Wohnmobilzulassung - erlischt die Betriebserlaubnis bei Entfernung des Küchenblocks

zdaniel

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6 California - Beach
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Radio Composition MEDIA
Hallo,

wir werden voraussichtlich im Januar unseren neuen Beach erhalten und wollen dort einen Küchenblock einbauen.

Damit wollten wir ursprünglich eine Wohnmobilzulassung beim TÜV machen lassen. Klar ist, dass diese nicht ohne Werkzeug zu lösen sein darf.

Nun zur Frage: wenn ich diese trotzdem ausbaue, erlischt dann für diese Zeit die Betriebserlaubnis bzw. der Versicherungsschutz?

Dann würden wir nämlich noch einmal abwägen, was am Ende am praktischsten ist...

Beste Grüße,
Daniel
 
Die BE erlischt nur bei gewollt herbeigeführter verschlechterung des Geräusch und/oder Abgasverhaltens und bei Gefährdung (vereinfacht geschrieben).
Ich denke d biste schonmal nicht dabei.
Der Versicherungsschutz sollte auch erhalten bleiben.
Lediglich gesparts Beiträge und ggf. Steuern sind meiner Meinung nachzuzahlen, wobei die Steuerfuzzis da ggf.auch ein Fass aufmachen können.
Erlaubt ist es natürlich nicht, aber wenn der Küchenblock wegen einer Reparatur mal "kurz" ausgebaut wird ;-), wird das wohl passen. Zur HU muß er z.B. drin sein, ansonsten muß man eben die richtige Antwort geben...
Gruss
 
Bei meinem Spacecamper ist der Küchenblock schon ab Werk ohne Werkzeug herausnehmbar.
Da hat den Wohnmobilstatus noch nie jemand in Frage gestellt.
 
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Besten Dank für die Antworten. Dann gehen wir das so an. Vielleicht bewährt es sich sowieso es dauerhaft verbaut zu lassen, da wir fast jedes Wochenende unterwegs sind!
 
Vielleicht bewährt es sich sowieso es dauerhaft verbaut zu lassen, da wir fast jedes Wochenende unterwegs sind!

Das wird wohl das Beste sein. Weiß ich aus eigener Erfahrung. Würde die Möbel nie ausbauen.

Es Grüßt
Dirk-Ulrich
 
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