Was würdet ihr heute anders bestellen und warum?

die trinken ihre Milch sicher auch nicht über das MHD hinaus ;)
 
Diese Aussage wurde uns gegenüber von 2 Händlern verschiedener Marken getätigt. Abnehmbare AHK nur während der Benutzung am Fahrzeug zulässig.

Das würde ich als Händler auch machen. Er hat ja mind. einen Hunni mehr in der Tasche wenn man auf den Spruch reinfällt. Genauso wie ich als Reifenhändler jedem erzählen würde, dass ein Winterreifen ab 7° auch auf trockener Straße besser bremst und Sommerreifen im Winter sowieso verboten sind.
Es soll tatsächlich Händler geben die morgens aufstehen um Geld zu verdienen. Das sollte im Hinterkopf sein wenn man die heiligen Hallen betritt.
 
Hallo...

Das würde ich als Händler auch machen. Er hat ja mind. einen Hunni mehr in der Tasche wenn man auf den Spruch reinfällt. Genauso wie ich als Reifenhändler jedem erzählen würde, dass ein Winterreifen ab 7° auch auf trockener Straße besser bremst und Sommerreifen im Winter sowieso verboten sind.
Es soll tatsächlich Händler geben die morgens aufstehen um Geld zu verdienen. Das sollte im Hinterkopf sein wenn man die heiligen Hallen betritt.

Irgendwie verstehe ich Deine Aussagen nicht. Stehe ich auf dem Schlauch, weil es Montag Morgen ist? Wieso hat der Händler, wenn er so eine Aussage bzgl. der abnehmbaren AHK macht, einen Hunni mehr in der Tasche?
Und was hat er von der Aussage bzgl. WR und 7 Grad? Winterreifen brauche ich doch eh, entweder ich verschleiße diese oder die Sommerreifen, die ich stattdessen bei 7 Grad noch drauf habe.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?:help:

Gruß leoleospapa
 
Das würde ich als Händler auch machen. Er hat ja mind. einen Hunni mehr in der Tasche wenn man auf den Spruch reinfällt. Genauso wie ich als Reifenhändler jedem erzählen würde, dass ein Winterreifen ab 7° auch auf trockener Straße besser bremst und Sommerreifen im Winter sowieso verboten sind.
Es soll tatsächlich Händler geben die morgens aufstehen um Geld zu verdienen. Das sollte im Hinterkopf sein wenn man die heiligen Hallen betritt.

Da hast du mich falsch verstanden. Die Aussagen wurden bei der Übergabe gemacht. Denken Sie bitte daran... nicht zulässig. Und Geld habe ich auch nicht dafür bezahlt. ;)
 
Da hast du mich falsch verstanden. Die Aussagen wurden bei der Übergabe gemacht. Denken Sie bitte daran... nicht zulässig. Und Geld habe ich auch nicht dafür bezahlt. ;)
Ok. Das ist krass. Da muss man davon ausgehen, dass der :D das ehrlich meint. Die sind ja auch nicht allwissend.
 
Was würden wir anders bestellen...

Starre AHK, denn es macht bei dem Wetter -10° oder im November bei grausamen Mistwetter so richtig Spaß unterm Bulli zuhängen und abnehmbare AHK rein zu fummeln (obwohl unsere ist seid

Das wollte ich nicht :uuups:
 
Moin,

ich bin gerade beim zusammenstellen. Der Alte muss raus, fängt mit Macken an.
Fragen sind nur noch zum Fahrwerk: Ich hab jetzt das 20mm tiefere und wollte nun auch dies mit DCC ??
Des Weiteren hat jemand Erfahrungen mit dem Rear Seat Entertainment 15,4''??
Und wie bekomme ich die 12-Wege Sitze in den Edition?
Und ist WLAN sinnvoll?

Danke Sven
 
Bei so vielen Fragen mach doch lieber einen eigenen Thread auf.
 
