Wie lange kann ich wandeln?

michikothe

Jung-Mitglied
Hallo Leute,

wie lange kann ich eigentlich meinen T5 wandeln?

Das Auto ist jetzt 2 Jahre alt und nervt mich ganz schön doll!

Ständig gibt es neue Mängel und meine Garantieverlängerung scheint bei fast allen Problemen nicht zu greifen, z. B. klappernde Sitzbank, undichte Scheiben usw.!

Deshalb überlege ich, meinen zweiten T5 auch zu wandeln!

Was würde es denn beim Wandeln noch geben, ich habe 35.000 bezahlt und bin jetzt 15000 Km gefahren?

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Also bei 35000 km legt sich der Verdacht nahe, dass du den Wagen gebraucht gekauft hast ?
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Das Auto ist als Werkswagen gekauft (VW steht an erster Stelle im Brief) worden und ich soll somit angeblich als Erstbesitzer zählen!

Das Auto hatte beim Kauf 14000Km runter und hat 35000€ gekostet!

Ich habe gestern die Möglichkeit gehabt, in die Historie des Auto zu gucken, er war bei mir schon mit 34 Beanstandungen in der Werkstatt, davon jetzt schon zum 3 Mal mit nassen Fenstern, 3 – 4 Mal mit klappernden Schiebetüren L
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Moin Moin,

also wandeln kannst du ein Fahrzeug nur in der 2 jährigen Gewährleistungsfrist, es zählt aber keine Garantieverlängerung, sondern die Garantie ab EZ des Fahrzeugs.

Das du als Erstbesitzer zählst, ist absoluter Blödsinn. Weiß nicht welcher Verkäufer so was erzählt. Du stehst als zweiter Halter im Brief und bist somit auch Zweitbesitzer.

Gruß aus Franken
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Also, es soll so sein, wenn an einem Fahrzeug mehrmals der gleiche Mangel auftritt und nicht repariert werden könnte, so kann man auch wandeln, wenn die 2 Jahre um sind!
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Du kannst nur als Erstbesitzer Wandeln, also als Neuwagenkäufer.
Hast du diverse Mängel bei deinem Gebrauchtem, so ist dein Verhandlungspartner dein Händler.
Nach 3maligem Ausbesserungsversuch ohne Erfolg ( bei immer dem selben Mangel ), oder wenn die Mängelliste insgesammt nicht an 3 Terminen behoben wird, so kannst du den Wagen gegen Nutzungspauschale zurückgeben.
Es kommt aber immer auf den Einzelfall an und Grad der Mängel.

Sprich einfach mal mit deinem Autohaus !
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Manchmal lohnt es sich aber einfach nicht mehr zu wandeln.

Einfach wieder verkaufen, wenn man ein guten Preis erziehlen kann !
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Manchmal lohnt es sich aber einfach nicht mehr zu wandeln.

Einfach wieder verkaufen, wenn man ein guten Preis erziehlen kann !


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AW: Wie lange kann ich wandeln?

Hallo michikothe,

mein Tip nach Mitlesen dieser Diskussion:

Wenn Du Rechtsschutz hast, dann lass das doch lieber deinen Anwalt prüfen. Da hat zwar meist auch jede Partei ihre eigene Meinung, aber mir wäre das sicherer.
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Hi in die Runde,

bitte, bitte verbreitet hier doch nicht, was euch die Freundlichen und Unfreundlichen erzählen. Wandlung ist eigentlich ein Rücktritt vom Kaufvertrag, d.h. jeder der einen Kaufvertrag macht , kann davon zurücktreten. Es aht nichts mit Erstbesitzer, Garantiezeit usw. zutun. Aus diesem Grunde ist auch ausschließlich der Kaufvertragspartner (Verkäufer) für die Abwicklung zuständig. VW hat mit der Sache nichts zu tun, sondern sichert den Händler nur aus deren Verhältnis untereinander ab. Bei Gebrauchtwaren sichert sich der Verkäufer in der Regel über eine Versicherung ab.
Während der Gewährleistungszeit (bei Neuware 2 Jahre, bei Gebrauchtware 1 Jahr), nicht zu verwechseln mit Garantiezeit (freiwillige Leistung des Herstellers), ist der Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln (fehlen einer zugesicherten Eigenschaft) immer möglich. Ist ein Mangel während dieser Zeit aufgetreten und nicht nachhaltig (dauerhaft) behoben, so kann man auch später wegen mangelhafter Nachbesserung zurücktreten. Von Interesse ist eigentlich nur, wann trat der Mangel auf, wie oft wurde versucht ihn zu beheben.
Gegenüber einem Verkauf lohnt sich ein Rücktritt eigentlich immer.
Besonders bei höherem Alter, 3-4 Jahre, und geringer Kilometerleistung
oder jungem Fahrzeug, bis zwei Jahre, und hoher Kilometerleistung.

Laßt euch vor einem Entschluss von einem Anwalt beraten.
Die RS Versicherung ist wichtiger wie die Garantieverlängerung.

