WoMo-Zulassung und die neue Pflicht zur Zwangsentlüftung (DIN EN 721)

So, bin jetzt extra zum Bus, weil auch ich neugierig war. Geöffnet:
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Geschlossen:
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Die Fläche ist je fast 67cm². Sehr Praktisch, wenn es Regnet, unten bringt die Lsh, egal ob heizen oder lüften, frische Luft rein und oben zieht die verbrauchte ab.
Bei dem Alublech waren mal zwei 120er Flüsterlüfter. Aber das war trotzdem noch zu laut. Natürlich mit Insektenschutzgitter!
 

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Bei mir ist von früher noch sowas aufm Dach: Dachlüfter schmal | F-80-101-6208
und im Boden sowas: Sortimo Bodenlüfter

Ersteres dient mittlerweile u.a. auch der Kabeldurchführung und letzteres ist aktuell verschlossen (wird sonst mega laut im Auto)

@Yamaier sein Alupilz sieht aufjedenfall schicker aus als mein Plasteteil.
 
Prima, aber wenn Du das Teil schließen kannst, ist es keine geforderte Zwangsentlüftung mehr!
Ich brauchte das ja auch noch nicht für die Womo Zulassung! Aber es sollte ja auch nur Anschauung dienen! Muss jetzt natürlich immer offen bleiben!
 
Die Regenrinne ist doch bei AD
Aufbauten überdeckt, aber zum Heck beide offen !!.
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....ich schätze das grüne Rechteck oberhalb der Heckklappe auf ca 1,5 x 3cm pro Stück .....

Faltenbalge sind als "Luftfilter" zu betrsachten hierbei und haben zudem eigtl immer nicht verschließbare Mücken Gaze oben irgendwo.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mir heut ein Aufstelldach von außen angeschaut! Links und rechts sind doch so erhöhungen, wo die C- Schiene drin sitzt! Das ist ca. 3cm höher als das Dach innen! Da ließe sich doch was machen, wenn da innen nix wäre?
 
Es ist doch mal so, bei einem geschlossenen Kastenwagen macht die ganze Entlüftungsthematik ja irgendwo auch Sinn. Nur wo weiß ich nicht nicht ganz😉. Außer wenn Gas verbaut ist oder mit Gaskartuschen bekocht wird. Aber nur wegen der Ausgeatmeten Luft ist wohl in noch keinem einzigen Auto irgendwer zu Schaden gekommen. Aber im Kasten kann man durch Dachluken mit Zwangentlüftung dem ganzen Abhilfe verschaffen.
Im Fahrzeug mit Aufstelldach macht das alles überhaupt keinen Sinn und da gibt es im Prinzip auch überhaupt keine Möglichkeit. Diejenigen welche die Vorgabe geschrieben haben, haben wahrscheinlich nicht an Aufstelldächer gedacht.
Vorgabe 30 cm über der Oberkante der unbelasteten Fläche des obersten Bettes. Beim Aufstelldach ist das dann geöffnet. Ein Lüfter im Dach selbst ist Total Sinnfrei und auch vom Hersteller nicht vorgesehen. Dann verliert es Wohlmöglich die Stabilität wenn da irgendwelche Löcher reingeschnitten werden und somit die Zulassung. Stichwort Bauartveränderung. Im Beach bzw einem Fensterbus kann man keine Öffnungen in die Seitenwand Schneiden weil es einfach keine Seitenwand gibt. Da sind halt die Fenster. In den Dachholm bohrt bestimmt niemand ein Loch Wegen der Stabilitätsfrage. Beim VW Aufstelldach befinden sich unter den seitlichen Erhöhungen der Aufstellmechanismuss und ist außerhalb des Zeltstoffes. Der Beach mit Womozlassung und der Ohne unterscheiden sich überhaupt nicht. Außer in den Zulassungspapieren. Wie soll VW selbst die Vorgaben erfüllen wenn es beim Aufstelldach wirklich notwendig wäre. Im Geschlossenen Zustand dürfte dann ja niemand drin Schlafen, wenn es so problematisch werden. Denn dann würde ein Lüfter im Dach auch überhaupt nicht funktionieren, da er durch die Matratze verdeckt ist. Ich Dach muss die Öffnung übrigens 15cm2 und im sonstigen oberen Bereich 30 cm2.
Geht zu einem kompetenten Prüfer der das Merkblatt selbst hinterfragt bzw. versteht oder jemand fragt mal ein TÜV Verband selbst nach. Denn von dort kommt eben dieses Merkblatt 740 Stand 2022.
www.vdtuev.de oder www.argetp21.de
Nochmal zu meiner Zulassung vor einem Jahr. Der zuständige Dienststellenleiter saß mit in diesem Gremium. Von ihm hab ich ja schriftlich bekommen, dass mein Bus mit Aufstelldach baugleich mit dem VW California ist und somit keine zusätzliche Zwangentlüftung notwendig ist. Das hatte er auch mit meinem aaS besprochen. Daraufhin konnte die Umschreibung problemlos durchgeführt werden.
Schöne Grüße
 
