Warnung vor Folierung Raum PLZ 572..

Sejerlänner Jong

Top-Mitglied
Ort
Kreuztal-Ferndorf
Mein Auto
T5 Kombi
Erstzulassung
2004 , Bj 26.05.2003
Motor
TDI® 77 KW
DPF
nein
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
keine
Umbauten / Tuning
Bilstein , Federn - 4omm
Hallo werte Gemeinde
Ich weiß nicht ob dieser Beitrag in den Bereich am Pflege gehört. Wenn nicht bitte verschieben.
Folgendes liegt an: Aufgrund des sich lösenden Klarlacks und ein paar Lackschäden wurde mein T5, in unmittelbarer Nähe meines Wohnorts, foliert.
Erste Mängel wurden nach etwa 5 Monaten, im Januar 2021 gemeldet.
Es wurde eine mangelhafte Folie verwendet.
Es wurde schlecht gearbeitet.
Der Folierer ist sich keiner Schuld bewusst
Gutachten, Schreiben von Anwalt und Gericht wurden ignoriert.
Als nächster und hoffentlich letzter Akt steht eine Kontopfändung an.
Wenn ich Pech habe hat der Typ überhaupt kein Konto mehr oder ist pleite.
Sein Geschäft betreibt er immerhin noch.

Wenn jemand auch etwas folieren lassen will und will dies im Raum PLZ 572.. machen lassen gebe ich gerne per PN Auskunft.

Grüße Karsten
 
Das ist in der Sache natürlich ärgerlich...aber eines begreife ich nicht:
Folie AUF Lackschaden? Das kann doch zu keinem guten Ergebnis führen...das sieht man doch immer durch?!
Oder irre ich?
 
Und das auf einen Lack der knapp 20 Jahre auf dem Buckel hat...

Wir haben jetzt August 2022....
 
Hallo
Ich habe den Wagen entsprechend den Angaben vom Folierer vorbereitet. Zb. Klarlack an Motorhaube und Dach Kpl. entfernt. Kratzer oder ähnliches geschliffen und grundiert.
Die rote Folie wurde nach kurzer Zeit matt und runzelig. Materialfehler.
Aber der Folierer ist der Meinung dass der Hersteller das zu verantworten hat. Nach 5 oder 6 Monaten geduldigen Warten bin ich zum Anwalt gegangen.

Das der Untergrund nicht 100% war hat mich nicht gestört. Folie sollte 5-7 Jahre halten, solange fahre ich den Wagen nicht mehr.
Ich wollte nur ein einheitliches, halbwegs gutes Lackkleid.

Ob man auf 20 Jahre alten Lack folieren darf oder nicht sollte der Dienstleister wissen, nicht der Kunde.
Das die ganze Misere sich so zieht hätte ich nie gedacht.
Dieser Dienstleister ist / war der Meinung dass der Kunde zu warten hat bis sich der Hersteller zum Schaden bekennt.

Nun ist's so dass die rote Folie neu müsste. Und beim entfernen löst sich noch vorhandener Klarlack, es entstehen Folgekosten.

Fakt ist dass der Dienstleister sich nicht rührt.
 
Folienfehler das eine, Folgefehler das andere.....

Welche Folie wurde verwendet?
 
Auf einem Reststück steht Avery Dennison
 
Dieser Dienstleister ist / war der Meinung dass der Kunde zu warten hat bis sich der Hersteller zum Schaden bekennt.
Da kennt er sich aber schlecht aus im BGB …. er verantwortet Dir gegenüber, mangelhafte Vorlieferungen muss er selbst klären …. Hoffentlich gehts solchen Leuten richtig an die E.er …
 
Da kennt er sich aber schlecht aus im BGB …. er verantwortet Dir gegenüber, mangelhafte Vorlieferungen muss er selbst klären …. Hoffentlich gehts solchen Leuten richtig an die E.er …
Ich war ja so gutmütig und habe ihm 5! Monate Zeit gegeben. Geschafft hat er in der Zeit an ein paar Stellen die Folie runterzuziehen.
 
5! Monate Zeit gegeben
Ich kann Dich dahingehend trösten, dass ich im April eine 20 Jahre alte Guzzi gekauft habe. Die Zündung hat nicht vernünftig funktioniert. Seit Mitte Mai steht sie beim Händler. Nach meinem Urlaub ist entweder das Mopped bei mir oder der Anwalt bei ihm ....
 
Ich kann Dich dahingehend trösten, dass ich im April eine 20 Jahre alte Guzzi gekauft habe. Die Zündung hat nicht vernünftig funktioniert. Seit Mitte Mai steht sie beim Händler. Nach meinem Urlaub ist entweder das Mopped bei mir oder der Anwalt bei ihm ....
Da werde ich hellhörig, habe nämlich auch eine Guzzi. Eine T5 ( passend zum Bus) von 88.
 
D. h. Du hast schon einen gerichtlichen Titel, Vollstreckungsbescheid oder Urteil?
Hallo
Auswendig kann ich das als Laie nicht sagen.
Es gab ein Urteil und div. Fristen zur Zahlung oder Stellungnahme. Im letzten Brief vom Anwalt stand dass eine Kontopfändung eingeleitet werden kann. Wenn's Konto leer ist ist es wohl eine Sache für den Gerichtsvollzieher. Habe ich einen Titel? Weiß ich nicht.

Das ganze muss hier auch nicht bis in das letzte Detail durchgekaut werden. Es geht mir darum dass jemand anderes nicht auch bei dieser Firma so etwas passiert.

Fehler können passieren aber dann steht man dazu.
 
War auch nicht meine Absicht das hier im Detail "durch zu kauen". Ich hoffe, das es sich zu Deiner Zufriedenheit regelt.
Gut und richtig ist es andere darauf hinzuweisen.
 
@ Jonkra, ich meinte nicht dich persönlich..

Hier ein paar Eindrücke von dem Kunstwerk.
Matt und runzelig,
Folie löst sich an Kanten, bei den Scharnieren fehlt Material.
Nach 4 Wochen Aufenthalt zur Beseitigung der Schäden gab es teilweise runtergezogene Folie.
 

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Alles gut, kein Problem........
Würde ich auch so nicht hinnehmen.
 
Wenn dein Anwalt die Kontopfändung avisiert, sollte ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Er sollte dir eigentlich auch eine Kopie übersendet haben. Die Originaltitel behalten wir eigentlich immer in der Akte um diese im Rahmen der Vollstreckung (als Original) vorlegen zu können.
 
In den Akten ist wohl dieser Titel drin. Die Kontopfändung wurde heute gestartet.
 
Lass uns teilhaben an dem - hoffentlich - erfolgreichen Schritten.
 
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