Liebe Grüße Klaus
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Unter gewerblichen Kaufvertragspartnern lässt sich die Gewährleistung vertraglich ausschließen und bei Neuwaren auf 1 Jahr begrenzen. Ist zum Beispiel der Grund, dass du beim Händler kaum noch alte Gebrauchtwagen bekommst, diese gehen i.d.R. über Zwischenhändler unter Gewährleistungsausschluss ins Ausland.

Der Ausschluss muss jedoch im Kaufvertrag schriftlich vermerkt sein, sonst gilt auch unter gewerblichen Partnern nichts anderes als wie bei allen anderen.

Klaus
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Laßt euch vor einem Entschluss von einem Anwalt beraten.
Die RS Versicherung ist wichtiger wie die Garantieverlängerung.
:pro:

zu den übrigen Ausführungen: :dito:
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Habe meinen MV vor gut einem halben Jahr mit Tageszulassung gekauft. Tachostand des Fahrzeugs war 000012, also praktisch wie vom Band. Vorbesitzer war ein VW-Autohaus in Dresden.

Hätte ich als juristischer Zweitbesitzer (praktisch aber Erstfahrer) denn nun bei Bedarf ein Wandlungsrecht? Garantieansprüche wickle ich ja schließlich auch völlig problemlos derzeit ab.

Viele Grüße

Dirk
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

wie ich schon geschrieben hatte, sollte man sich mit seinem Autohaus in Verbindung setzen.
Beim Neufahrzeug spricht man von einer klasischen Wandlung über das Werk. Das Autohaus kann da aber noch ein Wörtchen mitreden und sozusagen das Fahrzeug zurückkaufen wenn es sich fürs Autohaus lohnt.

Beim Gebrauchten spricht man nicht mehr von Wandlung ( evtl. noch juristisch ) sondern vom Rücktritt des Kaufvertrages aus wichtigem Grund.

Ist zwar schnurps wie man es nun nennt, aber Fakt ist der Kostenausgleich, welchen man dann noch zu berappen hat.

Bei der klassischen Neuwagenwandlung sind es ja noch diese 0,67% je angefangene 1000km ( wo es auch schon gegenteilige Rechtsprechungen gibt )

Beim Gebrauchten müssen es schon mehr Mängel sein, oder unangemessene.
Ist eben ein Gebrauchter, egal welche km.

Wandeln lohnt sich aber ab einer bestimmten KM-Laufleistung nicht.
z.B. mein Golf sollte nach 67000km und 1/2 Jahr alt gewandelt werden, aber zu einem Preis wo sich selbst eine Inzahlungnahme noch gelohnt hätte.

Aber ich hab ja eh keine Ahnung und es soll ja auch keine Rechtsauskunft sein.

Anwalt erkundigen, durchrechnen, handeln...... " wandeln "
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Ob gebraucht oder neu ist völlig egal. Es nennt sich Rücktritt vom Kaufvertrag und dafür ist immer der Verkäufer der Ansprechpartner. Der Hersteller kann dir sch.... egal sein. Nachteil des Rücktritts ist, das du die gezogenen Nutzungen herausgeben mußt. D.h. pro 1.000 km einen prozentualen Betrag vom Kaufpreis bei cashkauf. Der Händler versucht immer 0,69%, weil der Hersteller das so meint. 0,3% ist festgekolpft für einen A6 V 6 2,5 TDI. Da die Hersteller gerne solche Verfahren vermeiden, sollte man handeln. Oder man hat eine gültige Rechtsschutzversicherung, die bei KFZ-Kaufverträgen greift. :pro:
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Hallo,

also bzgl. Nutzungsentschädigung gibt es reichlich Unruhe unter den Juristen, das ist strittig (möglicherweise ist keine zu zahlen, denn da ist ein Verfahren vom Bundesgerichtshof an den Europ.gerichtshof weitergeleitet worden, weil die Nutzungsentschädigungsregeln des BGB nicht EU-Konform sind (nach denen gibt es wohl keinen Nutzungsersatz), fragt deshalb einen Anwalt bevor ihr bezahlt !!!

Grüße
Daniel
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

So, der erste Schritt ist gemacht, ich habe meinen Freundlichen davon in Kenntnis gesetzt, dass ich das Auto zurück geben möchte!

Wandeln soll nicht mehr gehen, das geht wohl nur innerhalb der ersten 6 Monate, danach soll es „Rücktritt vom Kaufvertrag“ heißen!

Jetzt meine 2 neuen Fragen!

  • Mein Händler sagt, Rücktritt vom Kaufvertrag geht nur 2 Jahre und die zählen ab EZ, dann ist der T5 zwei Monate drüber! Ich meine aber, die 2 Jahre zählen ab dem Tag, an dem ich das Auto gekauft habe und das war vor 1,5 Jahren, was stimmt denn nun?
2. Gilt auch beim Rücktritt die Regelung mit dem Nutzungsausgleich, also zwischen 0,4% und 1%?
 
AW: Wie lange kann ich wandeln?

Nutzungsausgleich ist Standart 0,67 % je 1000km.
Es gibt aber auch andere Urteile.

Ich würde dir dringend den Gang zum Anwalt empfehlen !
Auch ohne Rechtschutz lohnt es sich !
 
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