TwinOtter
Top-Mitglied
- Mein Auto
- T6.1 Multivan
- Erstzulassung
- 3/21
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
Keine Ahnung. Dass Güter befördert werden müssen, habe ich doch überhaupt nicht geschrieben. Was bezweckst Du mit solcherlei verfälschenden Äußerungen?Wieso müssen Güter befördert werden ?
Richtig. Habe ich oben genannt. Das KBA definiert einen LKW nahezu identisch:Was ein LKW ist, ist klar definiert.
Was soll das? Warum versuchst Du, den Eindruck zu erwecken, dass irgend jemand behauptet hätte, die Frage, ob der LKW leer oder beladen wäre, hätte einen Einfluss auf die KFZ-Steuer?Ob die Kiste leer ist oder nicht ... wen juckts.
Die Frage, ob das Fahrzeug zum Gütertransport geeignet ist, hat ggf. einen solchen Einfluss. Und zum Gütertransport geeignet ist es logischerweise auch dann, wenn es gerade diesem Zweck dient und deshalb nicht leer ist.
Nö. Du zahlst für eine Zugmaschine. Und wenn Du den Trecker tatsächlich landwirtschaftlich nutzt - dafür benötigst du in der Tat nicht unbedingt einen Acker - zahlst Du ggf. gar nichts, weil er dann nämlich steuerbefreit werden kann.Wenn ich Spaß dran habe Trekker zu fahren brauche ich auch keinen Acker. Zahle aber trotzdem für landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Niemand hat etwas Gegenteiliges behauptet.Und wenn ich Spaß dran habe mit einem geschlossen Bulli nur mit Fahrer- und Beifahrersitz rum zu gurken, dann zahle ich
eben für einen LKW.
Jetzt wird es vollends abwegig. Es ging um eine evtl. Steuerhinterziehung. Das hat mit Versicherungsfragen nun nicht einmal mehr halbwegs etwas zu tun.Dein Ausbau im LKW-Bulli ist halt nicht mit versichert [...]