Wann gilt die Garantieverlängerung auch in BRD bei EU-Reimporte aus Österreich usw.

EditionCalle

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Hallo,

ich habe mal eine Frage für Experten, wenn man ein Reimport kauf z. B. ein Auto aus ursprünglich Österreich, laut Infos dort 5 Jahre Gesamtgarantie (Neuwagen inkl. Anschlussgarantie bis 150.000 km) hat, welcher reimportiert wurde von einem deutschen Händler, der mir diesen Wagen dann verkauft, gilt diese Garantie dann auch in Deutschland für mich als Endverbraucher? Auto hat unter 100 km und EZ 05/2024, es wurde laut Kaufvertrag nichts von der besagten Garantie/Anschlussgarantie im Kaufvertrag vermerkt.

Aktuell liegen mir unterschiedliche Aussagen wie, wie z. B. ja, die gilt und nein die gilt dann nur in Österreich bzw. für den Käufer EZ in Österreich usw.

Irgendwo soll man erkennen können, dass die Garantie aktiv ist und irgendwo soll man auch Nichts von einer gültigen Garantie in Deutschland sehen, wer kennt sich damit aus und/oder weiß einen Ansprechpartner, der dieses Problem abschließend mir beantworten kann?

Danke
 
einen Ansprechpartner
Der, der ihn Dir verkauft hat.

"Garantie" ist ein rein freiwilliger Vertrag, den irgendwer mit Dir schliesst. Und den, den Du im Verdacht hast, diesen Vertrag mit Dir zu halten, solltest Du fragen. Also das verkaufende Autohaus mal intensiv befragen.

Grüße
m;
 
Der, der ihn Dir verkauft hat.

"Garantie" ist ein rein freiwilliger Vertrag, den irgendwer mit Dir schliesst. Und den, den Du im Verdacht hast, diesen Vertrag mit Dir zu halten, solltest Du fragen. Also das verkaufende Autohaus mal intensiv befragen.

Grüße
m;
Moin Martin,

das habe ich natürlich schon gemacht, aktuell ist es aber so, dass das Autohaus wohl eher davon ausgeht, dass diese Garantie nicht in Deutschland gilt und sie daher diese auch nicht im Kaufvertrag vermerkt haben. Mir liegen aber Infos vor, dass irgendwo etwas von einer Aktivierung zu sehen ist. Das Autohaus hat mir geraten, später wenn ich den Wagen und die Papiere habe, mal bei einem VW-Vertrags-Händler in meiner Nähe zu fragen, ob die Garantie vermerkt und aktiv ist.

Mir liegen derzeitig weitere Informationen vor, dass es durchaus ein weiteres Autohaus gibt, die bei Re-Import-Autos aus Österreich teilweise diese Garantie anpreisen also inkl. 5 Jahre/150.000 km.

Nun könnte mein Auto ursprünglich zwar aus Österreich stammen, dann aber erstmal nach Belgien verkauft und dann erst nach Deutschland gekommen sein, ggf. spielt ja auch das eine Rolle?

Die Kernfrage, wenn ein Auto vom Werk aus in Österreich eine 5 jährige Garantie hat, es ja mehr oder weniger bei unter 100 km ein Neuwagen ist, gilt die Garantie dann auch für andere Europäische Länder oder vielmehr für mich hier in Deutschland. Eigentlich würde ich meinen, dass man VW-Österreich diese Frage stellen müsste, nach dem Motte, übernehmen Sie auch für mich als deutscher Endverbraucher und Käufer in der BRD die Reperaturkosten innerhalb der besagten 5 Jahre/150.000 km oder halt nicht?
 
Also ergänzend noch etwas, die Frage ist auch, ob es sich um eine Fahrzeuggebundene Garantie handelt. Denn wenn dem so ist, dann solle die Garantie doch auch anzunehmender Weise auf mich übergehen.
 
