Matteo24
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Bayreuth
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 2015
- Motor
- TDI® 62 KW EU5 CAAA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
Der wichtigste Punkt ist der letzte. Das kapieren die meisten Wildcamper nie. Das dümmste was man machen kann, ist irgendwelche Sitzgruppen draussen auf zu bauen vor dem Camper.
Die rechtliche Seite wird in D von der Polizei so ausgelegt:
- Schlafen im Bus. Da können sie nix machen. Das ist die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit". Also vieleicht nicht erwünscht, aber erlaubt.
- Ein mickriger Klapphocker (oder mehr), vorm Bus, ist bereits unerlaubtes Camping, verboten, illegal, und führt zu sofortigem Einschreiten.
Sonderfall: Es gibt in D Gemeinden, meist Kurorte, die ihrem Übernachtungsgewerbe Wirtschaftshilfe leisten: Da ist Übernachten, im Auto, per Ortssatzung untersagt. Wenn die Polizei kommt, und Wegfahren anordnet, muß man das trotzdem machen, gemäß Polizeiaufgabengesetz. Auch wenn die Anordnung rechtswidrig ist. Beschweren kann man sich ja dann, wers mag, hinterher.
Das Beste gibts in Südtirol, also Brenner und Umgebung: "Halteverbot für Reisemobile nach 20 Uhr". Und Reisemobil ist natürlich alles wo man drin Schlafen kann. Da gibts dort keine Diskussion.
Noch was gibts: Blaues Schild "Parkplatz" mit Zusatzschild drunter "Nur PKW". In den Gemeinden, die sowas verfügen, weis die Polizei genau, was ins Beuteschema paßt, bzw. kann das mit kurzem Blick in ihr System feststellen. Wer einen Bulli mit LKW-Zulassung hat darf sich da generell nicht hinstellen. Auch nicht tagsüber.