hjb
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- Registriert
- 2 Sep. 2005
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- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2012
- Motor
- TDI® 132 KW
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- ab Werk
- Motortuning
- neuer Motor von VW bei KM 93000, wenig später neues VA - Diff von VW, etwas später neues ZMS von VW
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- RCD 310+DAB (+) MJ2013?
- Extras
- HA-Sperre, drittes Bremssystem auf dem Beifahrersitz, Xenon, LSH, Zölzer, Primavelo .........
- Umbauten / Tuning
- Goldschmitt 4K-LFW, Niveauregulierung, autom. Nivellierung, 3,5t zGG + 3,5t AHK, 7t GzG, 1950kg HA-Last, Schmutzlappen
- FIN
- WV2ZZZ7HZD-----
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Das ist relativ. Und auf jeden Fall nur kurz. Und in der Gesamtschau vernachlässigbar.Ein Beschuss mit einer Klammer verursacht eindeutig Schmerzen
Wenn man einseitig befangen ist und den Standpunkt vertritt, dass ein Hund entgegen der Platzordnung jederzeit sich unangeleint bewegen (und z.B. andere Menschen erschrecken, gefährden, verletzen oder totbeißen kann) und überall hinschiffen darf erkennt man vielleicht böswillig und voreingenommen keinen vernünftigen Grund.Ein „vernünftiger Grund“ im Sinne des Gesetzes ist nicht erkennbar.
Offenbart so aber selbst ein eklatantes Vernunftdefizit.
#Hundesteuerverzehnfachen
#HundeschulezwingendfüralleHundebesitzer

