WoMo-Zulassung und die neue Pflicht zur Zwangsentlüftung (DIN EN 721)

Wieso müssen Güter befördert werden ?
Keine Ahnung. Dass Güter befördert werden müssen, habe ich doch überhaupt nicht geschrieben. Was bezweckst Du mit solcherlei verfälschenden Äußerungen?

Was ein LKW ist, ist klar definiert.
Richtig. Habe ich oben genannt. Das KBA definiert einen LKW nahezu identisch:
Wenn Du eine sinngemäß anderslautende steuerrechtliche Legaldefinition für LKW kennst, immer her damit. Aber bitte nicht mit irgendwelchen Allgemeinplätzen, wie "klar definiert".

Ob die Kiste leer ist oder nicht ... wen juckts.
Was soll das? Warum versuchst Du, den Eindruck zu erwecken, dass irgend jemand behauptet hätte, die Frage, ob der LKW leer oder beladen wäre, hätte einen Einfluss auf die KFZ-Steuer?
Die Frage, ob das Fahrzeug zum Gütertransport geeignet ist, hat ggf. einen solchen Einfluss. Und zum Gütertransport geeignet ist es logischerweise auch dann, wenn es gerade diesem Zweck dient und deshalb nicht leer ist.

Wenn ich Spaß dran habe Trekker zu fahren brauche ich auch keinen Acker. Zahle aber trotzdem für landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Nö. Du zahlst für eine Zugmaschine. Und wenn Du den Trecker tatsächlich landwirtschaftlich nutzt - dafür benötigst du in der Tat nicht unbedingt einen Acker - zahlst Du ggf. gar nichts, weil er dann nämlich steuerbefreit werden kann.

Und wenn ich Spaß dran habe mit einem geschlossen Bulli nur mit Fahrer- und Beifahrersitz rum zu gurken, dann zahle ich
eben für einen LKW.
Niemand hat etwas Gegenteiliges behauptet.

Dein Ausbau im LKW-Bulli ist halt nicht mit versichert [...]
Jetzt wird es vollends abwegig. Es ging um eine evtl. Steuerhinterziehung. Das hat mit Versicherungsfragen nun nicht einmal mehr halbwegs etwas zu tun.
 
Für mich ist diese zusätzliche Entlüftung nicht nachvollziehbar.Jedes Auto ist zwangsentlüftet,sonst könnte man nicht Heizen Lüften(Überdruck im innenraum)Diese ist meist in der Seitenwand Höhe der Stossstage.Und selbst Die Karosse ist nie völlig dicht,sonst würde sich Kondenswasser sammeln.
 
Für mich ist diese zusätzliche Entlüftung nicht nachvollziehbar.Jedes Auto ist zwangsentlüftet,sonst könnte man nicht Heizen Lüften(Überdruck im innenraum)Diese ist meist in der Seitenwand Höhe der Stossstage.Und selbst Die Karosse ist nie völlig dicht,sonst würde sich Kondenswasser sammeln.

Ich weiß derzeit nicht, ob das so gilt, mit dem "Rückschlagventil" in der Öffnung. Ich könnte mir denken, dass verlangt wird, dass die Luft in beide Richtungen strömen kann.
 
Wieso müssen Güter befördert werden ? Was ein LKW ist, ist klar definiert. Ob die Kiste leer ist oder nicht ... wen juckts.
Wenn ich Spaß dran habe Trekker zu fahren brauche ich auch keinen Acker. Zahle aber trotzdem für landwirtschaftliche Fahrzeuge.
Und wenn ich Spaß dran habe mit einem geschlossen Bulli nur mit Fahrer- und Beifahrersitz rum zu gurken, dann zahle ich
eben für einen LKW.
Dein Ausbau im LKW-Bulli ist halt nicht mit versichert, Deine Ladung musst Du gesondert versichern.
Wenn Du Deinen Bulli zum Womo umschlüsselst, will ja die Versicherung auch wissen, welchen Wert Dein Fahrzeug jetzt hat,
weil das ganze Interieur mit versichert wird.
Den Unterschied wird aber z.B. @Zigeuner wesentlich besser erklären können.

Sorry, zum Thema LKW und Ausbau kann ich leider nichts beitragen. Keine Ahnung als was der Ausbau da zählt und ob man ihn unter LKW Zulassung mit versichern kann.
 