Frag doch mal beim damals ausliefernden österreichischen Vertragshändler nach. Nach meinem Wissensstand muss bei einem Austria-Reimport im Garantiefall bei einer größeren Reperatur die deutsche VWN-Vertragswerkstatt eine Zusage von Porsche-Austria in Salzburg einholen. Dort könntest Du auch nachfragen, dann hättest Du auch gleich eine Bestätigung.
Dein Ansprechpartner beim 😁 sollte des eigentlich wissen und wenns er nicht weiss, wissen wie er es in Erfahrung bringen kann. Schließlich hat er/sie ja ein VW-Zeichen aufm Kittel/Hemd und sollten dafür Lohn erhalten 😜.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du jetzt schon gekauft oder willst Du kaufen?
Ob jetzt 5 Jahre "Werksgarantie" oder nicht, würde ich schon vor dem Kauf abklären und nicht erst danach.
 
Frag doch mal beim damals ausliefernden österreichischen Vertragshändler nach. Nach meinem Wissensstand muss bei einem Austria-Reimport im Garantiefall bei einer größeren Reperatur die deutsche VWN-Vertragswerkstatt eine Zusage von Porsche-Austria in Salzburg einholen. Dort könntest Du auch nachfragen, dann hättest Du auch gleich eine Bestätigung.
Dein Ansprechpartner beim 😁 sollte des eigentlich wissen und wenns er nicht weiss, wissen wie er es in Erfahrung bringen kann. Schließlich hat er/sie ja ein VW-Zeichen aufm Kittel/Hemd und sollten dafür Lohn erhalten 😜.
Guter Tipp, werde mich mal an Porsche-Austria wenden.
 
Hast Du jetzt schon gekauft oder willst Du kaufen?
Ob jetzt 5 Jahre "Werksgarantie" oder nicht, würde ich schon vor dem Kauf abklären und nicht erst danach.
Ja, schon gekauft, in der Annahme keine Garantieverlängerung zu haben, danach jedoch auf Fahrzeuge mit sehr ähnlicher Ausstattung und auch RE-Import gestoßen, welche inkl. dieser Garantie angeboten werden. Habe auch schon die Differenzzahlung also Inzahlungnahme/Neukauf bezahlt, aber noch keine Papiere und noch kein Fahrzeug erhalten, Übergabe ist in ca. 14- 20 Tagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieselmartin hat es oben schon angeschnitten, aufgrund der folgenden Beiträge, die darauf schließen lassen, dass noch Unklarheiten bestehen, gebe ich meinen Senf noch dazu:

Wir müssen unterscheiden zwischen Sachmängelhaftung - das ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftung (Gewährleistung) des Händlers - und Garantie.

Bei der Sachmängelhaftung können wir notfalls Gesetzestexte wälzen und ergründen, was gelten müsste. Wenn das Auto in Österreich gekauft wurde, wurde normalerweise nach österreichischem Recht gekauft. Wir können aber davon ausgehen, dass aufgrund der Harmonisierung in der EU die Rechtslage für den Käufer ähnlich oder gleich aussieht, als wenn er in Deutschland gekauft hätte.

Bei der Garantie handelt es sich um eine Leistung des Garantiegebers. Diese Garantiezusage kann er freiwillig und kostenlos abgeben oder freiwillig vertraglich vereinbaren. In jedem Fall besteht hier Vertragsfreiheit. D.h., wir kommen hier mit der Rechtslage im Grunde nicht weiter (von unzulässigen Klauseln o.ä. mal abgesehen).
Sondern wir müssten ganz konkret in den jeweiligen Vertrag hineinsehen und schauen, was vereinbart wurde und gelten soll.

Das lässt sich ohne diesen Vertrag im Rahmen eines Forums nicht sinnvoll besprechen.

Die Garantiegeschichte hat auch mit Österreich oder Deutschland nichts zu tun, bei einem hier gekauften Auto wäre das nicht anders.
 
Hallo, also, dass man ohne Vertrag so nicht weiterkommt könnte zwar sein, aber ein paar hilfreiche Infos habe ich ja schon bekommen.. Wenn der Wagen als Angebot (inkl. Mehrausstattung u. a. halt mit dieser ggf. Fahrzeuggebundenen 2 + 3 jährige Garantie) verkauft wurde, dann sollte man doch herausbekommen, ob die dann hier auch gilt. Gut, besser wäre es natürlich, man würde es genau wissen, dies könnte mir wohl nur der erste Händler sagen oder halt VW-Österreich.

