Wandlung - Rechtsanwalt

Volleybaer

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21 Aug. 2005
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www.thorstenseitz.de
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T5 interessierter
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Touareg 11/2006
DPF
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Wetterauer
Getriebe
Autom.
Antrieb
4motion
Extras
Sondermodell Kong
Hallo Alle zusammen,
ja ich weiß es gibt hierzu schon so viele Beiträge, leider finde ich den Namen von dem Anwalt, welcher hier im Board schon mehrfach Erfahrungen gepostet hat nicht mehr, da ich nach einen PC Absturz dies verloren habe.

da dies nun bei mir ein aktuelles Thema wird, wäre ich sehr erfreut, wenn er sich bei mir meldet, vielleicht per PN oder Mail (Volleybaer(at)vorsicht-bissig.de).
Konkret geht es mir um den Rechenfaktor und der ggf. folgende Prozess, falls sich VW streitig stellt.

vielen Dank und schönen Sonntag
Volley#97
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Hallo,

diesem Anliegen schließe ich mich auch an.
Bitte auch per PN.

Michael
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Hallo ihrs,

wenn ihr Mitglied in einem Automobilclub seid (bei mir ist es zb der ADAC), habt ihr auch die Möglichkeit einer kostenlosen Juristischen Beratung ( im Beitrag enthalten).
Ich habe damals bei meiner Wandlung beim ADAC angerufen, und von dort aus wurde mir ein Fachanwalt vor Ort genannt.
Hat bei mir bestens geklappt...

Gruss

Frank
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Vielen Dank,
den Fachanwalt zu bekommen, wäre nicht das Problem, arbeite seit 17 Jahren in diesem Bereich.
Bezüglich dieses Rechenwertes gibt es aber deutliche Unterschiede und es gab ein Mitglied hier, vor einer Weile, der in einem ähnlichen Thread gepostet hat, welche in diesem Gebiet, speziell mit VW reichlich Erfahrung hat, so etwas ist von großem Vorteil.
Würde mich über weitere Tipps, Infos, Erfahrungen, Adressen, per PN oder Mail sehr freuen.

:D
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Moin....

zum Einstieg empfehle ich diese Info im Netz:
www.wandlung-mercedes-e-klasse.de

da geht's bereits schon um den Faktor....
gemeint ist wohl die Nutzungsentschädigung.

Ansonsten in Sachen Wandlung bitte mal das Mitglied Klaus_t ansprechen, der kennt Ansprechpartner... :D
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Du darfst mir auch einen Emil schicken. Ich kenne da auch jemanden der einen kennt und davon die Tante.
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

I han amol oin kennt ghed, der hod oine kennt ghed, die hod a Kend ghed......
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Hi Stefan,

Du sprichst mir aus der Seele.

So sollte unsere Hilfe hier übers Forum eigentlich nie aussehen.

Liebe Grüße Klaus
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Also was den Berechnungsfaktor angeht, berechnet pro gefahrene 1000 Km wird ein %-Satz vom Kaufpreis berechnet, nur welcher ist die Frage.
0,67 % entsprichen wohl 150.000 Km erwartete Gesamtlaufleistung,
0,5 % enstprichen wohl 200.000 km und
0,4 % entsprichen wohl 250.000 km.

Argument für jedenfalls 0,5 %: Selbst VWN scheint von einer höheren Gesamtlaufleistung als 150.000 Km auszugehen. Ein Blick in das Wartungsheft ergibt, dass (jeweils :D) bei 150.000 km der Austausch der Gates-Kupplung für die Klimaanlage vorgesehen ist. Wenn sowas vorgesehen ist und auch einige Euros kostet, dann sollten eigentlich weitere 50.000 km Laufleistung schon zu erwarten sein. Jedenfalls ist 150.000 km nicht Ende der Fahnenstange danach.
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

I han amol oin kennt ghed, der hod oine kennt ghed, die hod a Kend ghed......

Du darfst mir auch einen Emil schicken. Ich kenne da auch jemanden der einen kennt und davon die Tante.

