CBR954RR
Top-Mitglied
- Ort
- Fichtelgebirge
- Mein Auto
- T6.1 Multivan
- Erstzulassung
- 05/2021
- Motor
- TDI® 110 KW EU6d-ISC-FCM DNAA
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- WWZH, 2. Tür, C-Schiene, 2. Batterie, DigiCockpit, RFK, el. Heckkl., MFB, AHK, Aracaju, schwarz
Das solltest du ihm ggü. aber so nicht ausdrücken.Zumal es mir ohne Leihwagen schon ziemlich auf die Nerven geht. Aber leider ist man das häufiger als Endkunde gewohnt oder man rechnet traurigerweise im Voraus schon damit.
Für dich hatte die Bestellung des Neuwagen zum vereinbarten Liefertermin einen ganz klaren Zweck, z.B.:
- Ersatz des Vorgängerfahrzeugs (Wertverlust, steigende Werkstattkosten, etc.)
- Bestimmte fest eingeplante Urlaubsfahrten (z.B. Weihnachten, Fasching, etc.)
- ggf. vorgesehener Einsatz als Dienstfahrzeug (mit entspr. Mehrkosten für Ersatzfahrzeug oder Versand etc.)
--> dafür entstehen dir jetzt Mehrkosten. Diese kannst du (im Zweifel belegbar) als Schadenersatz rückwirkend geltend machen, oder man einigt sich vorbeugend auf ein Ersatzfahrzeug oder eine tägliche "Abfindung" in Höhe der Kostenerstattung VW an Händler, für die Zeit Händler in Verzug bis Liefertermin Neuwagen.
Bei mir selbst habe ich mal wg. Lieferverzug die kompletten Arbeiten+Teile an meinem zur Abwrackung vorgesehenen alten Golf bekommen, weil ich diesen dann länger in Betrieb hatte als vorgesehen (Batterie, TÜV, Querlenker, ...). Dazu Tagespauschale an Entschädigung und ein zusätzliches Jahr Anschlussgarantie.
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