Ich möchte halt nicht hier in Deutschland noch eine Garantieverlängerung abschließen, wenn das Fahrzeug schon eine gültige Garantie hat, daher mache ich mich nun schlau bzw. versuche es, fest steht, eine Garantieverlängerung möchte ich haben, entweder zahle ich die selbst oder ich bekomme eine Bestätigung, dass der Wagen schon eine gültige auf das Fahrzeug bezogene Garantie hat, die hier auch Gültigkeit hat.
 
Wir sprechen nicht über die zweijährige
Sachmängelhaftung, sondern über die kilometerbezogene Anschlussgarantie für das 3. bis 5. Fahrzeugjahr. Für Deutschland konnte diese bis zur Auslieferung dazugekauft werden. Im Ausland wurde diese teilweise vom Hauptimporteur kostenlos oder viel günstiger als wie bei uns angeboten. Ich meine, dass diese von Porsche Austria auch für Deutschland gültig ist, aber für Reimporte aus dem Osten (z. B. für Slovenien) zwar für Importland gegolten hat, aber dann nicht nach dem Reimport in Deutschland.
Falls ich falsch liege, lass ich mich gerne belehren. Ich habe mich 2020 mal in Reimport eingelesen und dann doch
nen Gen. Six bestellt.
 
Wenn der Wagen als Angebot (inkl. Mehrausstattung u. a. halt mit dieser ggf. Fahrzeuggebundenen 2 + 3 jährige Garantie) verkauft wurde, dann sollte man doch herausbekommen, ob die dann hier auch gilt.
Gegenwärtig wissen wir aber nicht einmal, wer der Garantiegeber ist. Der Händler, VW, ein unabhängiger Versicherer... Aus dem bisher geschriebenen geht das nicht hervor und aus den Formulierungen lässt es sich auch nicht erschließen. Ich wollte aber auch nur auf die Problematik hinweisen und niemandem das Spekulieren, was sein könnte, vermiesen.

Wir sprechen nicht über die zweijährige Sachmängelhaftung
Falls das an mich gerichtet ist - das ist klar.
 
„Ich meine, dass diese von Porsche Austria auch für Deutschland gültig ist, aber für Reimporte aus dem Osten (z. B. für Slovenien) zwar für Importland gegolten hat, aber dann nicht nach dem Reimport in Deutschland.
Falls ich falsch liege, lass ich mich gerne belehren. Ich habe mich 2020 mal in Reimport eingelesen und dann doch
nen Gen. Six bestellt.
Auf jeden Fall habe ich auch schon mal so etwas in diese Richtung gehört, vermutlich ist daher da etwas dran.
Ich wollte aber auch nur auf die Problematik hinweisen und niemandem das Spekulieren, was sein könnte, vermiesen.
Das ist sehr nett 😊👍.
Gegenwärtig wissen wir aber nicht einmal, wer der Garantiegeber ist. Der Händler, VW, ein unabhängiger Versicherer... Aus dem bisher geschriebenen geht das nicht hervor und aus den Formulierungen lässt es sich auch nicht erschließen.
Richtig, noch lässt es sich nicht erschließen, es müsste sich doch aber irgendwo/irgendwie herausfinden lassen, ich wurde bereits darauf hingewiesen, dass man irgendwo im System oder wo auch immer etwas über eine Aktivierung der Garantie lesen kann, aber auch hier weiß ich leider nicht, ob es die Gewährleistung (die 2 jährige Werksgarantie) ist oder halt die Verlängerung. Ein unabhängiger Versicherer, hmmm, ich spreche ja von der Neuwagenanschlussgarantie mit dem gewohnten Umfang, da käme für mich dann nur VW-selbst in Frage bzw. ein Tochterunternehmen oder sehe ich da etwas falsch?

So wie ich es erahnen konnte, könnte es möglich sein, dass VW-Deutschland und VW-Österreich nicht unbedingt die gleichen Systeme oder ein gemeinsames System nutzen, sodass es ggf. schwierig wird da schnell Klarheit hineinzubekommen.