Jetzt wird es vollends abwegig. Es ging um eine evtl. Steuerhinterziehung. Das hat mit Versicherungsfragen nun nicht einmal mehr halbwegs etwas zu tun.
Abwegig ist es ganz und gar nicht. Steuer und Versicherung hängen ja mehr oder weniger zusammen.
Wenn Du auf LKW umschlüsselst bekommst Du einen anderen Steuersatz und eine andere Versicherung ... beides günstiger.
Wenn Du auf Womo umschlüsselst ... dito, mit dem Unterschied der Versicherungsprämie (was alles versichert ist).
Man sollte sich hier die Vor- und Nachteile ganz genau ansehen (siehe Interieur) und auch bzgl. der Vers.-Prämie und Steuer-
satz.

Grundsätzlich geht es doch um die Zwangsentlüftung und nicht um Steuer- und Versicherungsfragen.
Und wenn Du jetzt um die Entlüftung rum kommen willst, bleiben Dir 2 Wege
a.) Du lässt den Bus wie er ist und sparst weder Steuer noch Versicherung
b.) Du schlüsselst um auf LKW oder lässt den Bus weiter auf LKW laufen.

Ich hatte vor einiger Zeit einen Opel Combo auf Basis Corsa B als LKW, auch mit Schlafmöglichkeit. Nie Probleme
mit TÜV oder KFZ-Steuer. Das selbe jetzt mit meinem Bulli.
Man könnte, um noch mehr zu sparen, den Bulli sogar als Sonder-KFZ laufen lassen, wenn der Ausbau zu Deinem
Job passt und Du den Bulli immer dabei haben musst, weil Du ohne Deinen "speziellen" Bulli Deinen Job nicht machen kannst.
Hier schaut die Finanzkasse zwar sehr genau hin, aber es lohnt sich. Ich kenne genügend Büro- und Spezialausbauten mit
grünem Kennzeichen.

Beim besten Willen fällt mir nicht ein, wieso das Steuerhinterziehung sein soll, wenn Du Deinen LKW gemäß Deinen Bedürfnissen
nutzt. Ich z.B. bin viel auf Montage, meinen Ausbau kannst Du Dir ansehen ... es gibt null Probleme, nicht mal ansatzweise.
 
Zur Umschlüsselung:
Die Umschreibung ältere Busse als PKW geht aufgrund der Abgasnorm nicht. Allerdings gibt es bei WoMos eine Zwischenstufe; ist das WoMo schwerer als 2,8to, gilt eine andere Norm.
Die hat es mir ermöglicht, mit Auflastungsgutachten noch auf WoMo umzuschlüsseln. (Euro6)
Wusste aber der Umbauer (noch) nicht und der 1. TÜV-Prüfer auch nicht. Erst der 2. hat gefunden, wie es geht.

Belüftung:
Interessant wäre es, wie ein Hubdach berücksichtigt werden kann.
Evtl. könnte man mit einem Aufkleber "Kocher nur bei aufgestelltem Dach benutzen" noch mal durchrutschen.
 
WoMo schwerer als 2,8to, gilt eine andere Norm
WoMo üb. 2,8t gibt es schon ewig.
Das hat schon beim T4 geholfen, aufgelastet auf 2,81... und meiner hatte damit sogar die grüne Plakette, statt rot an der Scheibe.
 
Ist ja gut, wenn Du es besser weisst.

Ich schrieb von einer speziellen Abstufung im Euro6-Bereich.

War als Tipp gedacht, ist mir aber jetzt Wurscht, meinen Umbau hat's gerettet.
 
Interessant wäre es, wie ein Hubdach berücksichtigt werden kann.
Evtl. könnte man mit einem Aufkleber "Kocher nur bei aufgestelltem Dach benutzen" noch mal durchrutschen.
Wenn eine "Zwangsbelüftung" gefordert ist.... fällt ein Hubdach raus.
Oder Du schweißt es in offen-Stellung fest 🤭

Durchrutschen ist natürlich immer möglich.
Haben hier ja schon einige bestätigt.
 
Abwegig ist es ganz und gar nicht. Steuer und Versicherung hängen ja mehr oder weniger zusammen.
Eher weniger.

Wenn Du auf LKW umschlüsselst bekommst Du einen anderen Steuersatz und eine andere Versicherung ... beides günstiger.
Für einen LKW gibt es einen gesetzlich (!) geregelten Steuersatz. Eine gesetzlich geregelte Versicherungsprämienhöhe gibt es nicht (mal von strafbarem Wucher o.ä. abgesehen). Es gibt eine gesetzliche Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für ein KFZ zu haben. Der von Dir genannte Automatismus ist so schlicht nicht vorhanden.
Außerdem hattest Du oben - und darauf hatte ich ja Bezug genommen - von einem mitversicherten Ausbau bzw. Ladung geschrieben:
Dein Ausbau im LKW-Bulli ist halt nicht mit versichert, Deine Ladung musst Du gesondert versichern.
Das hat noch nicht einmal mehr etwas mit Haftpflichtversicherung zu tun, sondern mit Kasko- oder Ladungsversicherung. Einen Zusammenhang mit dem Steuersatz gibt es da erst recht nicht. Es gibt ja nicht einmal die Pflicht, diese Versicherungen zu haben.

