Worschtel
Top-Mitglied
- Ort
- Mühltal (Hessen)
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- 04.2005 (EG von 02.12.2004)
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Getriebe
- Autom.
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Highline
- Radio / Navi
- RNS-2 CD
- Extras
- 2 el. Schiebetüren,
AHK (abnb.),
WWZH + Climatronic
VCDS, OBDeleven (Standard)
"So wird's gemacht"
- Umbauten / Tuning
- So. 235/55-17 auf Autec-ETHOS 7,50x17
Getriebe 2014 instandges.
AHK nachg. mit D+&L+,
RFK an AV-Adapter,
ClimAir-Windabweiser,
iPot an AUX-Adapter-CD-Wechsler,
LED-Türbel. unten,
Scheinwerfer "schwarz", RLeuchten "rauchgrau",
T5-Board Aufkleber
Spurplatten-50mm
Drehkonsole "Sportscraft" BFS,
- FIN
- WV2ZZZ7HZ5H0699xx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HM H13 / AXE HGE
- Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
- Kein T, aber ein VW:
Golf-III, 1994, PinkFloyd, 55kW, ABU - CNU, aktuell 316tkm
Dabei geht es nicht darum wie schwer dein Fzg ist oder ob du mit 2 bzw 4 Rädern drauf stehst, idR sind "Bürgersteig" - eben keine "Autosteige" - für die Bürger angelegt und das für eine Last von max 2,8to
Ein Fzg gehört in keinem Fall auf den "Bürgersteig", weder beim Fahren noch beim Halten/Parken.
Ausnahmen sind ggf "Einfahrten" - wobei ich mir da mit der Last nicht sicher bin.
Oder eben wenn es zum Halten/Parken ausgeschildert ist. Dann halt auch nur für die entsprechenden Fzg.
Ein Fzg gehört in keinem Fall auf den "Bürgersteig", weder beim Fahren noch beim Halten/Parken.
Ausnahmen sind ggf "Einfahrten" - wobei ich mir da mit der Last nicht sicher bin.
Oder eben wenn es zum Halten/Parken ausgeschildert ist. Dann halt auch nur für die entsprechenden Fzg.