund, über einen Fahrzeugwechsel nachzudenken, wenn irgendwie möglich.
 
Moin zusammen,
puhh, vielen Dank für die Hinweise!
Fahrzeugwechsel kann ich mir nicht leisten, der Wagen muss wieder hergerichtet werden :(
Werde beim Gutachter Eure genannten Punkte klären und hoffe, dass alles wird.
VG
Andi
 
Hallo,

.....dieser Schaden wird ja komplett vom Unfall Gegner übernommen - zuzüglich einer Entschädigung zur Wertminderung.
Hier könnte sehr wohl ein Verkauf in Erwägung gezogen werden.
Für solche Autos werden richtig große Summen bezahlt.

Normalerweise machen Gutachter aber schon einen guten Job - schließlich wollen die ja noch lange weiter
in Anspruch genommen werden - liegt so ein Gutachter da oft daneben, könnte er ganz schnell Arbeitslos
werden.
Wenn die AHK richtig einen mitbekommen hat und der Boden bereits verformt ist, könnte der Schaden bereits
in diesem Bereich nicht ohne sein.
Oben schließt die Tür nicht mehr mit dem Dach ab - steht sogar höher - wenn es nur die Scharniere sind wäre es gut, wenn es die Träger sind, liegt hier richtig Arbeit vor.

Zum Schaden könnte @Kölche Jung sicherlich mehr sagen - wobei die Karosserie Jungs immer ganz geil auf solche Schäden sind.
Aber allein, das was man so mit grobem Auge sieht dürften 5 bis 8 Tausend Euro sein

Gruß
Claus
 
Moin zusammen,
heute wurde unser geliebter T5 von einem X5 geknutscht. Mit ca. 30km/h ist er über die AHK und Stoßstange mittig in die Heckklappe gerutscht. Frau und Kids "nur" nen Schock bekommen.
Das Bodenblech ist etwas hoch, der linke und rechte Holm sieht aber ok aus.
Genaueres wird der Gutachter feststellen.
Meine Frage an Euch ist, ob es irgendwelche Besonderheiten meinerseits zu beachten gibt, die ein Gutachter eventuell nicht kennt?
Danke für die Hilfe und schönes Wochenende
Andi
 
Hallo das waren 18.000 incl. Wertminderung, ich habe einen Neuen bestellt.
Gruß
Helmut
 

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Moin zusammen,
in solch einer Situationen ist es unermesslich klasse, dass ich als Betroffener solch klasse Beistand von Profis hat. DANKE!

Ich war gerade in der Werkstatt, die Heckklappe ist offen und es sieht nicht gut aus im Unterboden und an den Seiten.
Der Schlossbügel steht hoch samt Trägerblech, ich kann mir nicht vorstellen wie das Blech seine Festigkeit wieder erlangen soll ohne Austausch des ganzen Panels.
Die Innenverkleidung links ist gebrochen, einiges anderes auch.
Das die Tür höher abschließt hatte ich gar nicht gesehen. Die KLappscharniere bzw. deren Untergrund sehen sonst ganz "OK" aus.

Der Gutachter von der Dekra wird das volle Programm fahren inkl. Vermessung. Daher bin ich guter Dinge.
Nur mit der Idee den Wagen zu verkaufen muss ich mich noch anfreunden, eine "neue Liebe" gibt man ja nicht so einfach her.

Halte Euch auf dem Laufenden und bin insbes. für Tips weiterhin sehr dankbar.
Gruß
ANdi

sorry, miese Fotoqualität
 

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Zuletzt bearbeitet:
In dem schon genannten thread war es auch ein Dekra-Gutachter. Schau deinem Gutachter richtig auf die Finger (auch wenn der das volle Programm fahren wird), weil:

AW: Nach Unfall Ideen gesucht


Genau die hat er gleich mit dem Anschiss der Versicherung miterhalten… :D Die waren nämlich auch ziemlich angepisst, daß er ein Gutachten für knapp 500.- € erstellt, in dem er einmal um den Wagen rumläuft und die Fahrgestellnummer in die Schwackeliste reinhämmert.
 