Wenn ich die Papiere habe, bzw. den Händler und die Übergabe/Erstinspektion sehe, werde ich sicher weitere Anhaltspunkte haben.
 
Auf jeden Fall habe ich auch schon mal so etwas in diese Richtung gehört, vermutlich ist daher da etwas dran.

Das ist sehr nett 😊👍.

Richtig, noch lässt es sich nicht erschließen, es müsste sich doch aber irgendwo/irgendwie herausfinden lassen, ich wurde bereits darauf hingewiesen, dass man irgendwo im System oder wo auch immer etwas über eine Aktivierung der Garantie lesen kann, aber auch hier weiß ich leider nicht, ob es die Gewährleistung (die 2 jährige Werksgarantie) ist oder halt die Verlängerung. Ein unabhängiger Versicherer, hmmm, ich spreche ja von der Neuwagenanschlussgarantie mit dem gewohnten Umfang, da käme für mich dann nur VW-selbst in Frage bzw. ein Tochterunternehmen oder sehe ich da etwas falsch?

So wie ich es erahnen konnte, könnte es möglich sein, dass VW-Deutschland und VW-Österreich nicht unbedingt die gleichen Systeme oder ein gemeinsames System nutzen, sodass es ggf. schwierig wird da schnell Klarheit hineinzubekommen.

Wenn ich die Papiere habe, bzw. den Händler und die Übergabe/Erstinspektion sehe, werde ich sicher weitere Anhaltspunkte haben.
Also, man kann auch alles verkomplizieren......
Meiner ist ein Re-Import,
aus Österreich
mit extra bestellter und bezahlter Garantieverlängerung 3-5 Jahre,
fahrzeuggebunden,
in Deutschland und im Ausland gültig,
abgeschlossen mit/bei Porsche Austria,
bei Rep - erst mal Rücksprache mit denen, sonst nix.
Und die gleichen Systeme, wie die Wendehälse hier, verwenden die auch.
 
Hallo,
es wird sich schon klären, da bin ich mir sicher.
Unterschiedliche Systeme in dem Sinne, dass der Volkswagen Versicherungsdienst wohl sein eigenes System hat und da mein Auto nicht als Fahrzeug mit einer Garantieverlängerung aufplopp, heißt, ich könnte die Versicherung dort abschließen. Heißt wiederum, die scheinen nicht vernetzt, was ja auch irgendwie logisch ist. Ob mein Fahrzeug später, wenn angemeldet durch mich, in einer VW-Vertragswerkstatt als versichertes mit der Garantieverlängerung ausgestattetes Fahrzeug zu erkennen ist, bleibt abzuwarten. Also ganz so unkompliziert ist die Sachlage in dem Fall bei mir nicht. Daher hat das Autohaus dieses Garantie ja auch nicht mitverkauft oder angepriesen, was ich auch sehr gut finde, denn nun werde ich es abklären und dafür sorgen, dass es später nicht heißt, zahlen wir nicht.
 
Hallo,
es wird sich schon klären, da bin ich mir sicher.
Es ist schon geklärt, hast Du den Versicherungsschein bei den Papieren, haste die Garantieverlängerung, wenn nicht, dann nicht.