Ich hatte vor einiger Zeit einen Opel Combo auf Basis Corsa B als LKW, auch mit Schlafmöglichkeit. Nie Probleme
mit TÜV oder KFZ-Steuer.
Ich bin mir nicht sicher, ob Du mich nicht verstehst oder nicht verstehen willst. Ich habe zu keinem Zeitpunkt geschrieben, dass eine Schlafmöglichkeit im LKW zu einem Steuerproblem führt. Das wäre angesichts der Schlafkabine in jedem Fernlaster doch wohl auch absurd.

Beim besten Willen fällt mir nicht ein, wieso das Steuerhinterziehung sein soll, wenn Du Deinen LKW gemäß Deinen Bedürfnissen
nutzt. Ich z.B. bin viel auf Montage, meinen Ausbau kannst Du Dir ansehen ... es gibt null Probleme, nicht mal ansatzweise.
Dir muss das ja auch nicht einfallen. Möglicherweise fällt es dem Finanzamt ein. Und ich habe von "LKW benutzen" nach wie vor nichts geschrieben. Das habe ich oben bereits angemerkt. Es ist einfach nur unfair, wenn Du das ständig wider besseres Wissen unterstellst.
Ich habe von einem dauerhaften Umbau geschrieben, der aus einem LKW ggf. einen "nicht mehr LKW" macht.
Dass Dein Ausbau unproblematisch ist, habe ich ebenfalls nicht angezweifelt. Wie könnte ich, ich kenne ihn doch gar nicht.

Interessant wäre es, wie ein Hubdach berücksichtigt werden kann.
Genau die Frage habe ich mir gestern beim Lesen dieses Freds auch schon gestellt. Den Dokumenten folgend, dürfen die Öffnungen nicht verschließbar sein. Damit fällt das Hubdach selbst als vorgeschriebene Lüftung im Grunde aus. Über'm Fenster, aber unter'm Hubdach wird technisch spannend. Und ein Pilzlüfter im Hubdach, wenn innen die Bodenplatte samt Matratze davorgeschoben ist...
 
Ich habe das gleiche Problem- habe mit der Ummeldung zu lange gewartet (Ausbauten vor Januar ´22 genießen Bestandsschutz, ich war zu langsam) und bin nun etwas ratlos. Meint ihr nicht, dass sich der eine oder andere Karosserieschlosser bezüglich der Sicherheitsbe- und Entlüftung spezialisieren wird? Die Problematik wird nun ja (gerade in Betracht des Vanlife-Trends) häufiger auftauchen. Sollte ich jemanden finden, der mir die entsprechenden Löcher ins Fahrzeug fräst- wie genau sieht so ne Lüftung dann aus? Ist das ne Membran, Lamellen... sonstwas? Wo bekomm ich sowas? Hilfeeeee!!!
 
Ich habe meine Zwangsbelüftung in die Trittstufe der Beifahrertüre geschnitten. Laut TÜV Merkblatt muss die Lüftung 10cm^2 haben. Da reicht also ein 65er Loch. Dann den Originalen Triffstufen-Einsatz mit dem Gitter davor und gut war. Geht natürlich nur wenn man keine LSH hat, oder diese nicht ab Werk nachgerüstet ist.
 
Da hab ich mit meiner Webasto Standheizung tatsächlich ein Problem...
 
Ich habe meine Zwangsbelüftung in die Trittstufe der Beifahrertüre geschnitten. Laut TÜV Merkblatt muss die Lüftung 10cm^2 haben. Da reicht also ein 65er Loch. Dann den Originalen Triffstufen-Einsatz mit dem Gitter davor und gut war. Geht natürlich nur wenn man keine LSH hat, oder diese nicht ab Werk nachgerüstet ist.
Diese Rechnung must du mir bitte erklären 100cm² sind 10x10cm. Ein 65er Loch ist gerade mal ein Drittel.
 
Dann kann ichja froh sein, dass meine erste Begutachtung noch im Nov. letzen Jahres stattfand.
 
Das eigentliche Problem dürfte weniger der Lochdurchmesser, sondern die Anforderung sein, dass die Entlüftung nicht verschließbar sein darf. Bei den Trittstufen reicht ein heruntergefallener Pullover, um die Öffnung zu blockieren. Wenn der Prüfer es genau nimmt, wird er das nicht durchgehen lassen.
 
Außerdem hört man die Reifen beim Fahren.
 
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