Es ist doch mal so, bei einem geschlossenen Kastenwagen macht die ganze Entlüftungsthematik ja irgendwo auch Sinn. Nur wo weiß ich nicht nicht ganz😉. Außer wenn Gas verbaut ist oder mit Gaskartuschen bekocht wird. Aber nur wegen der Ausgeatmeten Luft ist wohl in noch keinem einzigen Auto irgendwer zu Schaden gekommen. Aber im Kasten kann man durch Dachluken mit Zwangentlüftung dem ganzen Abhilfe verschaffen.
Im Fahrzeug mit Aufstelldach macht das alles überhaupt keinen Sinn und da gibt es im Prinzip auch überhaupt keine Möglichkeit. Diejenigen welche die Vorgabe geschrieben haben, haben wahrscheinlich nicht an Aufstelldächer gedacht.
Vorgabe 30 cm über der Oberkante der unbelasteten Fläche des obersten Bettes. Beim Aufstelldach ist das dann geöffnet. Ein Lüfter im Dach selbst ist Total Sinnfrei und auch vom Hersteller nicht vorgesehen. Dann verliert es Wohlmöglich die Stabilität wenn da irgendwelche Löcher reingeschnitten werden und somit die Zulassung. Stichwort Bauartveränderung. Im Beach bzw einem Fensterbus kann man keine Öffnungen in die Seitenwand Schneiden weil es einfach keine Seitenwand gibt. Da sind halt die Fenster. In den Dachholm bohrt bestimmt niemand ein Loch Wegen der Stabilitätsfrage. Beim VW Aufstelldach befinden sich unter den seitlichen Erhöhungen der Aufstellmechanismuss und ist außerhalb des Zeltstoffes. Der Beach mit Womozlassung und der Ohne unterscheiden sich überhaupt nicht. Außer in den Zulassungspapieren. Wie soll VW selbst die Vorgaben erfüllen wenn es beim Aufstelldach wirklich notwendig wäre. Im Geschlossenen Zustand dürfte dann ja niemand drin Schlafen, wenn es so problematisch werden. Denn dann würde ein Lüfter im Dach auch überhaupt nicht funktionieren, da er durch die Matratze verdeckt ist. Ich Dach muss die Öffnung übrigens 15cm2 und im sonstigen oberen Bereich 30 cm2.
Geht zu einem kompetenten Prüfer der das Merkblatt selbst hinterfragt bzw. versteht oder jemand fragt mal ein TÜV Verband selbst nach. Denn von dort kommt eben dieses Merkblatt 740 Stand 2022.
www.vdtuev.de oder www.argetp21.de
Nochmal zu meiner Zulassung vor einem Jahr. Der zuständige Dienststellenleiter saß mit in diesem Gremium. Von ihm hab ich ja schriftlich bekommen, dass mein Bus mit Aufstelldach baugleich mit dem VW California ist und somit keine zusätzliche Zwangentlüftung notwendig ist. Das hatte er auch mit meinem aaS besprochen. Daraufhin konnte die Umschreibung problemlos durchgeführt werden.
Schöne Grüße
Danke für deine Ausführung, die für mich absolut nachvollziehbar ist. Für einzelne Prüfer leider nicht und die sind auch nicht in der Lage etwas zu hinterfragen. Ich werde mir tatsächlich einfach mal die Zeit nehmen und verschiedene Prüfstellen ausprobieren. Ist vermutlich sinnvoller als ein sinnloses Loch in eine Seitenwand zu bohren...
 
