Zum Thema Wiederverkaufswert:
Über 30 % Wertverlust attestierte ein Autogutachter den betroffenen Dieseln alleine in letzten Jahr. In einem Beitrag der Sendung Automobil auf Vox am Sonntag wollte ein Mechatroniker seinen top gepflegten A3 1.6 TDI aus dem Jahre 2013 verkaufen. Der Gutachter sprach von einem sehr gepflegten Gebrauchtwagen, welcher in den letzten Jahren sehr gefragt gewesen wäre. Durch den Diesel-Abgasskandal sei dieses Fahrzeug nachzu unverkäuflich und habe nur allein im letzten Jahr circa 30% an Wert verloren.
Wie antwortete Peter Mertens (Vorstand Technische Entwicklung der Audi AG) letztens in der AutoB auf die Frage:
Ist der Verbrenner noch zu retten?
Davon bin ich fest überzeugt. Die nächste Evolutionsstufe von TDI und TSI ist längst in Arbeit. (2018/19 plant Audi mehr als 50 Neuanläufe)
Dass dadurch die bisherige Technologie schwächer nachgefragt sein wird (siehe zukünftige Gebrauchtwagenpreise jetziger Neuwagenmodelle),
liegt in der Natur der Sache - siehe Smartphone.
Da sollte jeder Neuwagenkauf eines herkömmlichen Verbrenners momentan wohl überlegt sein.
Doofrindt geht, Hofreiter kommt und mit ihm die blaue Plakette?
Noch gibt es dazu keine endgültige gesetzlich Vorlage. Aber zur Orientierung...
Wie definiert sich die Blaue Plakette und wer bekommt sie?
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und verbundene Umweltverbände haben eine Definition der Berechtigten für eine blaue Plakette erstellt. Demnach sind dies im Wesentlichen nur noch Diesel-Fahrzeuge, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen (jedoch nicht alle Diesel PKW der Euro 6 erfüllen die notwendigen Stickdioxid-Werte!) sowie Benzin-Fahrzeuge mit der Norm Euro 3.
Berechtigte Fahrzeugklassen für die Blaue Plakette:
- Benzin-PKW ohne Direkteinspritzung ab Euro 3
- Benzin-PKW mit Direkteinspritzung ab Euro 6b (circa ab 2015 verbaut)
- Elektro-Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor
- CNG/LPG-Fahrzeuge als PKW, LKW und Busse ab Euro 3
- Diesel-PKW und leichte Diesel-Nutzfahrzeuge mit nachgerüsteter DeNO2-Technik, sofern diese die NOx-Werte der Euro 6 einhalten
- Diesel-LKW und Busse > 2,61 t mit nachgerüsteter DeNO2-Technik, sofern diese die NOx-Werte der Euro 6 einhalten
Achtung: Da es noch keine
gesetzlichen Vorgaben in Deutschland gibt, welche Fahrzeuge eine Blaue Plakette bekommen sollen, können vorgenannte Vorschläge der DUH nur ein grober Hinweis sein.
Die Partikel-Grenzwerte gelten nur für Direkteinspritzer!
Euro 6b gilt für neue Modelle ab 1.9.2014 und für alle Neuwagen ab 1.9.2015 (Prüfverfahren: NEFZ)
(Benziner: 60 mg/km NOx; 4,5 Partikelmasse; Partikelanzahl 6x10hoch12 / Diesel 80 mg/km NOx; 4,5 Partikelmasse; Partikelanzahl 6x10hoch11)
Euro 6d-Temp gilt für neue Modell ab 1.9.2017 und für alle Neuwagen ab 1.9.2019 (Prüfverfahren: WLTP, RDE)
(Benziner:126 mg/km NOx; 4,5 Partikelmasse; Partikelanzahl 9x10hoch11 / Diesel 168 mg/km NOx; 4,5 Partikelmasse; Partikelanzahl 9x10hoch11)
Euro 6d gilt für neue Modell ab 1.9.2020 und für alle Neuwagen ab 1.9.2021 (Prüfverfahren: WLTP, RDE)
(Benziner:90 mg/km NOx; 4,5 Partikelmasse; Partikelanzahl 9x10hoch11 / Diesel 120 mg/km NOx; 4,5 Partikelmasse; Partikelanzahl 9x10hoch11)
WLTP (Worldwide harmonized Testing Procedure)
RDE (Real Drive Emision)
Zwar sind die Grenzwerte der Euro 6d-Temp und Euro 6d Norm höher als die der aktuellen Norm Euro 6b, dafür müssen sie diese unter weitgefassten Bedinungen im Realbetrieb einhalten. Aufgrund der Intervention der "Autolobby" (die aktuellen Werte sind bei WLTP und RDE nicht zu erreichen) gelten für 6d-Temp die 2,1-fachen und für 6d die 1,5 fachen Werte.
Bei aktuellen Testungen ist aber schon nachgewiesen worden, dass diese Werte aktuell schon von manchen Modellen eingehalten werden konnten (Mercedes E-Klasse, BMW 5er und auch VW-Diesel) und auf Euro 6d nachhomologiert werden können.
Vielleicht sollte die Bundesregierung die Strafzahlungen an die EU wegen der nicht eingehaltenen Klimaziele lieber dadurch vermeiden, dass sie dieses Geld sinnvoller in die Umrüstung "älterere" Modelle investieren!!!
Der saubere, modernste Diesel lebt!!!