Wandlung ist durch!

Mich würde interessieren, ob man mit einem Reimport wohl größere Schwierigkeiten hat, eine Wandlung durchzudrücken.
Leichter wird es wohl nicht. Wandlung heißt ja nichts anderes als Rückabwicklung des Kaufvertrages. Verragspartner ist also der Händler und nicht der Hersteller. War der Händler nur Vermittler, könnte es noch interessanter werden.
 
Ibgmg,
ich werde es dir nicht sagen, du bist unhöflich und nervst. Du arbeitest bestimmt in Hannover. Lach...

Für alle anderen, mein Fahrzeug geht für eine Woche zurück nach Hannover. Ein Sattelschlepper nimmt ihn mit. Alle Fehler, Probleme usw. werden dort im Werk genauestens begutachtet und auseinander geschlachtet. Alles wird natürlich wieder zusammen geschraubt und er geht wieder zum Händler in den Gebrauchtwagenverkauf. Da erhält mein Autohaus alle Dinge die beschissen waren auf ein Protokoll. Dies werde ich hier hochladen, wenn ich es bekomme und zack jeder kann seine Wandlung in Angriff nehmen. Ich meine das ernst, kein Scherz! Das haben die beiden von der Qualität schon beschlossen.
Über diese Aktion bekommst du garantiert nichts schriftliches, taucht auch in der Historie nirgends auf, dein Auto war offiziell nie in Hannover, außer zur Geburt;). War bei meinem Dachtausch auch so...
Gruß
 
Über diese Aktion bekommst du garantiert nichts schriftliches, taucht auch in der Historie nirgends auf, dein Auto war offiziell nie in Hannover, außer zur Geburt;). War bei meinem Dachtausch auch so...
Gruß
Ist aber so schriftlich vereinbart worden!
 
Ich hatte am Beifahrersitz auch ein Klappern. Es war nicht immer da, aber wenn es da war, war es ganz schon laut. Man, was habe ich über Wochen die Ohren gespitzt, um herauszufinden, wo das herkommt. Vom Gurt? Von der Sitz-Halterung?

Nach ein paar Wochen hab ich's gefunden: Die Armlehne. Drehe ich etwas am kleinen Rädchen, wo die Höhe der Armlehne eingestellt wird, ist das Klappern sofort verschwunden und bleibt auch weg, bis jemand die Armlehne und das Rädchen in die ganz bestimmte "Klapper-Position" bring. Das war's, und für mich ok so. War evtl. bei Deinen Sitzen auch der Fall.

Dennoch Glückwunsch zur Wandlung. Soweit ist bei meinem T6 ansonsten alles in Ordnung und ich bin zufrieden, aber bei Deinen Problemen kann ich die Wandlung mehr als verstehen. Irgendwann ist das Fass einfach voll. :)
 
Ich hatte am Beifahrersitz auch ein Klappern. Es war nicht immer da, aber wenn es da war, war es ganz schon laut. Man, was habe ich über Wochen die Ohren gespitzt, um herauszufinden, wo das herkommt. Vom Gurt? Von der Sitz-Halterung?

Nach ein paar Wochen hab ich's gefunden: Die Armlehne. Drehe ich etwas am kleinen Rädchen, wo die Höhe der Armlehne eingestellt wird, ist das Klappern sofort verschwunden und bleibt auch weg, bis jemand die Armlehne und das Rädchen in die ganz bestimmte "Klapper-Position" bring. Das war's, und für mich ok so. War evtl. bei Deinen Sitzen auch der Fall.

Dennoch Glückwunsch zur Wandlung. Soweit ist bei meinem T6 ansonsten alles in Ordnung und ich bin zufrieden, aber bei Deinen Problemen kann ich die Wandlung mehr als verstehen. Irgendwann ist das Fass einfach voll. :)
Bei meinen war es das sitzgestell, an der Stelle wo das Gurtschloss befestigt ist. An beiden sitzen.
 
Dennoch wäre doch interessant den tatsächlichen Mangel an den Sitzen zu kennen. So kann man das zwar zur Kenntnis nehmen, nachhaltigen Wert hat es aber nicht.

Moin,

darf ich nunmehr darum bitten, weitere Nachfragen und Sticheleien zu unterlassen...

Es wurde wahrlich alles gesagt und wenn die gesetzlichen Vorgaben aus der Mängelrüge unerfüllbar blieben, dann wird der Kauf rückgängig gemacht... PUNKT.
Für die Außenstehenden reicht es, am Rand zu erfahren, daß z.B. die Sitze (mehrfach) getauscht wurden, oder eben Assistenzsysteme ein Eigenleben führen...
Meinst Du, mich hat es im Kern interessiert, warum die el. Schiebetüren bei Schrittgeschwindigkeit von alleine aufgingen (so geschehen beim T5 aus 2004...)

