Du musst Dich mal mehr damit beschäftigen, wie unser Rechtssystem funktioniert.
Ein Staatsanwalt kann so etwas gar nicht exakt beuteilen, da es sich immer um Einzelentscheidungen handelt.
Der befragte
Staatsanwalt kann nur sagen, dass ER z.B. Anklage erheben würde. Dazu müsste er aber die
genauen Details abwägen.
Wenn er zu der Meinung käme, dass das von Relevanz wäre, würde Anklage erhoben und es käme zu einer Verhandlung.
Da würde vermutlich ein
Gutachter gehört, der feststellen müsste, ob dem Tier Schmerzen/Schaden usw. zugefügt wurden oder nicht.
Dazu müsste vermutlich der Krampen rekonstruiert werden und ggf. die Schußentfernung festgestellt werden, evtl. müssten Versuche angestellt werden, welche die Aufschlagkraft in Joule ermitteln.
Dann würde der
Verteidiger vortragen, warum das nicht so sei und am Ende träfe ein
Richter eine Enstcheidung.
Würde der Gutachter nicht automatisch vom Gericht bestellt, könnte das der Verteidiger tun.
Die genannten Punkte im Gutachten hören sich komisch an, ein guter Verteidiger würde aber genau darauf hin arbeiten, was ein Papierkrampen tatasächlich anrichtet.
Interessantes am Rande:
Der Hundehalter würde maximal als Zeuge gehört, Ankläger ist bei einer Straftat immer der Staat. Die Klage kann also nicht zurückgezogen werden werden, aber ggf. wegen Nichtigkeit oder mangels Chancen auf eine Verurteilung abgewiesen werden.
So weit meine Erinnerungen an die Vorlesungen in Recht.