Womo- oder LKW-Zulassung

Hallo cdoerni,

die verkehrsrechtliche Einstufung eines allgemein als LKW bezeichneten Fzgs. lautet: "Fzg. zur Güterbeförderung"

Für den PKW stünde da: "Fzg. zur Pers.Bef."

Diese Bezeichnungen wurden im Rahmen der EU einheitlich festgelegt, früher stand da tatsächlich noch LKW oder PKW in den Papieren.

T2-Fahrer
 
Hallo, erstmal allen frohe Ostern :)

Evtl. können wir ja gemeinsam das Thema endgültig mal klären.

ich glaub das ist ein Ding der Unmöglichkeit :confused: bei dem Thema wurschteln so viele EU und nationale Richtlinien zusammen, ich glaub, nicht mal die Verantwortlichen wissen wirklich was, was bedeutet...

leider noch keine Richtlinien gefunden in denen zum Thema Trennwand was steht.

ich auch nicht, darum ist auch meine Überzeugung das eine Trennwand nix mit einer LKW Zulassung zu tun hat...

die Seite habe ich mal schnell gefunden, ist recht aktuell und da steht auch nix von baulich getrennten Bereichen zwischen Nutzfläche und Personenbereich

LKW-Zulassung: Das Wichtigste im Überblick - LKW 2020

René wohnt übrigens laut Profil in Österreich, evtl. gelten dort zum Teil andere Richtlinien.

hast natürlich richtig gelesen, aber eine kurze Hintergrund Info:

ich habe mein Bus von Deutschland nach Österreich importiert, in Österreich ist der Markt für Busse endschieden kleiner dadurch die Preise dementsprechend hoch,

und mein "Wunschbus" Transporter LR+ 4M + Heckklappe gabs nicht zu meiner T5 Kaufzeit, es stand sogar schon ein T6 Neukauf im Raum...

aber durch die Info vom ÖAMTC, man kann LKW´s günstig nach Österreich importieren, habe ich mich mit dem Thema LKW Zulassung auseinander setzen müssen

was im nachhinein aber sinnlos war, in Österreich gilt der Auslieferungszustand vom Generalimporteur (im Falle VW die Porsche Holding)
was in den CoC Papieren steht gilt auch für die Steuer usw. nicht so wie in Deutschland wo der Steuereintreiber (der Zoll) den LkW Zustand ändern kann

bei dem Thema ist Österreich etwas einfacher gestrickt als Deutschland :D

also noch mal das Thema Trennwand:
Trennwand ist definitiv schnurz !
Danke :D:D:D



aber noch eine kleine Anekdote zum Thema LKW Zulassung in Österreich:

als bei mir damals das Thema Seilwinde aufkam und ich mich bei den entsprechenden Behörden zwecks Eintragungen usw. erkundigt hatte

eine Seilwinde (z.B. die von Seikel) könnte man nie in Österreich in ein Multivan oder Caravelle einbauen und eingetragen lassen,
weil die Transporter Typen eine PKW Zulassung haben und wegen Fußgängerschutzrichtlinien usw. die Eintragung nicht möglich ist...

im T5 Transporter mit LKW Zulassung ohne Probleme... ist halt ein LKW obwohl die Front usw. doch alles gleich ist :eek:

man könnte über ein sogenannten Ziviltechniker die Eintragung bewerkstelligen,
der kostet aber ein Vermögen und muss bei allen relevanten Arbeitsschritten am Bus vor Ort sein...

da ist Deutschland wieder einfacher gestrickt :D:D:D


Grüße

Rene´
 
Krame den Thread nochmal raus, da ich weiterhin unsicher bin. Muss, zumindest der untere Teil, drin bleiben oder nicht :help:

Habe in einem anderen Forum folgendes gelesen:

Trennwand zum Laderaum

Zulassung als M-Fahrzeug für die Personenbeförderung:

Wird ein Pkw oder Pkw-Kombi gewerblich zum Transport von Ladungen eingesetzt, unterliegt das Fahrzeug den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" DGUV Vorschrift 70 (bisher BGV D29) und muss eine Rückhalteeinrichtung haben. Sie kann zum Beispiel als Trennwand oder als eine andere geeignete bauliche Komponente ausgeführt sein. Belastbarkeit und Anbringung sind seit Januar 2012 in der DIN ISO 27955 geregelt, davor galt die DIN 75410-2.

Fazit: Trennwand nur bei gewerblichem Transport


Zulassung als N-Fahrzeug für die Güterbeförderung:

Bei Transportern, die bis zum Ablauf der Übergangsfrist Oktober 2006 hergestellt wurden, kann die Aufbaufestigkeit noch auf der Basis der alten DIN 75410-3 gegeben sein. Eine durchgehende Rückhalteeinrichtung war in der alten DIN 75410-3 nicht vorgeschrieben.