Habe noch mal ein wenig gesucht und folgende Aussagen von Rechtsanwalt und Versicherung gefunden:

Quelle: Abnehmbare Anhängerkupplung - Auto-und-Verkehr.de

Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Abnehmen des Anhängerkopfes besteht nicht. Eine Pflicht ergibt sich jedoch insofern aus dem Gesetz, als der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, dass die Kennzeichen stets gut lesbar sind (§ 23 StVO, Straßenverkehrsordnung). Kennzeichenschilder dürfen nach § 10 Abs. 2 FZO (Fahrzeugzulassungsverordnung) nicht verdeckt sein. Sollte die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen also (teilweise) verdecken, so ist sie abzunehmen, wenn kein Anhänger gezogen wird. Ein weiterer Grund den Kopf abzunehmen liegt darin, im Falle eines Unfalls möglichen Problemen mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen. Bei einem Unfall kann der Kugelkopf der Anhängerkupplung einen größeren Schaden am gegnerischen Fahrzeug verursachen als wenn der Kopf abmontiert gewesen wäre. Obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Abnahme des Kopfes besteht, könnte eine Versicherung in einem solchen Fall ein Mitverschulden unter dem Aspekt der Erhöhung der Betriebsgefahr vortragen und den Schaden nicht voll regulieren.

Quelle: Diese Vorschriften für die Pkw-Anhängerkupplung sollten Sie kennen

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.

Ergo: Ist individuell verschieden je Fahrzeug, aber der Tx ist bauartbedingt nicht betroffen. Im Falle eines Unfalls wird sich aber bestimmt ein Unfallgegner finden, der auf Teilschuld aufgrund abnehmbarer AHK plaediert. Ist letztlich jder selbst verantwortlich.

Ich hoffe damit koennen wir uns wieder dem eigentlichen Thema widmen.
 
Und was eigentlich 30 Beiträge vorher auch schon gesagt wurde:
Also, wenn man googelt, findet man nur Seiten, die genau das Gegenteil behaupten, nämlich, dass es keine entsprechende Vorschrift gäbe. Zu der Frage, ob man im Falle eines Unfalls eine höhere Mitschuld bekommt, weil man die "Betriebsgefahr" unnötigerweise erhöht hat, ist wohl noch kein Urteil bekannt. Das Risiko besteht danach also nur darin, dass man der erste sein könnte, bei dem dies festgestellt wird.
 
Des Weiteren hat jemand Erfahrungen mit dem Rear Seat Entertainment 15,4''??

Danke Sven

Das Rear Seat Entertaiment habe ich drin, allerdings original VW in 10,1 oder so, 15,4 ist das, meine ich nicht.

Funktioniert gut, Ton nur über Ohrhörer, ich meine allerdings das ein Nachrüstsatz mehr Sinn macht, da es diese größer und preiswerter gibt, ging bei mir nur nicht da Firmenleasing, da musste ich das Originale nehmen.
 
Das Rear Seat Entertaiment habe ich drin, allerdings original VW in 10,1 oder so, 15,4 ist das, meine ich nicht.

Funktioniert gut, Ton nur über Ohrhörer, ich meine allerdings das ein Nachrüstsatz mehr Sinn macht, da es diese größer und preiswerter gibt, ging bei mir nur nicht da Firmenleasing, da musste ich das Originale nehmen.
Danke, ich will aber nicht dann rumschrauben lassen und wenn quietscht sagt VW: nicht unser Problem. Und in der Nähe kenn ich keinen der sowas professionell macht. Oder kennt jemand wenn im Großraum Leipzig/Jena?
Viele schreiben von Poltern des Dynamikfahrwerkes? Und ich dacht es soll besser sein als das alte.
Gibt es die 12 Wegesitze nur in Alcantara oder Leder?
 
Faszinierend wie schnell man vom eigentlichen Thema abdriftet :D

Was mir noch eingefallen ist, was ich heute evtl. dazu bestellen würde:
Die el. Heckklappe. -> Wenn man die Hände voll hatt wäre ein automatisches öffnen bzw. schließen sicher komfortabel.

Weglassen würde ich eigentlich nichts.
Wenn ich etwas streichen müsste, wäre das wahrscheinlich:
-Dynaudio-
->eigentlich zu teuer für die Leistung. Da eine Nachrüstlösung nicht in Frage kahm für mich aber "alternativlos"
-Multifunktonstisch-
-> steht 99% zusammengeklappt zwischen den Sitzen.
-heizbare Frontscheibe-
-> Durch die WWZH in 95% der Fälle nicht notwendig. (Bin trotzdem froh sie zu haben, die Drähte stören mich nicht)

Meine "must have" Optionen die auf keinen Fall fehlen dürfen:
- zweite Schiebetüre
- Zuziehilfen
- WWZH
- Klima und Heizung hinten

