Wer kann helfen? - Frage zur Garantie

BuliT5

Jung-Mitglied
Ort
91220 Schnaittach
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
12.2010
Motor
TDI® 75 KW Euro 4 BRS
DPF
nein
Motortuning
nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Klima ect.
Umbauten / Tuning
Im Umbau zum Wohnmobil, Chrom, Alufelgen, Dunkle Fenster, Freisprechanlage
Hi an alle, wer kann mir helfen? Habe vom netten VW Händler :evil: eine Rechnung über 315 Euro bekommen.
Hintergrund bei meinem Bulli ist die Heckklappe immer bei anfahren aufgegangen.
Bin darauf hin weil noch in der Garantie von 24 Monaten zum netten VW Händler.
Dieser hat meinen Fall so lange in die länge gezogen bis ich außerhalb der Garantie war.
Festgestellt / Annahmetag VW 05.11.12 Garantie bis 01.12.12 in dieser Zeit hat man mich da der VW Händler
das Problem nicht beseitigen konnte (bis Dato) insgesamt 4 x in die Werkstatt zitiert ( Schloss, Stellmotor, Kabelbaum und co)
Jetzt funktioniert es zwar wieder aber keiner weiß warum?????

Nachdem der Fall während der Garantiezeit aufgetreten ist bin ich der Ansicht, dass dies mich nicht kosten würde!?
Schließlich kann ich nichts dafür wenn VW nicht in der Lage ist den Schaden während der Garantiezeit zu beheben oder?
Das es dann bis Mitte / Ende Dezember dauert konnte ich nicht ahnen... Es würde auch niemals über Kosten seitens VW Händler gesprochen.

Wäre dies der Fall gewesen hätte ich mit einen KV machen lassen. Für mich geht das in Richtung - Betrug?

Wer weiß Rat? ?(


Dafür 1000 Dank Gruß Mike
 
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Moin,

na wir wollen nicht gleich von Betrug sprechen.
Wie hat sich denn dein Händler geäußert, nachdem du ihn darauf angesprochen hast??
 
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Hallo,

......ich habe zwar in einem anderen Berufsbereich mit Garantie zu tun - aber die Regeln sind gleich.

Das Datum, an dem du den Schaden angezeigt hast, gilt als Datum für den Leistungsbeginn einer Garantieangelegenheit.

Schafft der Händler ( oder ich) das nicht innerhalb der Garantie zu beheben, ist das mein ( dem Händler) sein Problem.
Ich ( der Händler) darf dir für meine Leistung nichts in Rechnung stellen.

Bevor du aber hier den Blutdruck hoch kommen lässt, mach dich an den Rechner und setze ein kurzes Schreiben auf - in dem du sachlich alles so darstellst wie du es jetzt beschrieben hast.
Dazu den Hinweis das du um Klärung bis XXXX bittest.
Nebenher kann man nett drauf hinweisen, das man beabsichtigt die Schiedsstelle ein zu schalten - und dann erst mal warten was kommt.
Ich würde da auch nicht anrufen - weil diese Aussagen, bzw. Zusagen nicht bindend sind.
Bindend ist nur, was schriftlich fest gelegt wurde - es sei denn ihr seid beide Kaufleute dann könnte ihr euch übers Ohr hauen, bis der Arzt kommt.

Normalerweise sollte doch ein Auftragszettel von vor Ablauf der Garantie existieren wo drauf steht " .......mach mal" und das Kreuz bei Garantie gesetzt.

Es könnte sein, das der :D verpennt hat zum Stichtag vor Ablauf der Garantie einen Fall im VW System zu öffnen.
Wurde das nicht gemacht ( sein Problem ) kann er natürlich nichts über diese "Fallnummer" abrechnen.

Ich selbst fahre z.B. vor Ablauf der Garantie zu meinen Kunden, damit ich alle Auffälligkeiten noch innerhalb der Garantiezeit abwickeln kann - das kommt beim Kunden gut an und ich bekomme alle Teile noch ohne große Debatten auf Garantie.
So was nennt man auch Kundendienst - leider kennen viele :D so etwas nicht.

Mach mal eine Kopie der Rechnung, schwärze alle persönlichen Angaben - auch die vom Händler - dann gucke ich mal, ob man diese Rechnung "ehrlich" erstellt hat, oder ob wie leider oft üblich 50% Beschiss dabei ist.

Gruß
Claus
 
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Hallo,

mein erster T5 wurde nach 28 Monaten rückabgewickelt, weil Fehler erstmalig im 22sten Monat nach Geburt aufgetreten ist und im VW-System erfasst wurde.
Man hat 6 Monate lang an dem Problem rumgedocktert - am Ende hats doch nichts geholfen und die Bedingungen aus der 24-monatigen Gewährleistung haben gegriffen.