Lt. Deinem ersten Beitrag hat der Bus 100km auf der Nadel, ist quasi ein Neuwagen, erster Halter ist vermutl. das Autohaus (wie bei mir)
Wozu also eine G-Verlängerung? Für das Autohaus etwa?
Die kann/muss man dann noch zukaufen, je eher, desto besser/günstiger
Unterschiedliche Systeme in dem Sinne, dass der Volkswagen Versicherungsdienst wohl sein eigenes System hat und da mein Auto nicht als Fahrzeug mit einer Garantieverlängerung aufplopp, heißt, ich könnte die Versicherung dort abschließen.
Das Auto hat zu 99,9% keine Garantieverlängerung, die muss schliesslich jemand bezahlen, fragt sich nur wer und für was? (siehe oben) Und wenn steht das im System, wie das ganze KFZ.
Heißt wiederum, die scheinen nicht vernetzt, was ja auch irgendwie logisch ist. Ob mein Fahrzeug später, wenn angemeldet durch mich, in einer VW-Vertragswerkstatt als versichertes mit der Garantieverlängerung ausgestattetes Fahrzeug zu erkennen ist, bleibt abzuwarten.
Ohne Garantieurkunde - keine V-Garantie, bzw. nur die 2 Jahre ab EZ.
GV bei VW Ö abgeschlossen steht im System, war bei mir so.
Also ganz so unkompliziert ist die Sachlage in dem Fall bei mir nicht.
Doch, siehe unten.
Daher hat das Autohaus dieses Garantie ja auch nicht mitverkauft oder angepriesen, was ich auch sehr gut finde, denn nun werde ich es abklären und dafür sorgen, dass es später nicht heißt, zahlen wir nicht.
Was Du nicht (mit)verkauft bekommen hast, bzw. nicht im KV steht, besitzt Du nicht und musst Dich selbst drum kümmern. Richtig erkannt.
Die GV mittels Kaufvertrag über einen Händler in Ö und vor der Anmeldung abgeschlossen, ist günstiger als nachträglich in D zugekauft; zumindest war dies damals bei mir so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, also ich bin durch Zufall auf ein fast identisches Fahrzeug mit der gleichen EZ gestoßen, auch aus Österreich und inkl. der 5 jährigen Garantie. Es gibt Modelle, die haben von Anfang an diese 5 Jahre inklusive genauso wie Edition-Modelle eine gewisse Ausstattung haben die im Preis inbegriffen ist und welche man nicht explizit extra bezahlen muss.

Also es gibt Autos die haben die Garantie und die könnte auch Fahrzeugbezogen sein nur das muss man herausfinden, denn das sagt einem nicht unbedingt jemand. Heißt wiederum, ggf. schließe ich nun eine Anschlussgarantie ab, hätte diese aber ggf. schon inklusive.

Also ein wichtiges Thema nicht nur für mich, sondern auf für ggf. diverse andere EU-Importe.
 
Hallo, also ich bin durch Zufall auf ein fast identisches Fahrzeug mit der gleichen EZ gestoßen, auch aus Österreich und inkl. der 5 jährigen Garantie.
Sachen gibts, das ist ja nicht zu glauben.
Es gibt Modelle, die haben von Anfang an diese 5 Jahre inklusive genauso wie Edition-Modelle eine gewisse Ausstattung haben die im Preis inbegriffen ist und welche man nicht explizit extra bezahlen muss.
Ja die Modelle gibt es (ich hab so einen), aber die G-Verlängerung bezahlst Du -wie die Ausstattung auch- mit, entweder weil die bereits eingerechnet ist oder auf den Kaufpreis oben drauf kommt.
Also es gibt Autos die haben die Garantie und die könnte auch Fahrzeugbezogen sein nur das muss man herausfinden, denn das sagt einem nicht unbedingt jemand.
Ich habe es Dir oben erklärt, hast Du den Garantieschein bei Deinen Kaufunterlagen im Kaufvertrag erwähnt, hast Du eine G-Verlängerung (immer fahrzeugbezogen!), in allen anderen Fällen nicht.
Heißt wiederum, ggf. schließe ich nun eine Anschlussgarantie ab, hätte diese aber ggf. schon inklusive.
Du versuchst Dir das mit allen Mitteln schön zu reden - siehe oben.
Und bedenke: Niemand schenkt Dir etwas, keine MAtten für den Fußraum, keine Garantie-Verlängerung und VWN schon mal ganz und gar nicht.
Ich verstehe nicht warum DU das nicht verstehen willst, hast schließlich schon mal einen Bus gefahren!? Zumindest schreibst Du das so.
Also ein wichtiges Thema nicht nur für mich, sondern auf für ggf. diverse andere EU-Importe.
Du bist nicht der erste der einen Import, mit Anschlußgarantie, kauft.

Ich bin jetzt hier raus, das wird zu anstrengend.
Da mach ich mir lieber ein Bier auf (es ist 16:09) und grill mir lieber was,
da hab ich mehr von und vor allem : mit Garantie!
 
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