Reinhard S.
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Hi,
weil es im Battier-leer-Thread untergeht, hier gesondert eine Frage zu dem Thema.
Ich hab' ja 2005 schon einmal eine Wandlung durch gezogen - und wurde benachteiligt: während man in D angeblich schon € 0,40 Abzug pro gefahrenem km gerichtlich durchgeboxt hat, hat man mich damals mit 0,80 abgespeist ("österreichisches Recht ist nicht deutsches Recht").
Hat jemand eine Ahnung, ob sich VWs Haltung in Ö in der Zwischenzeit geändert hat? Sind hier nun auch 0,40 durchsetzbar?
Und wie lange kann man eigentlich wandeln(?) - ich hab' den neuen T5 jetzt zwar schon mehr als 2 Jahre, aber erst knapp über 20.000 km. D.h. bei einem Angebot 0,40x20.000 käme ich ins Nachdenken...
Thx
Reinhard
P.S.: bitte eventuell auch Infos per PN.
weil es im Battier-leer-Thread untergeht, hier gesondert eine Frage zu dem Thema.
Ich hab' ja 2005 schon einmal eine Wandlung durch gezogen - und wurde benachteiligt: während man in D angeblich schon € 0,40 Abzug pro gefahrenem km gerichtlich durchgeboxt hat, hat man mich damals mit 0,80 abgespeist ("österreichisches Recht ist nicht deutsches Recht").
Hat jemand eine Ahnung, ob sich VWs Haltung in Ö in der Zwischenzeit geändert hat? Sind hier nun auch 0,40 durchsetzbar?
Und wie lange kann man eigentlich wandeln(?) - ich hab' den neuen T5 jetzt zwar schon mehr als 2 Jahre, aber erst knapp über 20.000 km. D.h. bei einem Angebot 0,40x20.000 käme ich ins Nachdenken...
Thx
Reinhard
P.S.: bitte eventuell auch Infos per PN.