Es sollte mich sehr wundern wenn der Schaden unter 10.000 EUR liegt.

Gruß, Marcus
 
Noch mal zum Verständnis für die Entscheidung Reparatur oder Neukauf:
- Angenommen 10.000 EU Reparaturkosten
- Angenommen 23.000 EU Wiederbeschaffungswert
- Angenommen 16.000 EU Restwert
- Wertminderung? (Thema neue Schweißnähte ohne Verzinkung etc)

Sind meine Schlussfolgerungen richtig?
- Für den Restwert aus dem Gutachten gibt es ein Kaufangebot, so dass ich den Wagen unmittelbar dafür verkaufen könnte.
- Ich bekomme maximal den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung ausgezahlt.
- Wertminderung gibts nur mit Glück, da Laufleistung 108.000km, die käme dann aber on-top wenn ich reparieren lies.

Option 1:
- reparieren lassen
- gfls. Wertminderung erhalten

Option 2:
- für Restwert verkaufen
- Differenz zu Wiederbeschaffungswert erhalten


Ich werde mir einen Rechtsanwalt nehmen und die Sache über den begleiten lassen.
Aufgrund Eurer Hinweise tendiere ich dann doch für einen neuen Gebrauchten, denn auf rostende Schweißnähte habe ich keine Lust.
Gruß
Andi
 
Unter dem Strich sieht es so aus: Wenn alles gut läuft dann bekommst Du den Wiederbeschaffungswert. Das funktioniert aber nur, wenn es ein Aufkaufangebot in ausreichender Höhe gibt. Bei diesem Auto und Schaden würde ich aber aus dem Bauch raus sagen das sollte funktionieren.

Eine Wertminderung wird es wahrscheinlich auch geben. Da das Auto schon etwas älter ist wird es so um die 5-8% der Schadenshöhe geben.

Gruß, Marcus
 
Der Entscheidende Punkt wird der WBW sein.
Achte daher peinlich genau darauf, wie der SV den WBW ermittelt!

Es gibt Leute, die suchen auf mobile und Co einfach nur nach "Multivan", Bj. und km und nehmen die günstigsten in das GA. So kommt es dann vor, dass der WBW für einen Highline auf Basis eines Startline ermittelt wird.

Wichtig ist, du hast Anspruch auf ein vergleichbares Fahrzeug am seriösen lokalem Händlermarkt!
- vergleichbar: Sonderausstattungen beachten! AHZV oder Standhz. usw. werden gern mal vergessen, weil mit jedem Extra der Markt enger wird und natürlich auch der WBW höher ist. Weise den SV bei jedem Extra darauf hin, dass du den Wagen nur wegen genau dieser Ausstattung gekauft hattest, weil du diese genau so haben wolltest und auch benötigst. Also alles unverzichtbar ist.
- seriös: keine Angebote von Wald- und Wiesenhändlern, sondern Markenhändler (muss aber nicht VW sein)
- lokal: nix mobile.de mit 300 km Anreise, sondern im üblichen Umkreis und ohne Tagesausflug erreichbar
- Händler: also nix von privat

Wenn der SV dabei alles richtig macht, wird er es vllt. schwer haben, den WBW zu ermitteln, weil er wegen der vielen Ausstattungsvarianten des MV kaum vergleichbare Fz. findet, ist aber egal, denn du hast einen Anspruch darauf.

Ich würde zu meinem Händler des Vertrauens gehen und mir ein Angebot für ein vergleichbares Ersatzfz. machen lassen (der Händler kann ja auf wesentlich mehr Fz. zugreifen, als die, die auf dem Hof stehen) DAS ist dein WBW. Damit kannst du dem SV ggf. was unter die Nase halten.

Sprich das Thema aber frühzeitig beim SV an, damit er weiß, das du darauf achtest. IdR. wird er das o.G. dann auch gleich berücksichtigen. Wesentlich schwerer ist es, wenn das GA erst mal da ist, da kein SV gern sein eigenes GA korrigiert.

Viel Erfolg!

... das ist keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung.
 