Moin,
Ihr beiden Scherzkekse.....:uuups:

Über eins könnt' Ihr Euch im Klaren sein, die Gratwanderung zwischen gutgemeinter Hilfe und simpler Aquise von merkantil geprägten Dienstleistungen ist nicht so einfach, als daß Ihr da so seltsam anmutende Statements zu abgeben müßt.

Mir persönlich reicht es, daß derjenige, der den WERT des Erlangens eines Vorteils, diesen zu würdigen, auch weiß.

Und Hand auf's Herz: Hier im Board bekommt Ihr mehr substantielle Informationen, sowohl rechtlicher, als auch technischer Natur, ohne dafür auch nur einen EURO zu berappen...

Da würd' ich bei dem nächsten Ausfall am Fahrzeug mal drüber nachdenken. :danke:
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Oh, eine humorlose Redakteuse.

Nur zur Info. Akqusie über ein Internetforum ist nicht so wirklich mein Ding. Genauso wenig wie fehlerhafter Rechtsrat durch, wohlinformierte oder auch nicht, Laien. Da rollen sich sich dem geneigen Leser öfter mal die Fußnägel!

Aber um das entgegen der gestellten Frage mal öffentlich richtig zu stellen.

Wandlung gibt es nicht mehr. Es nennt sich Rückabwicklung des Kaufvertrages und der damit verbundenen Rechtsgeschäfte.

Die Nutzungsentschädigung beruht auf der Tatsache, das im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages die gezogenen Nutzungen aus dem Gegenstand herauszugeben sind. Zur Berechnung gibt es eine anerkannte Formel, deren Endergebnise hier immer mal so rumgeistern. Die Ergebnisse ändern sich je nach Fahrzeugtyp und Ausstattung. Das ist eine konkrete Einzelfallbetrachtung!

Die 0.4% sind das Ergebnis einer gerichtlichen Berechnung bei einem A6 2,5 TDI. Wobei das Gericht aus eigener Kenntnis die Laufleistung und den Wiederverkuafswert beurteilt hat. Offenbar fuhr einer aus der Kammer einen A6. Die 0,5% sind das Ergebnis einer gerichtlichen Berechnung des LG München für einen T5. Hier gibt es auf Seiten von VW eine Grundhaltung 0,67 % wenn der Kunde nichts merkt. 0,5% wenn er nörgelt, wobei bei Leasingfahrzeugen immer gerne behauptet wird es sei der Listenpreis zu Grunde zu legen. 0,4% macht VWN oder die Leasing grundsätzlich nicht. Max. ist 0,5% zu brechnenen und 0,1% wird durch den Händler gutgeschrieben.

Bei Leasingfahrzeugen ist es so, das der Händler nicht zwei Provisionen (eine Fahrzeug alt, eine Fahrzeug neu) erhält, sondern nur eine. Und der Händler kann auf Grund seiner Verträge nicht alleine entscheiden. Rückabwicklungen bedürfen der Zustimmung der Leasing bzw. des Vertriebes!

Die klare Empfehlung lautet, bevor die Diskussion los geht, Mängel dokumentieren, ab zum Anwalt. Das weitere Vorgehen hängt dann davon ab, ob man bei Händler noch mal kaufen will oder nicht. Im ersten Fall, Infos sammeln und ohne Anwalt höflich, ruhig sprechen und ein Gesamtpaket vereinbaren. Das paßt scho. Im letzteren Fall, Alle Mann auf Gefechtsstation8)
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Oh, eine humorlose Redakteuse.

Och, so würd' ich das nicht sagen wollen. ;)

Aber wenn durch derartige Ausfälle der eine oder andere verwirtt wird, dann bringts denjenigen ja auch nicht weiter.
Insofern gehört da der Finger gehoben. :falsch:

Dafür ist Dein eben gebrachtes Statement deutlich substanzieller :danke:

Und wie gesagt...Die Ausgangsfragestellung war die, daß das Mitglied gesucht wurde, welche in dem Zusammenhang bereits mehrfach hier erwähnt wurde & entsprechende Beiträge vorhanden sind.