Ähnlich ist es auch bei deinem Problem.

Mich würde auch gerne das Statement des Händlers zu der Angelegenheit interessieren?

Schwierig wird es vermutlich, wenn die Werkstatt die letztendlich den Fehler behoben hat, eine andere ist als die, bei der man anfangs war.
Sollte aber ´buchungstechnisch´ irgendwie in den Griff zu kriegen sein............

Michael
 
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Moin,

na wir wollen nicht gleich von Betrug sprechen.
Wie hat sich denn dein Händler geäußert, nachdem du ihn darauf angesprochen hast??

Habe es heute schriftlich an den VW Händler geschickt. Vielen Dank für Deinen Beitag. :D

- - - Aktualisiert - - -

Vielen Dank für Deinen Beitrag! Dass klingt schon mal gut! Habe es Heute dem VE Dealer schriftlich zukommen lassen und warte auf Antwort.
Nochmals Vielen DanK :D PS: Wie kann ich Dir die Rechnung zukommenlassen?

Hallo,

......ich habe zwar in einem anderen Berufsbereich mit Garantie zu tun - aber die Regeln sind gleich.

Das Datum, an dem du den Schaden angezeigt hast, gilt als Datum für den Leistungsbeginn einer Garantieangelegenheit.

Schafft der Händler ( oder ich) das nicht innerhalb der Garantie zu beheben, ist das mein ( dem Händler) sein Problem.
Ich ( der Händler) darf dir für meine Leistung nichts in Rechnung stellen.

Bevor du aber hier den Blutdruck hoch kommen lässt, mach dich an den Rechner und setze ein kurzes Schreiben auf - in dem du sachlich alles so darstellst wie du es jetzt beschrieben hast.
Dazu den Hinweis das du um Klärung bis XXXX bittest.
Nebenher kann man nett drauf hinweisen, das man beabsichtigt die Schiedsstelle ein zu schalten - und dann erst mal warten was kommt.
Ich würde da auch nicht anrufen - weil diese Aussagen, bzw. Zusagen nicht bindend sind.
Bindend ist nur, was schriftlich fest gelegt wurde - es sei denn ihr seid beide Kaufleute dann könnte ihr euch übers Ohr hauen, bis der Arzt kommt.

Normalerweise sollte doch ein Auftragszettel von vor Ablauf der Garantie existieren wo drauf steht " .......mach mal" und das Kreuz bei Garantie gesetzt.

Es könnte sein, das der :D verpennt hat zum Stichtag vor Ablauf der Garantie einen Fall im VW System zu öffnen.
Wurde das nicht gemacht ( sein Problem ) kann er natürlich nichts über diese "Fallnummer" abrechnen.

Ich selbst fahre z.B. vor Ablauf der Garantie zu meinen Kunden, damit ich alle Auffälligkeiten noch innerhalb der Garantiezeit abwickeln kann - das kommt beim Kunden gut an und ich bekomme alle Teile noch ohne große Debatten auf Garantie.
So was nennt man auch Kundendienst - leider kennen viele :D so etwas nicht.

Mach mal eine Kopie der Rechnung, schwärze alle persönlichen Angaben - auch die vom Händler - dann gucke ich mal, ob man diese Rechnung "ehrlich" erstellt hat, oder ob wie leider oft üblich 50% Beschiss dabei ist.

Gruß
Claus
 
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Habe es heute schriftlich an den VW Händler geschickt. Vielen Dank für Deinen Beitag. :D

- - - Aktualisiert - - -

Vielen Dank für Deinen Beitrag! Dass klingt schon mal gut! Habe es Heute dem VE Dealer schriftlich zukommen lassen und warte auf Antwort.
Nochmals Vielen DanK :D PS: Wie kann ich Dir die Rechnung zukommenlassen?

Habe meine Antwort gelöscht, weil ich den Text mißverstanden hatte.
 
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Hallo,

mich würde ja interessieren, wie die Sache ausgegangen ist. Wäre super, wenn du das Ergebnis dann mitteilen könntest. :)
 
AW: Wer kann helfen? - Frage zur Garantie

Es ist bisher scheinbar gut ausgegangen kein Mahnung ect. Der VW Dealer hat mich nochmals angerufen nachdem ich der Werkstatt über VW-Konzern eine schlechte Bewertung abgegeben habe. Vielen Dank nochmals . Gruß M. Goody
 
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