Wie lange kann ich wandeln?

AW: Wie lange kann ich wandeln?

a) Wandlung gibt es nicht mehr!
b) Die Händlergewährleistung beträgt bei Gebrauchtfahrzeugen üblicherweise ein Jahr, ab Übergabe des Fahrzeuges. Wenn der Händler einen Mangel nicht beseitigen kann, verlängert sich die Frist wegen dieses Mangels entsprechend.
c) Die Garantiefrist von VW beträgt zwei Jahre ab Erstzulassung.
e) Nutzungsentschädigung ist ein schwieriges Thema, insbesondere die Höhe. Bei Rückabwicklung des Kaufvertrages immer, bei Forderung nach Lieferung einer mangelfreien Sache nicht. Ob die Passus mit der Verbraucherrichtlinie der EU vereinbar ist wird sich so in ca. 2 bis 5 Jahren zeigen.

Wenn du rechtsschutzversichert bist, such dir dringend einen Anwalt und zwar einen der Erfahrung auf dem Gebiet Kraftfahrzeughandel hat.
 
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