Dennoch wäre doch interessant den tatsächlichen Mangel an den Sitzen zu kennen. So kann man das zwar zur Kenntnis nehmen, nachhaltigen Wert hat es aber nicht.
Moin,
darf ich nunmehr darum bitten, weitere Nachfragen und Sticheleien zu unterlassen...
Es wurde wahrlich alles gesagt und wenn die gesetzlichen Vorgaben aus der Mängelrüge unerfüllbar blieben, dann wird der Kauf rückgängig gemacht... PUNKT.
Für die Außenstehenden reicht es, am Rand zu erfahren, daß z.B. die Sitze (mehrfach) getauscht wurden, oder eben Assistenzsysteme ein Eigenleben führen...
Meinst Du, mich hat es im Kern interessiert, warum die el. Schiebetüren bei Schrittgeschwindigkeit von alleine aufgingen (so geschehen beim T5 aus 2004...)
Mecker, Mecker ... kein Erfolg -> Thema durch
Es ist zwar ein Ammenmärchen, daß nun über eine Wandlung Stillschweigen zu wahren ist, aber etwas weniger Staub aufzuwirbeln hilft im Falle der Nutzungsentschädigung, aber auch für mögliche Neukaufrabatte, ungemein.
Und was man sich kauft, ist doch egal... Wir haben damals dennoch wieder einen T5 gezogen..., ebenfalls mit "lustigen" Nebenwirkungen...
Mich erstaunt, dass VW hier eine Wandlung akzeptiert hat.
Es ist nicht maßgeblich, was VW (oder sonst ein Hersteller) über so ein Ansinnen denkt.
Wenn der Gebrauchsnutzen eingeschränkt ist, dieser auch durch das Angebot der Nachbesserung nicht hergestellt werden kann, ist der Drops gelutscht.
Der diese Problematik umgebende Rechtsrahmen des
§437 ff. sollte ja hinreichend bekannt sein.
u.U. muß man nicht einmal einen Reparaturversuch akzeptieren, dem Käufer steht prinzipiell ein Wahlrecht zu, wie bei einem Sachmangel vorzugehen ist.
Eine Besonderheit ist, daß dieses Wahlrecht einschränkende AGB's zwar veröffentlicht werden dürfen (also hier verpflichtend der "Reparaturversuch"), der Kunde dies aber unter Hinweis auf das höhere Rechtsgut des Wahlrechtes nach §437 nicht akzeptieren muß. Hier liegt, wenn man sich die Rechtsprechung dazu anschaut, etwas Interpretationsspielraum.
Kurz gesagt: Ist die Sache nicht wie beschrieben nutzbar, dann haben auch Totalverweigerer mit 'ner geduldigen RSV im Rücken, die Chance ein Kfz nur aufgrund von Klappergeräuschen ohne Reparaturversuch zurückzugeben und vom Kauf zurückzutreten (Stichwort: Wahlrecht)
Für den Händler ist eine Wandlung kein Problem, eher ein Zusatzgeschäft, denn anstelle 1 Autos verkauft er u.U. 3 Stück (2 neue und 1 Gebrauchten...)
Und der T5, speziell 1. Generation, ist in Relation zur Stückzahl einer der häufig gewandelten Fahrzeuge des Konzerns.
Und genau diese Stückzahl ist, über die nicht so gerne gesprochen wird, denn erst hier kommt so ein wenig, wie "Qualitätsniveau" ins Spiel.