Den von Dir hier ins Spiel gebrachten fehlerhaften Laienrechtrat kann ich bei den Beiträgen nicht entdecken: Im Kern sagen sie dasselbe: Ab zum Anwalt :dito:

nimm' Dir noch'n Kaffee & cool down... :rolleyes:
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Kaffee ist gerade durchgelaufen:D
Ich bin immer die Ruhe selber, sonst kann man den Job nicht machen.................
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

könnt ich bitte auch einen haben?... einen Kaffee.. ach ja und ein en Rat, wie immer ohne Gewehr!;)

Wenn 0,5% gerichtlich für T5 festgeschrieben sind, warum ist es dann sinnvoll, zum Anwalt zu gehen? Nach der 2. Wandlung kauf eich garantiert keinen VW mehr!

Bei meiner ersten Wandlung war es tatsächlich so: 0,5 vom Werk und 0,1 vom Händler!
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Weil die Entscheidung eines Gerichtes nur zwischen den Parteien und nur für den konkreten Sachverhalt gilt!!!!!!
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

So, hier schließ ich mich jetzt auch mal an. Es ist leider nicht ganz so einfach, einen rechtlich gutgemeinten Rat zu geben, ohne gleich einen Akqusie-Vorwurf ausgesetzt zu sein, oder schlimmer, unvollständige Tipps zu geben und damit falsche Hoffnungen zu wecken. Zur "Wandelung" ist eigentlich auch schon alles geschrieben worden und vieles war richtig. Bleibt aber dennoch das Problem, dass es für die Berechnung des Nutzungsvorteiles keine gesetzliczh definierte oder von der Rechtsprechung einheitlich angewandte Methode gibt. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung. Man sollte daher spätestens bei verhärteten Fronten versuchen, einen Anwalt hinzuziehen, der etwas von dieser Materie versteht. Im letzten Forum wußte weder der Richter noch der Anwalt von der Berechnung des Nutzungsvorteils. Nur bei fundierter und sachlicher Argumentation (wo sie noch möglich ist) kann ein akzeptables Ergebnis erzielt werden.

Kontaktiert folglich frühzeitig jemanden, der auch ausreichend haftpflichtversichert ist. Der maßgebliche Gegenstandswert läßt sowieso spätestens bei Klageerhebung einen Rechtsanwalt erforderlich werden. Schlecht, wenn da das Kind bereits im Brunnen liegt. Ausgehend vom Einwand T5-Aspirant, hat er dann nämlich recht. Ich würde bei dem wirtschaftlichen Interesse nicht auf die Meinung eines Bekannten eines Freundes , der Frau vom Bruder der Großmutter vertrauen.

Viel Glück, jakob08

PS: Die Idee, Erfahrungswerte zu erzielten Brechnungswerten zu sammeln und ins Netzt zu stellen, vieleicht mit jeweiligen Gericht und Aktenzeichen, ist aber weiterhin richtig und sicherlich für Folgeprobleme auch sehr hilfreich.
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Ohne auch nur ansatzweise (zum Glück) etwas mit einer Rückabwicklung am Hut zu haben, verstehe ich den Schelte an F67 nicht, aus seinen bisherigen Beiträgen geht juristische Sachkenntnis hervor ;), die er bislang eigentlich immer sehr öffentlich und problembezogen jedem hat zukommen lassen, eine Geschäftsanbahnung kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen und nicht alles immer öffentlich zu posten ist sicherlich für beide Seiten dann das Beste?!.
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Wo war Schelte???
War doch nur ein Hinweis!
 
AW: Wandlung - Rechtsanwalt

Wo war Schelte???
War doch nur ein Hinweis!


:confused::confused: --> na hier. Gut. Nenn' es Hinweis :o.

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Über eins könnt' Ihr Euch im Klaren sein, die Gratwanderung zwischen gutgemeinter Hilfe und simpler Aquise von merkantil geprägten Dienstleistungen ist nicht so einfach, als daß Ihr da so seltsam anmutende Statements zu abgeben müßt.

Mir persönlich reicht es, daß derjenige, der den WERT des Erlangens eines Vorteils, diesen zu würdigen, auch weiß.

Und Hand auf's Herz: Hier im Board bekommt Ihr mehr substantielle Informationen, sowohl rechtlicher, als auch technischer Natur, ohne dafür auch nur einen EURO zu berappen...

Da würd' ich bei dem nächsten Ausfall am Fahrzeug mal drüber nachdenken. :danke:
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