Mecker, Mecker ... kein Erfolg -> Thema durch

Es ist zwar ein Ammenmärchen, daß nun über eine Wandlung Stillschweigen zu wahren ist, aber etwas weniger Staub aufzuwirbeln hilft im Falle der Nutzungsentschädigung, aber auch für mögliche Neukaufrabatte, ungemein.

Und was man sich kauft, ist doch egal... Wir haben damals dennoch wieder einen T5 gezogen..., ebenfalls mit "lustigen" Nebenwirkungen...

Mich erstaunt, dass VW hier eine Wandlung akzeptiert hat.

Es ist nicht maßgeblich, was VW (oder sonst ein Hersteller) über so ein Ansinnen denkt.
Wenn der Gebrauchsnutzen eingeschränkt ist, dieser auch durch das Angebot der Nachbesserung nicht hergestellt werden kann, ist der Drops gelutscht.

Der diese Problematik umgebende Rechtsrahmen des §437 ff. sollte ja hinreichend bekannt sein.

u.U. muß man nicht einmal einen Reparaturversuch akzeptieren, dem Käufer steht prinzipiell ein Wahlrecht zu, wie bei einem Sachmangel vorzugehen ist.
Eine Besonderheit ist, daß dieses Wahlrecht einschränkende AGB's zwar veröffentlicht werden dürfen (also hier verpflichtend der "Reparaturversuch"), der Kunde dies aber unter Hinweis auf das höhere Rechtsgut des Wahlrechtes nach §437 nicht akzeptieren muß. Hier liegt, wenn man sich die Rechtsprechung dazu anschaut, etwas Interpretationsspielraum.

Kurz gesagt: Ist die Sache nicht wie beschrieben nutzbar, dann haben auch Totalverweigerer mit 'ner geduldigen RSV im Rücken, die Chance ein Kfz nur aufgrund von Klappergeräuschen ohne Reparaturversuch zurückzugeben und vom Kauf zurückzutreten (Stichwort: Wahlrecht)

Für den Händler ist eine Wandlung kein Problem, eher ein Zusatzgeschäft, denn anstelle 1 Autos verkauft er u.U. 3 Stück (2 neue und 1 Gebrauchten...)
Und der T5, speziell 1. Generation, ist in Relation zur Stückzahl einer der häufig gewandelten Fahrzeuge des Konzerns.

Und genau diese Stückzahl ist, über die nicht so gerne gesprochen wird, denn erst hier kommt so ein wenig, wie "Qualitätsniveau" ins Spiel.
 
u.U. muß man nicht einmal einen Reparaturversuch akzeptieren, dem Käufer steht prinzipiell ein Wahlrecht zu, wie bei einem Sachmangel vorzugehen ist.

Das stimmt so nicht ganz. Du implizierst (mit dem Wort "prinzipiell") , dass man immer ein Wahlrecht zwischen Wandlung und Nachbesserung hätte. Dem ist aber nicht so. Bei der Anwendung der §§ 439 ff BGB sollte man auch den § 440 BGB sehen!. Danach muss der Käufer in Fällen, wie bei den Sitzen im angesprochenen Thread zwei Nachbesserungen/Reparaturversuche "über sich entgehen lassen".

Ich halte derartige juristische Aussagen in einem Forum wie diesem für sehr bedenklich und nicht sinnvoll. Für solche Fragen sollte man einen Anwalt konsultieren, ansonsten werden schnell falsche Rechtsauslegungen verbreitet.
 
Das stimmt so nicht ganz. Du implizierst (mit dem Wort "prinzipiell") , dass man immer ein Wahlrecht zwischen Wandlung und Nachbesserung hätte.............

Ich halte derartige juristische Aussagen in einem Forum wie diesem für sehr bedenklich und nicht sinnvoll. Für solche Fragen sollte man einen Anwalt konsultieren, ansonsten werden schnell falsche Rechtsauslegungen verbreitet.

Moin,
grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, aber Paragraphenzitate stellen nun mal keine Rechtsberatung dar...

Die Sache mit dem Wahlrecht ist tatsächlich diskutabel:
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Damit steht zunächst einmal das Wahlrecht im Raum...