Macus und Yannick, super Tips, werde sie beherzigen.
Gruß
Andi
 
Hallo Andi,
ich würde auch sagen das du locker den WBW erreichst, wenn nicht sogar mehr.
Du darfst aber nicht den Fehler machen, das du deinen T5 zu billig an den erstbesten Aufkäufer verkaufst.
Das Auto an sich ist schon sehr gefragt, mit so einem Schaden erst recht.
Momentan haben die Spengler mangels Winter kaum Arbeit.
Stelle deinen MV ins mobile, lieber um 2.000 zu teuer, billiger kannst du ihn immer noch machen.
Was dir aber passieren kann, wenn dein Schaden 50% oder höher vom WBW ausfällt muß dein
GA das Fahrzeug für 24h in eine Restwerbörse einstellen, um den RW zu ermitteln.
Du bekommst dann von der Versicherung max. die Differenz zwischen WBW und RW, hättest
aber schon mal einen Anhaltspunkt was dein Fahrzeug in der Börse bringen würde, da die
Gebote verbindlich sind, aber du mußt sie nicht annehmen, du kannst immer noch selber verkaufen, so war es
wenigstens bei mir.
Gruß
Helmut
 
Mal ein wenig OT aber mich würde interessieren wie der X5 ausschaut. Der muss sich ja ordentlich die Nase verbogen haben....

Dir viel Erfolg bei der Abwicklung!
 
zu dem, was Helmut schreibt: du darfst ihn auch gar nicht "zu billig" verkaufen. Wenn die Versicherung ein höheres Gebot als deinen VKP findet, und du schon verkauft hast, kann es passieren, dass man dir den RW der Versicherung vom WBW abzieht, unter Hinweis auf deine Schadensminderungspflicht.
Wenn du einen höheren RW erzielst, hätte ich bedenken, dies der Versicherung zu verschweigen. Es gilt der Grundsatz, dass man sich aus einem Schaden nicht bereichern darf. Du hast Anspruch auf Ersatz des Wagens in Geld, das ist der WBW. Weil der alte aber noch einen Wert hat, wird dieser abgezogen, und zwar in Höhe des tatsächlichen Wertes, das ist der RW. Wenn du den alten für mehr verkaufen konntest, als im GA ausgewiesen, ist klar, das der RW eben höher ist, als im GA ausgewiesen. Sonst wärst du um die Differenz ungerechtfertigt bereichert.

Noch was: du bist nicht verpflichtet, den SV der gegen.Vers. zu akzeptieren. Du bist der Geschädigte (sieht zumindest nach eindeutig fremdverschuldet aus) und kannst daher einen eigenen SV beauftragen, deinen Schäden zu ermitteln. Kosten trägt die geg. Vers. .

Ebenso Anwaltskosten, ich würde das vom RA regeln lassen und bei der WBW - Ermittlung die Augen offen halten (s.o.).
 
Hi Yannick,
danke. Der Gutachter von der Dekra ist als "freier" beauftragt. Die gegnerische Versicherung ist die Kravag.

Den RA spreche ich morgen, er hat schon eine Mail mit allen Infos im Posteingang. Will mich mit dem Schaden nicht bereichern, will aber auch nicht draufzahlen und genau so einen geilen Wagen zurück. Unsere Umstände sind zur Zeit denkbar schlecht, Frau hochschwanger (deshalb drei Kreuze, dass nichts passiert ist) und beruflich viel Stress. Daher bleibt kaum Zeit nach einem neuen Gebrauchten zu schauen. Das was ich online sah liegt bei 28.000 Eu. Die darunter haben alle keine vergleichbare Ausstattung oder sind kein T5.2.

Der X5 sah wohl auch mies aus, an ihm ist aber auch alles "hängen" geblieben. Der war 7 Tage alt :)

Ich hab vergeblich wegen Schweißreparaturen auf verzinktem Blech nachgeschaut um die Rostgefahr bei einer etwaigen Reparatur einzuschätzen.
Seit ihr sicher, dass das nicht "fachgerecht" zu lösen ist und damit die Gefahr von Rost an den tragenden Teilen stark ansteigt?
 
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