Wassereintritt und Garantieverlängerung

Claus Westermann

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 California
Motor
TDI® 96 KW
DPF
nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Hallo liebe Cali-Freunde,
wir haben seit Sept. 2007 unseren 1. Cali, den wir gebraucht bei einem Händler in Bruchsal gekauft haben. Jetzt sind wir vom Händler angesprochen worden, ob wir die 2-Jahres-Herstellergarantie verlängern möchten. Das würde uns ca. 500 Euro für 2 weitere Jahre Garantie kosten. Wie sind Eure Erfahrungen? Könnt Ihr eine Garantieverlängerung empfehlen?
So, nun das zweite Thema. Leider hat sich heute herausgestellt, dass über das Dach Wasser in den Innenraum eintritt. Die genaue Stelle des "Lecks" ist noch nicht gefunden, aber es wird irgendwo über der rechten A-Säule sein. Wir haben es nur nach den kräftigem Regen + Wind vergangenes Wochenende in Hamburg festgestellt. Wahrscheinlich regnet es schon seit fast 2 Jahren rein. Nur bei sehr starkem Regen ist es über die Innenverkleidung erkennbar. Auch hier unsere Frage: Was würdet Ihr hier empfehlen? Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall?

Freuen uns über Eure Tipps, Grüße Family Westermann
 
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Ich würde die erste Frage befürwortend beantworten, damit bleibt die zweite Frage eventuell die der Werkstatt und nicht die Deine.

Die Tatsache, dass Dir jetzt eine Verlängerung angeboten wird, lässt darauf schließen, dass Du im Moment noch Garantie hast. Also überlass denen bitte das Problem bzgl. Wassereinbruch, dafür ist die Garantie gut! Meine Empfehlung: hartnäckig bleiben! Lass Dir nix erzählen und lass das Problem beheben...
 
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Hallo Claus,

bei der Garantieverlängerung würde ich genau hinsehen. Nach meiner Kenntnis sind Schäden an der Karrosserie ausgenommen, und damit eine Probelmbehebung bezl. Wasereinbruch.
Für die Neuwagen-Garantie sollte das natürlich nicht gelten.
 
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Wir haben es nur nach den kräftigem Regen + Wind vergangenes Wochenende in Hamburg festgestellt.

Moin!

Zunächst ein herzliches Willkommen am Board! :pro:

Zu besseren Orientierung hab' ich das Thema erstmal in den Mängelbereich verschoben.

In Hamburg kann der Regen schon mal von vorn kommen... :D gerade so wie letztes Wochenende.
Wassereintritt ist daher auch ein bekanntes Problem. Auch die Garantieverlängerung wird gerne diskutiert.
Für wiederkehrende Probleme ist's gut, sich vorher mal mit der Suche vertraut zu machen:
http://www.t5-board.de/board/search.php

einfach mal "Wassereinbruch" eingeben und Du bekommst u.a. DIESES Thema...

Gleiches Vorgehen empfehle ich für die Garantieverlängerung:
sowohl was das Abschließen derselben, als auch die Sache nach Themen darüber im Board angeht.
 
AW: Wassereintritt und Garantieverlängerung

Hallo,

danke für eure Antworten.
Habe auch in der Zwischenzeit mit dem Händler angeregt über meinen Wasserschaden gesprochen.
Er meinte das Wasser gelangt über das Vordach vom Cali in den Innenraum, als ich Ihm sagte das dass Wasser zwischen den gepressten Blechen der A-Säule in den Beifahrerraum läuft.
Wie und warum schweigt er sich noch aus und meinte die arbeitszeit wäre von 3 Tagen bis zwei Wochen, je nach Aufwand.
Den Auftrag zur Reparatur hat er schon Angelgt wegen der Werksgarantie.

Nun lasse ich mich Überraschen was daraus wird.

Gruss Claus
 
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Hallo Claus,

bin kein Rechtsexperte, deshalb als vorsichtiger Tipp: falls es bei Deiner Garantie Probleme geben sollte, z.B. ein Selbstbehalt ist fast immer die Regel, möglicherweise weitere Ausschlüsse, so wäre noch zu prüfen, ob es nicht ein Gewährleistungsschaden ist. Gewährleistung trägt jeder Kaufmann bzw. Gewerbetreibende, der verkauft, für den Zeitraum von 6 Monaten. Da solltest Du ja auch noch reinfallen. Da gibt's entsprechend auch weder Ausschluss noch Selbstbehalt. Für weitere Details musst Du allerdings die Rechtsgelehrten fragen.

Gruß, Peter
 
AW: Wassereintritt und Garantieverlängerung

bin kein Rechtsexperte, deshalb als vorsichtiger Tipp: falls

Moin,

aus den Bedingungen GVB 252/2 einer aktuell (02/2008 ) abgeschlossenen VW- Anschlußgarantie ("Life-time" Garantie) nach:

III: Garantieversicherungsausschlüsse
.......
e) Luft-, Öl & Wasserlecks, ............. Undichtigkeiten

nicht........