Die Sache kann man hier auch nachlesen, verfasst von einem Anwalt (der sollte sich auskennen...aber vielleicht muß er das ja im Jura-Forum diskutieren) ein Auszug:
Nacherfüllung:
Aus §§ 323 i.V.m. 440 BGB ergibt sich, dass der Käufer zunächst dem Verkäufer Gelegenheit geben muss, den Mangel nachzubessern, bevor er vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz fordern kann.
Das Recht der Nacherfüllung ist der zentrale Rechtsbehelf des neuen Kaufrechts. Vor der Schuldrechtsmodernisierung gab es die Nachbesserung gesetzlich nur bei Werkverträgen und beim Gattungskauf. Allerdings war auch früher in den AGBen der Händler oft ein Nachbesserungsrecht vereinbart.

Dem Käufer stehen dabei zwei Formen der Nacherfüllung zu: Die Nachbesserung oder die Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Zwischen den beiden Varianten steht nach eindeutigem Wortlaut des § 439 BGB dem Käufer das Wahlrecht zu. Dieses Wahlrecht kann wegen § 475 BGB jedenfalls bis zur ersten Fehlermeldung auch nicht durch AGBen eingeschränkt werden.

Ich kann nicht erkennen, was den Kunden zwingen sollte, überhaupt einen Reparaturversuch zu akzeptieren.
Im §440 steht ja lediglich nur drin, daß im Falle einer Nachbesserung max. 2 Versuche zu ertragen sind, danach gilt die Nachbesserung als gescheitert.
Aber eine Verpflichtung des Kunden, überhaupt eine Nachbesserung anzunehmen, besteht durch den §440 nun zunächt nicht.
Die Frage, ob z.B. die erwähnten AGB diese Wahlmöglichkeit ausschließen dürfen, ist sicherlich, wie erwähnt, Interpretationssache.

Natürlich ist das auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit, sowas kann man sinnvollerweise auch in die AGB aufnehmen, daß zunächst im Kostensinne versucht wird, zu beseitigen.


Soviel dazu...
Also Rechtsberatung... völlig richtig... macht der Rechtsanwalt und bei so teuren "Streit" Sachen, wie einem Kfz., ist der Gang dahin (oder über die RSV) allemal sinnvoll.

Aber Rechtsauslegungen sind das nicht... da finde ich ja, das Gerichtsurteile viel eher eine bunte Viefalt der Auslegung ein & desselben Problems darstellen...

Oder um dem Spruch von "Vor Gericht oder auf hoher See..." neue Nahrung zu geben, etwas überspitzt:
Es wird Gerichte geben, die sprechen einem Kunden auch nur bei quietschenden Sitzen eine Nacherfüllung in Form einer Lieferung einer mängelfreien Sache zu... (Rückgängigmachung und Neukauf...)
Und andere, denen der Motor bereits nach 1000km um die Ohren flog, müssen sich mit dem Teil-Austauschmotor begnügen...
 
Aber eine Verpflichtung des Kunden, überhaupt eine Nachbesserung anzunehmen, besteht durch den §440 nun zunächt nicht.


Aber daraus: (wie Du ja richtig zitiert hast!


Aus §§ 323 i.V.m. 440 BGB ergibt sich, dass der Käufer zunächst dem Verkäufer Gelegenheit geben muss, den Mangel nachzubessern, bevor er vom Vertrag zurücktreten, mindern oder Schadensersatz fordern kann.

Wir sollten das aber wirklich nicht vertiefen. Hinsichtlich der Rechtsberatung und der Einschaltung eines Anwaltes liegen wir ja auf der gleichen Welle. :)

Schade ist, dass miese Qualität dem TS den Spaß am T6 vermiest hat. Dass man bei einem Neuwagen irgendwann die Nase voll hat mit Nachbesserungen, kann ich auch verstehen. Dafür kauft man keinen Neuwagen. Leider lernt VWN daraus wohl nicht. Vielmehr knebeln sie die Zulieferer noch mehr, um die Verluste aus dem Abgasskandal auszugleichen. Der "Blöde" ist der Kunde. Angesichts dieser Firmenpolitik würde ich mir derzeit auch kein Fahrzeug aus dem VAG Konzern zulegen. Schon gar keinen Neuwagen mit kaputtgesparten Zulieferprodukten.
 
derzeit auch kein Fahrzeug aus dem VAG Konzern zulegen. Schon gar keinen Neuwagen mit kaputtgesparten Zulieferprodukten.
Ich denke das trifft frühestens ab Modelljahr 2018 zu und nicht auf die laufende Produktion des Modelljahrs 2016/17. Die Grundlagen für die Produktion wurden dafür ja schon min. 1-2 Jahre vorher gelegt, wo sich der Skandal erst angebahnt hat. Aber besser wird es wohl nicht.
 