Seit Oktober 2006 musste die Aufbaufestigkeit den Vorgaben der DIN 75410-3 entsprechen. Im Januar 2011 wurde diese Norm durch die neue DIN ISO 27956 abgelöst.

Fazit: Bei Fahrzeugen bis Herstelldatum 30. September 2006 keine Trennwand; Ab Herstelldatum 1. Oktober 2006 Trennwand vorgeschrieben.


Da ist also eher die Meinung, dass diese drin bleiben muss. Was sagt ihr dazu?
 
Auch dort steht.... Kann zum Beispiel... Es gibt auch andere Rückhaltesysteme oder Ladesicherungen. Z. B. Bodenaker, Schienensysteme.
 
Alles klar @ka-scha ... danke für die schnelle Antwort! Finde es ja auch nur logisch, Ladungssicherung klar, aber wie ist einem doch freigestellt... Danke!!
 
Kurzes Update für euch:
War heute beim TÜV um die Drehkonsole eintragen zu lassen. Der Herr war sehr freundlich, hat aber schnell gefragt, wann ich denn die Wohnmobilzulassung anstrebe. Denn sobald der untere Teil der Trennwand raus ist, ist es kein LKW mehr. Die Argumentation dass es nur ein Teil der Ladungssicherung ist und ja auch nicht im Fahrzeugschein steht sieht er nicht so. Für ihn muss diese drin sein wenn eine Aufnahme vorhanden. Jetzt muss also doch die Womo-Zulassung angestrebt werden^^
 
Noch eine Frage zu dem Thema:
Der nette Herr vom TÜV (übrigens Süd) meinte, dass die WoMo-Zulassung für vorherige LKW`s dann auf 2.840 kg läuft, weshalb ich ein Papier mit einer Auflastung von 40kg benötige. Mein Trapo ist auf 2.800kg zugelassen. Echt jetzt? Hab schon ne Antwort von VW, dass sie das nicht so ohne weiteres ausstellen können. :help:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war nei meinem LR sowieso kein Thema, da es bei mir vom LkW zum Womo keine Änderung gab -vorher 3200 und das ist auch so geblieben. Aber es heißt ja auch nur So. KFZ WoMo über 2,8t
Ich müsste jetzt nur mal im reisefertigen Zustand mal auf eine Waage um zu schauen was ich eigentlich so mit allen Flüssigkeiten und Zubehör an Bord noch zuladen dürfte.
 
Hallo,
ich wärme dieses Thema nochmal auf. Ich tendiere bei meinem T6, der noch als LKW zugelassen ist, auch eher dazu, ihn als LKW zugelassen zu lassen. Beim Online-Angebotsrechner meiner Versicherung aber, wäre der "LKW" dann Zweitwagen und damit arschteuer (125% ? ). Wenn ich es herumdrehe, also meinen PKW als Zweitwagen, wird dieser wiederum arschteuer. Bei einem "Wohnmobil" scheint es aber egal zu sein. Da zahlt man eine Wohnmobilversicherung, egal ob Zweit-oder Erstwagen. Ist das immer so ?
Danke Euch.

Gruß
Halba
 
Hallo Halba,

das Thema habe ich auch durch. Bei meiner bisherigen Versicherung war der Zweitwagen unverschämt teuer. Ich habe dann lange nach einer günstigeren gesucht und das Fahrzeug dann dort versichert. Da gibt es Versicherungen die das als Marktlücke erkannt haben. Die sind immer noch etwas teurer aber nicht ganz so unverfroren.
Nach 2 Jahren hatte ich dann festgestellt, das meine Hauptversicherung ihre Preispolitik geändert hatte und bin mit dem Zweitwagen wieder zurück.
Das teurere Auto habe ich jeweils in die günstigste Versicherung gesteckt.
Ob sich das Fahrzeug als PKW, Lkw oder Womo mit Steuer und Versicherung am günstigsten rechnet, das muss jeder selbst für sich mit seinen eigenen Randbedingungen ausrechnen. (eigenes Gewerbe, Anzahl der vorhandenen Versicherungen mit höheren Rabattstufen, ...)
Meine Caravelle fährt als z.B. als PKW am günstigsten. Haftpflicht + Vollkasko aktuell 245,37 €/a. Als Womo käme sie mich teurer.
 
