Warum der T5.2 so NICHT betroffen ist, wenn es um den Check der FIN (VIN) geht...

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pille

Co-Admin
Administrator
Ort
HH
Mein Auto
Caddy Kasten
Erstzulassung
12.05.2017
Motor
Otto 75 KW
DPF
nein
Motortuning
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Extras
Weicheiausstattung
Moin, liebe Leute..

ein Thema mit bereits 70 Beiträgen habe ich schon geschlossen, das andere mit über 800 Beiträgen kann gerne weiter zum "Tot-"Diskutieren genutzt werden.

Das "WARUM" hier im erneuten Zitat von Ben:
....

Alle T5 Euro5 M1 und N1 müssen "nur" die Grenzwerte nach N1 Klasse 3 erfüllen, 280 mg/km NOx. Übrigens völlig egal, ob da hinten Bluemotion oder Bluemotion Technology draufsteht.

Die M1-Varianten sind Fahrzeuge mit bestimmten sozialen Bedürfnissen (SSN). Dazu müssen Sie ein Mindestleergewicht von 2.000 kg Bezugsmasse bzw. 1975 kg EU-Leergewicht haben. Desweitern müssen sie entweder die Möglichkeit der 7-Sitzigkeit besitzen oder sie sind ein Wohnmobil.

Siehe auch hier Seite 8 Artikel 10:

http://www.fad-diesel.de/rechtsvors...e=tl_files/FAD/PDF/Informationen/715_2007.pdf

Mit Euro 6 fällt diese Sondereinstufung weg und der T6 als M1 muss wie alle Pkw 80 mg/km NOx einhalten.

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob nun Trapos, Kombis, Califen oder MV's mit 1-9 Passagieren an Bord unterwegs sind...
Ein paar Hinweise, um was für ein Fahrzeug es sich nun genau handelt, findet sich auch im COC-Dokument und nicht nur in der Zulassungsbescheinigung I.

Und um die Besonderheiten der Fahrzeugklassen zu verstehen, kommt man nicht um die EU-Lektüre herum (Link siehe oben...) ...
Das ist viel Bürokratie, keine Frage, aber eben auch ein sehr heikles Thema, in dem nur Sachkenntnis vor unnötigen Fehlinterpretationen schützt.
Die Wogen kochen schon hoch genug und es ist schwer zu differenzieren, ob guter Motor, böser Motor...
Dieser Emotionalität ist leider auch die Info-Seite von VW(N) nicht entkommen...

Das Ausmaß der Verwirrung kann ja kaum größer sein...
Halten wir fest: die Eingabe der FIN (oder VIN) seines T5.2 ist möglich, aber sinnlos.
Die Formulierung seitens VWN in der Antwort nach dem Check aber irgendwie auch wenig griffig.
Wir wollen Bestätigung und VWN "möchte" das tun...
Das klingt schon sehr nach "Die Worte höre ich wohl, allein der Glaube daran fehlt..."
Das nährt schon den Gedanken daran, daß die SW zwar "drin" ist, aber folgenlos.

Hinsichtlich des Verbaus auch der manipulierten SW, ist beim T5.2 alles möglich, aber die zulässigen Grenzwerte werden weder im Prüf- noch Regelbetrieb nicht überschritten (sonstige Störungen & Chip-Tuning mal außen vor).
Das Fahrzeug ist rein von seiner EURO 5 Konformität her im Normbereich.

Es besteht hier offensichtlich kein Nacherfüllungsanspruch, da auch in fiskalischer Hinsicht alles mit "Rechten Dingen" zugeht .

Nachbesserungs- oder Wandlungsambition?

Ob eine möglicherweise "unschädliche" (s.o.) verbaute Manipulations-SW zum Austauschen gegen eine "geglättete" Version führen könnte bleibt abzuwarten. Der Aufwand hier ein, für das tägliche Fahren unerhebliche,
Mapping in Anbetracht der langen Wartezeiten beim Freundlichen, in Kauf zu nehmen ist wenig sinnvoll.... Wandlung genauso wenig.
Zum Bearbeiten der tatsächlichen Fälle sonstiger betroffener Fahrzeuge aus dem Konzern dürfte ja noch einiges an Arbeit auf die Werkstätten zukommen...


Ansonsten bitte da ->
http://tx-board.de/threads/manipulation-betroffen-beim-motortyp-ea189.98215/

hemmungslos weiter diskutieren
 
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