Neulich, auf der Reise/Campermesse in Hamburg hatte ich ein Erlebnis, das gut in diesen Fred passt:
Ich fachsimpele mit einem zufällig getroffenen Besucher über das optimale Wohnmobil. Nachdem diverse Marken und Basisfahrzeuge durchdiskutiert sind, wage ich den Vorschlag: Und was ist mit einem T6? Antwort, wie aus der Pistole geschossen: "Nie im Leben. Ein Bekannter von mir hat einen. Ein unglaublich teures Auto, mit allen Extras. Der hat enormen Ärger, der Bus steht nur in der Werkstatt."
Eine ganz lange und schlimme Liste an Mängeln hat er nicht aufgezählt, sondern "nur" Fehlfunktionen beim LED-Licht und der elektrischen Schiebetür. Trotzdem bestätigt sich einmal mehr mein Eindruck: Egal, ob T5 oder T6, Qualitätsmängel und VW Bus, die beiden Themen sind offenbar nicht voneinander zu trennen, gehören zusammen wie Kopfschmerzen und Aspirin, wie Zucker und Zahnschmerz.
Da wird sich wohl nichts mehr dran ändern...
 
um das thema noch zu vervollständigen: und wieviel bullifahrer haben keinen ärger? das forum wirds jedenfalls niemals verraten
 
dann mal andersrum.....ich kenne im bekanntenkreis keinen t5 fahrer, der NICHT auf die kiste schimpft....aber hier findet sich trotzdem der ein oder andere, der null probleme hat.

Gruß,

Dödel
 
Was sich in der Beliebtheit und den Verkaufszahlen aber offensichtlich nicht im geringste wiederspiegelt, vor allem was den California betrifft.
Der California wird oft von Leuten in gesetzterem Alter gekauft, die dann auch das erste Mal in ihrem Leben bei VW landen.
 
Was sich in der Beliebtheit und den Verkaufszahlen aber offensichtlich nicht im geringste wiederspiegelt, vor allem was den California betrifft.

Auch der T6 allgemein konnte seinen Marktanteil wieder steigern. V-Klasse dagegen etwas rückläufig.
 
Was sich in der Beliebtheit und den Verkaufszahlen aber offensichtlich nicht im geringste wiederspiegelt, vor allem was den California betrifft.

Was aber auch nichts über die Qualität aussagt. Es gibt nur zu wenig Wettbewerb. Der Cali ist ja auch am bekanntesten und Lifestyle-Imageträger Nummer 1. Wer beschäftigt sich schon mit einem Transit Nugget? Kaum einer, aber bestimmt nicht, weil sich alle sicher sind, das er schlechter ist.

VG
 
Wer beschäftigt sich schon mit einem Transit Nugget? Kaum einer, aber bestimmt nicht, weil sich alle sicher sind, das er schlechter ist.
Aber die Fahrzeughöhe ist im Vergleich zum Cali ein Killerkriterium. Der Nugget ist mit Aufstelldach 2,06m hoch und fällt damit bei den meisten Tiefgargen, die 2m Einfahrtshöhe haben, raus. Der Cali ist 1,99m hoch und ist für die meisten Tiefgaragen geeignet. Wen man über 2m Fahrzeughöhe kommt ist es fast egal, dann kann auch gleich über ein ganz anderes Fahrzeug nachgedacht werden.

Es gibt aber beim Nugget weitere große Unterschiede. Der Cali ist mehr ein komfortabler PKW mit hoher Sitzposition, also in Richtung SUV. Der Nugget auf Ford Transit ist und bleibt LKW, ist nicht anders als einen Fiat Ducato zu fahren. Es sind halt völlig unterschiedliche Basisfahrzeuge.
 
Zuletzt bearbeitet:
upload_2017-2-16_17-16-24.png Hallo ibgmg, schon mal den Custom mit 170PS/Automatik gefahren? Eher kein LKW - die Zufriedenheit der Custom-Besitzer ist auch im Vergleich zu T5/6 eher deulich höher (Foren vgl.), NCAP besser und FTC fahren auch besser als T5/6 (vgl. Arctic-Vantest7 Seitenneigung)
 

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Es gibt aber beim Nugget weitere große Unterschiede. Der Cali ist mehr ein komfortabler PKW mit hoher Sitzposition, also in Richtung SUV. Der Nugget auf Ford Transit ist und bleibt LKW, ist nicht anders als einen Fiat Ducato zu fahren. Es sind halt völlig unterschiedliche Basisfahrzeuge.

Auch der Cali ist in der Basis nur einen Transporter.
Also kein Unterschied zu Transe und Co.
 
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