Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

MV10

Aktiv-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
04.2010
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Radio / Navi
RNS 510
Extras
MFL, RFK, AHK, 17"FW, Servotronic und ein par andere nette Spielereien
Liebe Leute

Kaum zu glauben: eigentlich wollte ich heute Abend mein Profil anpassen. Anstattdessen muss ich euch nun so einen Scheiss berichten:

Heute morgen hätte ich den Neuen übernehmen sollen. Schon von Weitem sehe ich meinen(?) Multivan Comfortline da stehen, und zwar mit den falschen Felgen: Siena statt Neva. Kein guter Anfang!

Zweiter Blick: Schmutz überall, Wagen weder aussen noch innen gereinigt. Drittens: Die Teppiche im Fussraum vorne fehlten, die Radschraubensicherung loose im Wagen statt auf den Felgen, und zum Schluss das dickste Ding: kein Multifunktionslenkrad!!!

Die verbleibenden Extras habe ich gar nicht mehr geprüft. Ausser Motor und DSG: das passt.

Natürlich habe ich die Übernahme des Wagens verweigert. Der Händler hat nun Zeit für die Nachbesserung, und das ist auch meine grosse Sorge. Bitte um euren Rat zu folgenden Punkten:

1). MuFu-Lenkrad mit GRA, ohne Handy:
> Lässt sich nachträglich ein MuFu-Lenkrad einbauen, wo anfänglich keins war?
> Ist die entsprechende elektrische Schnittstelle vorhanden?
> Müssen neue elektronische Teile oder Kabel verbaut werden?
> Müssen dafür Abdeckungen weg, klappert nachher alles?
> Wie hoch ist die Chance, dass das gut rauskommt?

2). Ich habe RNS510 bestellt (ist auch drin)... Auf Grund des Textes in der Offerte "RNS510 ... mit farbigem Display und MuFu-Anzeige" war ich der Auffassung (und das wurde vom Händler bei Bestellung mündlich bestätigt), dass mit RNS510 immer auch das farbige Display für den Boardcomputer verbaut wird. Der einfarbife Bordcomputer ist beim Comfortline ja serienmässig schon drin.
> Kann mir jemand sagen, ob meine Annahme richtig oder falsch ist?

3). VW hat die Kindersitze geändert: Das Polsterteil mittig in der Sitzlehne kann man nicht mehr vorklappen. Hosenträgergurte gibt's nicht mehr. Das Extra hat für mich im Moment null Wert.

4). Der Wagen hatte mehr wie 50km auf der Uhr. Angeblich Überführung. Darf der Händler den Wagen mehr wie 5-10km auf eigenen Rädern bewegen?

5). Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Nun geht die Warterei weiter. Mal ehrlich, das ist sehr ungeil. Ich hab die Fassung gewahrt. Mal sehen wie die sich jetzt anstellen. Ansonsten geht die Sache sofort zum Anwalt.

Schönen Abend noch und beste Grüsse

MV10
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Puh, das ist übel!!!!

Aber warum zum Anwalt? Du hast doch was anderes bestellt, das solltest Du schriftlich haben, der Händler will jetzt nachbessern, das würde ich erst mal abwarten und was die 50km betrifft...glücklich wäre ich da auch nicht drüber, aber ich finde es auch nicht so schlimm. Du musst ja eh die ersten 1000km den Wagen einfahren!
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hallo MV10,
das verschmutzte Fahrzeug und der Kilometerstand lassen den Verdacht aufkommen, dass das Auto mal kurz als "Vorführwagen" benutzt wurde. Ich hatte vor vielen Jahren einen ähnlichen Fall. Bei der Übernahme des verschmutzten Neuwagens ging der Tacho nicht. Ursache: Tachowelle abgeschraubt. Erklärung: "bedauerlicher Fehler" vom Werk.
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hallo MV10,

was willst du beim Anwalt? Der beschafft dir auch kein Auto.

Obwohl das alles nicht schön ist, sei froh, dass deine Mängel schon vor Übernahme sichtbar wurden.
Es kann noch alles gerichtet werden, bis die Konfiguration passt, kriegt der Händler dies nicht hin, bestellt er dir halt einen Neuen.

Zu den 50 km: Du siehst hier wenigstens, dass das Auto schon gefahren wurde. Der Händler hätte dies auch löschen können, bei allen Autos aus dem Konzern, kann man mittels einer Tastenkombination den Kilometerstand wieder auf Null bringen, solange er die 100 km nicht überschritten hat. Man hätte also nochmals locker 40 km fahren können, einmal drücken und schwups hast du wieder einen Neuwagen mit 0 km. Ob unsere Freundlichen dies mit unseren Autos gemacht haben, weiß keiner von uns. Dieser Vorgang wird meines Wissens auch nirgends hinterlegt.
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hinterlegt nicht, aber man kann es nur einmal machen. Wenn du deinen neuen bekommst kannst du es ja versuchen und wenn es nicht funktioniert, hat dein Freundlicher es schon mal gemacht.
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hinterlegt nicht, aber man kann es nur einmal machen. Wenn du deinen neuen bekommst kannst du es ja versuchen und wenn es nicht funktioniert, hat dein Freundlicher es schon mal gemacht.