Hallo zusammen, ich starte mit meinem ersten Umbauprojekt eines T5.2 Transporters zum WoMo. Das gewünschte Konzept sieht maximale Alltagstauglichkeit vor, daher habe ich gegen aufbauende Dachlüfter entschieden. Die DIN 721 mit ihren Forderungen ist mir bekannt. Ich suche nun DIN721 konforme Seitenlüfter, entweder ein- oder besser beidseitig. Symmetrisch fände ich irgendwie schicker. Nur finde ich zwar tausende Lüftungsgitter, aber die sind dann für Boote oder Gastransport oder oder oder. Hat da jemand Erfahrung bzw. Tipps zu einem geeigneten Artikel?
LG
 
Dazu solltest du deine Kontodetails ausfüllen und schreiben was für ein Trapo. Mit oder ohne Fenster! Klappe oder Türen!
 
Hallo zusammen, ich starte mit meinem ersten Umbauprojekt eines T5.2 Transporters zum WoMo. Das gewünschte Konzept sieht maximale Alltagstauglichkeit vor, daher habe ich gegen aufbauende Dachlüfter entschieden. Die DIN 721 mit ihren Forderungen ist mir bekannt. Ich suche nun DIN721 konforme Seitenlüfter, entweder ein- oder besser beidseitig. Symmetrisch fände ich irgendwie schicker. Nur finde ich zwar tausende Lüftungsgitter, aber die sind dann für Boote oder Gastransport oder oder oder. Hat da jemand Erfahrung bzw. Tipps zu einem geeigneten Artikel?
LG

Ich bin selber drum herum gekommen, die für mich ansprechendste Umsetzungsidee (mit ähnlichen Anforderungen wie deine) waren Bäckerschlitze, zumindest „für oben“. „Für unten“ hätte ich vermutlich eine Belüftung in den Fußtritt an der Beifahrerseite gebaut.

Vielleicht hilft das als Anstoß.

Viele Grüße
 
Ist das nicht spritzwasser-ungünstig, weil das Vorderrad da "hinrotzt" ?
Da ist ja die Plaste Unterbodenverkleidung davor. Mein Außenansaug für die Lsh ist auch gleich daneben und nur durch ein Filterfließ geschützt.
 
Dazu solltest du deine Kontodetails ausfüllen und schreiben was für ein Trapo. Mit oder ohne Fenster! Klappe oder Türen!
Hi, erledigt und hier nochmal. Aktuell ist der Bus feststehend verglast. Geplant sind Schiebefenster in der zweiten Reihe und Blindfenster und der dritten. In der dritten würde ich gerne oben beidseitig die oberen Entlüftungen gemäß DIN721 einbauen
 
Mit Blindfenster meinst Blech?
 
Ok, Hört sich gut an.
 
Wer jedoch darauf aufmerksam gemacht werden muss, den Kohlegrill nicht im Zelt zu benutzen, die Dose Ravioli nicht im Urzustand in die Mikrowelle zu stellen, den Drehsitz nicht während der Fahrt nach hinten zu drehen oder halt für ausreichend Belüftung zu sorgen, wenn er in einem geschlossenen Raum eine offene, sauerstoffverbrauchende, Abgasproduzierende Flamme benutzt...
.........der bringt die Menschheit eh´ nicht weiter........ 😁
 
Komisch,- immer wenn ich in diesem Thread lese muss ich an Charles Darwin denken,- wie kommt das wohl :confused::confused::confused:
 
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