Hi,
das kommt auch auf den Wert des "WoMo"s an.
Bei WoMos wird der Wert, z.B. 50.000 Euro, angegeben, bei einem "Serienfahrzeug" bei Totalschaden oder Diebstahl nur nach Liste ersetzt.
Kann, je nach Ausstattung eine Rolle spielen, bei mir eine Differenz von ca. 25T€.
Kann also sein, dass ein Bus billiger versichert ist, es bei einem Verlust dann aber lange Gesichter gibt.
 
Hallo und danke für Eure Antworten. Nee, als PKW auf keinen Fall. Ist ein Transporter und LKW. Habe halt ein Bett, Küche, Schrank etc. eingebaut. Was ich bisher von den "LKW-Zulassern" gelesen habe, finde ich einleuchtend und beruhigend, da ich dachte, ich darf ihn mir selbstgebauter WoMo-Ausstattung offiziell gar nicht als LKW fahren. Aber dass das alles dann einfach als Ladung zählt ist ja cool. Blöd ist halt nur, dass er als Zweitwagen in der Versicherung so teuer ist. Deswegen dachte ich, mit einer WoMo-Zulassung wird er bei der Versicherung nicht als Zweitwagen versichert, sondern halt als WoMo mit einer Standard- Versicherungsprämie.
 
Wenn das Zeugs fest eingebaut ist, zählt es nicht mehr als Ladung.
Es muss die Eignung und Bestimmung des Fahrzeuges zur Lastenbeförderung deutlich überwiegen BFH Az: VII R 11/06

Ladung ist leicht entnehmbar, d.h. nicht festgeschraubt.
 
Hallo zusammen, mal ganz unabhängig davon ob eine Trennwand verbaut sein muss oder die Einrichtung verschraubt ist und dann nicht mehr als Ladung zählt. . . . Habe ich einfach mal die Frage bei welcher Versicherung ihr mit euren als LKW zugelassenen Fahrzeuge versichert seid? Ich habe mir einen T5 (eingetragen als LKW) gekauft und mir bei meiner Versicherung ein Angebot eingeholt. Mit LKW Zulassung ist er im Jahr 1.000,-€ teurer in der Versicherung als wenn ich ihn als Womo umschreiben lasse und dann versichere. Und um mir nochmal den ganzen kladderadatsch mit Tageszulassung zu sparen würde ich das Fahrzeug gerne als LKW zulassen und im nächsten Jahr dann zum Womo umschreiben lassen.
 
Schau doch einfach in die entsprechende EU Verordnung 2018/858.
Interessant:

3.3 Abweichend von den Anforderungen [einer Trennwand] können Personen und Güter in demselben Bereich befördert werden, wenn die Ladefläche mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet ist, die dazu bestimmt sind, Fahrgäste vor der Verschiebung der Ladung [...] zu schützen.
3.4. Sicherungseinrichtungen [...] sowie Trennvorrichtungen [...] müssen den Vorschriften der internationalen Norm ISO 27956:2009 „Ladungssicherung in Lieferwagen (Kastenwagen) — Anforderungen und Prüfmethoden“, Abschnitte 3 und 4 entsprechen.
3.4.1. Die in Nummer 3.4 aufgeführten Anforderungen können durch eine vom Hersteller ausgestellte Übereinstimmungserklärung nachgewiesen werden.


Da muss ich doch glatt mal nachschauen ob bei meinen Sortimo-Regalen sowas dabei ist. im März steht nämlich der erste TÜV ohne Trennwand an.
 
Hallo zusammen, mal ganz unabhängig davon ob eine Trennwand verbaut sein muss oder die Einrichtung verschraubt ist und dann nicht mehr als Ladung zählt. . . . Habe ich einfach mal die Frage bei welcher Versicherung ihr mit euren als LKW zugelassenen Fahrzeuge versichert seid? Ich habe mir einen T5 (eingetragen als LKW) gekauft und mir bei meiner Versicherung ein Angebot eingeholt. Mit LKW Zulassung ist er im Jahr 1.000,-€ teurer in der Versicherung als wenn ich ihn als Womo umschreiben lasse und dann versichere. Und um mir nochmal den ganzen kladderadatsch mit Tageszulassung zu sparen würde ich das Fahrzeug gerne als LKW zulassen und im nächsten Jahr dann zum Womo umschreiben lassen.
Ich habe es genauso vor, wie du. Mein Bulli ist jetzt als LKW zugelassen, aber nur weil der TÜV ihn mir nicht als PKW umschlüsseln wollte. Andere Geschichte, da Behördenfahrzeug. Ob ich ihn als WoMo umschreiben lasse, muss ich mir aber noch einmal überlegen. Sehe da noch nicht so den Vorteil drin.

Ich bin bei der DEVK und zahle ca. 840 Euro im Jahr mit TK.
 
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