Oh, Gute Idee, aber wie macht man das?
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

1 Minute den Rücksteller vom Tageskilometerzähler drücken
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

@ klaus_t
kann man mittels einer Tastenkombination den Kilometerstand wieder auf Null bringen, solange er die 100 km nicht überschritten hat.
gut zu wissen, wenn man das Baby abholt gleich ausprobieren, wenn's nicht klappt - Terror ;).

Wo muss man diese Tastenkombi eingeben?

Danke+Gruss
Bjorni
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hallo MV10,

echt übel dieser Ärger. Und das bei der Vorfreude. Dein VWN-Fritze ist wohl kein :D, sondern eher ein X(...
Meiner neuer Dicker hatte beim Abholen 21 km drauf.

Viel Glück, hoffentlich klappt noch alles!
Gruß
Mike
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Puh, das ist übel!!!!

.... Du musst ja eh die ersten 1000km den Wagen einfahren!

Das ist es ja gerade: Du kannst dir ja vorstellen wie der Azubi den Wagen (132kW, DSG) über AB und Landstrasse bewegt wenn er ihn vom 35km entfernten VWN-Stützpunkt zum Auslieferungsort abholt!!!
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hallo,

seit wann funktioniert das wieder. Soviel ich weiss ist das schon lange nicht mehr möglich.
Hat das schon einer definitiv versucht, hab leider keinen "NEUEN" zur Hand!

Grüsse

Juppi
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hi all,

also die 50 oder 100 km wären mir bei der Abholung egal, aber die Ausstattung ???

Der Händler wird sicherlich nicht jede Kleinigkeit kontrollieren, aber die groben und offensichtlichen Dinge sollte er schon sehen, bevor er den Kunden anruft, damit der Wagen abgeholt werden kann. Ob ich diesem Händler die Nachbesserung zutrauen soll ????

Trotzdem wünsche ich Dir : Viel Glück und Spaß mit dem MV. Wenn in 2 Tagen Alles korrekt ist, und die Kiste gut läuft, dann hast Du den Ärger sicher schnell vergessen.

Beste Grüsse
muecke
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hi,

also ... ich hätte keinen Spaß an einem Neuwagen, der zwecks Nachrüstung eigentlich ab Werk eingebauten Zubehörs in seine Einzelteile zerlegt und dann - wie auch immer - wieder zusammengebastelt wurde. Die Antwort auf die Frage, ob das Klappern und Quietschen serienmäßig ist oder erst aufgrund der nachträglich eingebauten Zusatzausstattung kommt, kennt der Freundliche bestimmt schon vor der Auslieferung.

Von daher müsste ich mir schwer überlegen, ob ich DIESEN Wagen dem Händler abnehmen oder auf eine Neubestellung bestehen würde.

Grüße!

Andi
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Es gibt drei unterschiedliche Festlegungen, was Neuwagen sind: steuerrechtliche, zivilrechtliche und europarechtliche (im Rahmen der GVO 1400/2002). Hier interessiert aber nur die zivilrechtliche.

Die juristische Definition besagt, dass ein Neuwagen keine ungeklärten Kilometer haben darf. Und alle Fahrten außerhalb der Produktionsstätte, die über das normale Verladen auf die Transporter und Bewegungen vor Ort im Autohaus zu Repräsentationszwecken hinausgehen, sind ungeklärte Kilometer. Dazu gehören nun mal auch Probefahrten. Die Weiteren vier Bedingungen sind: maxiaml 12 Monate alt ab Verlassen der Produktion, kiene Modellpflege, keine Standschäden beim Hersteller/Händler, keine reparierten Schäden nach Produktion. Damit sind 50 Prozent der in Deutschland verkauften fahrzeuge idR keine Neuwagen im rechtlichen Sinne.

Aber dein Händler ist ja wohl der größte Service Vollpfosten!

Da verkauft man einen nicht gans so günstigern "Kleinwagen" und dann übr gibt der dir einen falschen Wagen, der auch noch schmutzig ist:confused:

Na wenn der so sie Servicearbeiten erledigt, GLÜCKWUNSCH!

Weiterhin stelle ich mir die Frage wie er bestellt hat bei VWN, was steht in deinem Kaufvertrag. Denn einfach mal vertauschte Felgen, das geht durch die Q-Prüfung bei VWN nicht durch. Auch die anderen "Größlichkeiten" eigentlich nicht.

