Weitere Frage zur Wandlung

syriebille

Top-Mitglied
Ort
5-Seenland in Oberbayern
Mein Auto
T6 California - Ocean
Erstzulassung
4/2017
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
California-Ocean
Extras
LFW
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7H
Hallo,
muss ich eigentlich auch Nutzungsentgeld für die verlängerte Garantie bezahlen? Die hat ja noch gar nicht angefangen?!
Nach meinem laienhaften Verständnis müsste ich das fehlinvestierte "Kapital" eher verzinst bekommen!!!
Wer kann helfen?
 
Hallo Bille,
nach meinem laienhaften Verständnis müsstest Du die Summe für die Versicherung erstattet bekommen und zusätzlich mit 4% verzinst bekommen.
Aber wir haben ja genug Experten hier an board, die es besser wissen müssen :D

Gruß
Jochen
 
Der arme Michel,

hat er Dich nicht gut getragen und deine Hunde und dein Zeug und ... ?( ;( ;(.

Zu deiner Frage meine nun gar nicht oberlehrerhafte ;) Einschätzung, ich hab nämlich keine Ahnung :D.

Verlängerte Garantie ist eine Versichrung, geschlossen für Dich und dein Fahrzeug. Mit der Wandlung sollte die Vertragsgrundlage weg sein. Also keine weitere Leistung der Gesellschaft mehr.

Mist, Du hast bereits bezahlt. Ob Du was wiederbekommst solltest du im Kleingedruckten bei den Kündigungsbedingungen finden. Schau mal ob da was zum Thema Totalschaden oder Verkauf des Fahrzeugs steht. Meine Einschätzung: Geld ist Weg.

Was Du auf Kulanz erreichen könntest... Du bekommst ja einen MuFuBu. Übrtragen auf den neuen. Keine Kosten der Versicherung da Vertrag nicht losgelaufen. Sollten die vielleicht machen können.

Viel Glück beim Verhandeln und einen letzen Gruß für den Michel.
 
Heideidei, soll ich ihm ein Gebinde auf die Schnauze kleben? Und mein Lieblingslied von Elton John "England's rose" oder so spielen??? :P ;(

Nein, hat er nicht! Er wollte uns vergiften und hat uns stehen gelassen! Ausserdem musste ich peinlicherweise mit Holzkeilen gegen Wasser und Klappern kämpfen!

Die Garantieverlängerung ist ja von VW!! Ich bin guten Mutes, dass auch das wie von Jochen beschrieben abgerechnet wird! (naja, im Vergleich ein Trinkgeld von 17,10 Euro!)
 
Moin!

Ich hatte ja auch den spontan gleichen Gedanken, wie Jochen: Geld zurück + 4%.

Aber was entscheidend ist: KEINE Nutzungsentschädigung, da der Beginn dieser Gararntieverlängerung noch nicht war.
Aber genau das kann ich nicht verbindlich sagen...

Es ist nun mal der Grundsatz der Rückabwicklung des Kaufvertrages auf den Stand, als sei er nicht zu Stande gekommen.
Lediglich die Nutzungsentschädigung kommt hinzu, die sich aber an der unmittelbaren Fahrzeugnutzung orientiert (und eher dessen schlechtere anschließende Vermarktung meint) & nicht deren versicherungsrechtliche Absicherung.

Ich habe ja für den ersten MV auch KFZ Versicherung bezahlt, eigentlich müßte man/frau diese ja auch zurückfordern, oder?
 
BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 275/04 – Urteil vom 20.07.2005


Autokäufern haben das Recht, nach dem Kauf entstandene Kosten für ihr Fahrzeug auf den Händler zu übertragen, wenn der Wagenkauf wegen Mängeln unwirksam wird. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe verweisen die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV). In dem verhandelten Fall hatte ein Bauunternehmer einen Firmenwagen gekauft und ihn später mit Leichtmetallfelgen, Tempomat, Autotelefon, Navigationssystem und weiterem Sonderzubehör aufgerüstet. Weil das Fahrzeug zahlreiche technische Mängel aufwies, die nicht behoben werden konnten, wurde das Geschäft rückgängig gemacht. Der Unternehmer verlangte daraufhin rund 5.500 Euro für die Zusatzausstattung sowie für Überführung und Zulassung von seinem Händler zurück.
Die Karlsruher Richter entschieden, dass alle Aufwendungen, die einem Käufer für ein mangelhaftes Fahrzeug entstehen, in der Regel als »vergeblich« anzusehen sind. Deshalb könne der Käufer diese Kosten dem Händler im Fall einer so genannten Wandlung in Rechnung stellen. In diesem konkreten Fall reduzierte das Gericht den Anspruch des Klägers jedoch um rund 20 Prozent, weil das Fahrzeug schon ein Jahr lang genutzt worden war.


Mehr unter Verkehrsanwaelte.de Urteile
und

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...um=2005&Sort=3&nr=33339&pos=3&anz=111&Blank=1

...Die Überführungs- und Zulassungskosten hat das Gericht der Klägerin ohne Abzug zugesprochen....

Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind demnach in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind.


Sprit, Autoversicherung und KFZ Steuer fallen in der Nutzungszeit IMO nicht darunter.

Aber:
Durch die Wandlung wird der Vertrag "Garantieverlängerung" , mangels Vertragsgegenstand ( Auto ), nichtig.

( Wie zuviel gezahlte KFZ Versicherung Auto )

Die gezahlte Prämie solltest Du ohne größere Probleme zurück bekommen. Ich denke ohne Verzinsung, da Du auch bei Nichtwandlung
diese Vorverzinsung ( Zahldatum => Leistungsanspruch ) auch in Kauf genommen hast. Aber probieren kann man es ja mal. ;)

Das Thema "Zubehör" wie im Urteil geschrieben ist "ausbaubar". :D

Also genug Gesprächsstoff um den Verkäufer rote Ohren zu verschaffen. 8)



Grüße Kalli
 
Frage an Sybille

Was meinst Du, wenn Du schreibst, der Michel wollte Euch "vergiften"?. Bin noch nicht so lange hier im Board dabei, ich habe darum diese Geschichte wohl verpasst (?). Würde mich echt interessieren, diese Episode.

Danke + Gruss

Fredy
 
Hi Sybille,

Ich hatte auch die Garantieverlängerung bisher habe ich noch keinen Bescheid, habe letzte Woche mal richtig Druck gemacht bin gespannt was kommt.

Morgen geht meiner leider schon wieder in die Werkstatt Seitenfenster undicht, Wassereintritt hinterer Schrank (vermutlich Schlauch für Heckscheibenwaschanlage undicht) usw...............eine Seite lang


viele grüsse

Dieter
 
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