Also ist's wichtig, diesen Mangel VOR Ablauf der Werksgarantie anzuzeigen. Wann genau ist denn die EZ?
 
AW: Wassereintritt und Garantieverlängerung

Nur zum Verständnis: Ich mache in meinem Beitrag einen Unterschied zwischen:
1) Gewährleistung und
2) Garantie

1) gibt der Händler, ist gesetzlich bei einem Verkäufer vorgeschrieben, und läuft 6 Monate.
2) ist eine vertraglich vereinbarte Zusage.

Mein Hinweis war, falls es bei 2) Garantie-Ausschlüsse gibt, so wäre zu prüfen, ob nicht 1) Gewährleistung greift.

Wie ich aus seinem Beitrag entnehme, ist seine EZ Sept 2007. Ich hatte allerdings den Gedankenfehler, dass er seinen Schaden im Rahmen der Gebrauchtwagen-Garantie geltend machen müsste. Da gibt es nämlich meist die Probleme mit Selbstbehalt und Ausschlüssen. Die Neuwagen-Werksgarantie sollte natürlich alles decken.
 
AW: Wassereintritt und Garantieverlängerung

Hallo!
Ich hatte im Herbst einen massiven Wassereintritt an der beschriebenen Stelle! Lt. meiner Werkstatt war der Plastikblock durch den die Kabel der Hydraulik führen und in dem sich auch das Loch des re. vorderen Wasserablaufes befindet werksseitig schlecht gegen das Blech abgedichtet! Wurde mit Sikaflex dicht gemacht; trotzdem bleibt nach jedem Regen ein ungutes Gefühl und ich bin (auch wegen anderer Probleme) in Verhandlung wegen Kaufrückabwicklung!
Gerald
 
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Wie ich aus seinem Beitrag entnehme, ist seine EZ Sept 2007. .

Neee, eben nicht:

im Besitz bei denen seit September 2007....

Wenn sie der Händler auf die Anschlußgarantie nach den 2 Jahren Herstellergarantie anspricht, denke ich, daß die EZ 03/04 oder 05 / 2006 (o.ä) ist.
Wichtig wäre den Mangel während der Werksgarantie zu melden, da sich Ansprüche aus vergeblichen Nachbesserungen dann aufrechterhalten lassen, nach Ablauf gemeldet leider nicht...

Darum habe ich einfach den aktuellen & dann zutreffenden Punkt der Garantieverlängerung rangehängt.

Ansonsten spricht natürlich nix gegen Deine Trennung.
 
AW: Wassereintritt und Garantieverlängerung

Moin,

aus den Bedingungen GVB 252/2 einer aktuell (02/2008 ) abgeschlossenen VW- Anschlußgarantie ("Life-time" Garantie) nach:

III: Garantieversicherungsausschlüsse
.......
e) Luft-, Öl & Wasserlecks, ............. Undichtigkeiten

nicht........

Achtung: bei GVB 252/0 sind die Undichtigkeiten nicht ausgeschlossen!

Sollten wir neben der Fahrgestellnummer jetzt noch die GVB´s ins Profil mit aufnehmen? :D :D :D
 
AW: Wassereintritt und Garantieverlängerung

Achtung: bei GVB 252/0 sind die Undichtigkeiten nicht ausgeschlossen!

Tom,

mußt Du uns immer so deprimieren....;(

Ich weiß, früher war alles besser, mehr Leistung der Versicherung, kein Murks mit dem DPF... ja Danke.... : ;););)

So'n schönen Vertrag wird heute wohl kein Händler mehr aktuell anbieten, oder?
 
AW: Wassereintritt und Garantieverlängerung

So'n schönen Vertrag wird heute wohl kein Händler mehr aktuell anbieten, oder?

Wer einen solchen Vertrag noch hat, kann ihn jedoch Verlängern. Zum Thema Vertagsdauer/Verlängerung steht ubei 252/0 unter Punkt 4:

Wird die Neuwagenanschlussgarantieversicheung durch den Versicherungsnehmer verlängert, gilt die Verlängerung jeweils für für weitere 12 Monate und endet ohne, dass es einer Kündigung benötigt.

Also immer schön daran denken, diese guten Bedingungen zu sichern.

So wie ich das sehe, wird der VVD aber immer versuchen neue Bedingungen durchzuboxen. Das darf aber der VVD IMHO nicht!
Laut Punkt 4. der Nachträge zum Versicherungsschein bei 2532/0 habe ich ein Recht darauf diesen Vertrag zu Verlängern.

Blöd ist nur, dass kein Preis festgelegt ist! Aber gibts da nicht eine Regulierungsbehörde in unserem Staat, der alles regelt? Dürfen die auf einmal 500 Euro für ein Jahr nehmen, obwohl der Vertrag bis dato 380 Euro für zwei Jahre gekostet hat?
 
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