Gruß Christian
 
jetzt seit November 13tkm mit dem Neuen. (Cali Beach Edition, 150kw, 4m)

gut:
- WSH! DIe macht grad sehr viele Betriebsstunden.
- kein DCC (vermisse nichts mit dem Standardfahrwerk)
- 150kW! Das macht wirklich immer wieder Spass.
- ACC210 - macht das Fahren sehr entspannt.
- der rote Stoff im Cali Dach. Sehr cool.
- Farbe grau - das alternative weiss wäre mir doch zu auffällig und unpraktisch.
- 17Zoll Canberra - reichen optisch locker. Nur im Autohaus sehen die 18Zoll besser aus.
- kein Navi! Jedes Handy rechnet heute schneller - wird mir jedes mal wieder im Mietauto bewiesen...
- nur eine Schiebetür. Der 'Lebensraum' an der linken Innewand gehört zum Bulli dazu.

nicht gut:
- Parkpiepser (besser Rückfahrkamera).
- Kunststoffboden im Passagierraum - hinten wirkt er immer dreckig - im Fahrerhaus schluckt der Teppich den Staub.
- Lautsprecher - hätte es im Cali das Soundsystem gegeben, wäre das sein Geld wert gewesen.
- VW Servicevertrag - rausgeworfenes Geld.
- Fernlichtassitent (geht gar nicht - völlig nutzlos).
- DSG. Das ewige Kupplungsrutschenlassen dieser simulierten Automatik wird die Lebensdauer massiv einschränken.
- die billlige Lendenwirbelstütze. Wirkungslos.

unklar:
- der höhenverstellbare Fahrersitz. Ich bin 2m gross und mir fehlt die ergonomische Fahrposition. vmtl läuft das jetzt auf Sitzschienenverlängerung hinaus. Auf dem drehbaren Beifahrersitz fühle ich mich jedoch wie "auf dem Bock"

vg Ole
 
So jetzt mal etwas bodenständiger....ein trapo mit wenigtens klima, piepser usw....
Hätte vill. mal etwas genauer bei der Bestellungen hin schauen sollen.

Irgendwie fehlen der mfa und hinten ist kein wärmetauscher. Dacht das wäre serie
 
Habe noch mal ein wenig gesucht und folgende Aussagen von Rechtsanwalt und Versicherung gefunden:

Quelle: Abnehmbare Anhängerkupplung - Auto-und-Verkehr.de

Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Abnehmen des Anhängerkopfes besteht nicht. Eine Pflicht ergibt sich jedoch insofern aus dem Gesetz, als der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, dass die Kennzeichen stets gut lesbar sind (§ 23 StVO, Straßenverkehrsordnung). Kennzeichenschilder dürfen nach § 10 Abs. 2 FZO (Fahrzeugzulassungsverordnung) nicht verdeckt sein. Sollte die abnehmbare Anhängerkupplung das Kennzeichen also (teilweise) verdecken, so ist sie abzunehmen, wenn kein Anhänger gezogen wird. Ein weiterer Grund den Kopf abzunehmen liegt darin, im Falle eines Unfalls möglichen Problemen mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen. Bei einem Unfall kann der Kugelkopf der Anhängerkupplung einen größeren Schaden am gegnerischen Fahrzeug verursachen als wenn der Kopf abmontiert gewesen wäre. Obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Abnahme des Kopfes besteht, könnte eine Versicherung in einem solchen Fall ein Mitverschulden unter dem Aspekt der Erhöhung der Betriebsgefahr vortragen und den Schaden nicht voll regulieren.

Quelle: Diese Vorschriften für die Pkw-Anhängerkupplung sollten Sie kennen

Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.

Ergo: Ist individuell verschieden je Fahrzeug, aber der Tx ist bauartbedingt nicht betroffen. Im Falle eines Unfalls wird sich aber bestimmt ein Unfallgegner finden, der auf Teilschuld aufgrund abnehmbarer AHK plaediert. Ist letztlich jder selbst verantwortlich.

Ich hoffe damit koennen wir uns wieder dem eigentlichen Thema widmen.

Gottseidank gibt es noch starre Anhängerkupplungen und genau so eine kommt mir an den Wagen. :D:D
 
- VW Servicevertrag - rausgeworfenes Geld.

Finde ich keinesfalls. Für das Geld bekommt man gerade mal die Hälfte der Inspektionen.

Rausgeworfen für mich war das Geld vom Reifenpaket. Weil es bei VW immer nur lausige C-Reifen gibt.
 
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