Ich hab da eher einen anderern Verdacht, das du ein deutsches Auto bestellt hast, und er dir nen REIMPORT geliefert hat. Da telefonieren die Händler mal immer nur und alle Details kommen nicht rüber, da pasiseren solche Fehler.

Also ganz sauber läuft da was nicht!
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Von daher müsste ich mir schwer überlegen, ob ich DIESEN Wagen dem Händler abnehmen oder auf eine Neubestellung bestehen würde.

Grüße!

Andi

Hallo Zusammen,

Gemäss AGB's hat ei Händler immer Recht auf Nachbesserung. Vertragsrücktritt ist erst nach 30 Tagen möglich. Werde ich aber tun, wenn bis dann nicht alles einwandfrei funktioniert. Mittelerweile habe ich die Threads zur Nachrüstung von MFL gesehen / gelesen. Scheint ja ne üble Sache zu sein. Allerdings: bei diesen Threads scheint's immer um den T5.1 zu gehen, und der hatte ja eine andere MFL-Generation...

Schöne Grüsse, MV10
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

... Ich hab da eher einen anderern Verdacht, das du ein deutsches Auto bestellt hast, und er dir nen REIMPORT geliefert hat. Da telefonieren die Händler mal immer nur und alle Details kommen nicht rüber, da pasiseren solche Fehler....

Ich habe nicht wenige und vielleicht auch ein par untypische Extras bestellt. Deshalb halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass es sich um einen Reimport handelt. Zudem handelt es sich um einen grösseren und namhaften Händler. Ich glaube nicht, dass die die Reimport-Schiene stärken wollen.

Zudem habe ich ein par Händler-Dokumente gesehen. Bei der Händlerbestellung is das MFL drauf, bei der Bestätigung vom Werk(?) nicht. Ausgemacht war, dass ich diese Bestätigung (datiert Januar) bekommen würde. Das war aber nicht der Fall (warum auch immer...). Ich hätte den Fehler jedenfalls gesehen. Wer nun eigentlich gepennt hat lässt sich von aussen gesehen nicht wirklich sagen...

MV10
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

... Trotzdem wünsche ich Dir : Viel Glück und Spaß mit dem MV. Wenn in 2 Tagen Alles korrekt ist, und die Kiste gut läuft, dann hast Du den Ärger sicher schnell vergessen...

muecke


Hallo Zusammen

Erste mal ein dickes Dankeschön an dieser Stelle mal für die Ratschläge und Tipps von euch allen!

Apropos 2 Tage: Die brauchen nur schon drei Tage, um rauszufinden, ob der Umbau geht oder nicht. Eine belastbare Antwort habe ich jedenfalls noch nicht gesehen. Wie lange es dann letztlich dauern wird ist nochmal ne ganz andere Sache. Ich werde euch jedenfalls auf dem Laufenden halten!

MV10
 
AW: Wagenübernahme wg falscher Ausstattung verweigert

Hallo,

.......unabhängig von dem unseriösen Verhalten des Händlers und VW mal ganz abgesehen .....habe ich die Unterlagen für den Verbau eines MFL mal geprüft.

Grundsätzlich ist die Nachrüstung MFL möglich ....das haben wir beim T5.1 ja auch schon gemacht.
Was den Preis dieser Nachrüstung betrifft = extrem teuer.

Egal wie du dich entscheidest .......das MFL wird in der Preisliste ja mit einem lächerlichen Aufschlag berechnet ......der Preis für den Ordnungsgemäßen Umbau dürfte sich bei deinem Händler mit allen Teilen im Bereich von 2000 - 2500€ bewegen, falls dein :D sich bei dem Umbau genau so anstellt, wie beim Fahrzeug verkauf, könnte es für ihn noch teurer werden.
Ein Preisnachlass für den Fall, das man sich so einigt, sollte sich also mindestens in diesem Bereich bewegen ...zuzüglich eine Entschädigung für den Verlust von "Fahrfreuden" :evil::evil:

Ich würde mich, falls eine Nachrüstung erfolgt, auch nicht auf zusätzlich gezogene Leitungen einlassen, sondern auf einen neuen Kabelbaum zur Lenksäulen Elektronik.
Genau genommen, entfällt bei nachträglichen Einbauten auf "Bastel-Niveau" die Garantie für die entsprechenden Bauteile, oder Bereiche.

Wie schwer Nachrüstungen teilweise sind, haben wir über die Jahre für den T5.1 hier im Board gesammelt.

Ich habe auch mal die ET Liste und die Bestelllisten geprüft ......es kann sein, das dein "Problem" aus einem Fehler im Bestellsystem resultiert.
Du schreibst "MFL mit GRA ohne Handy".
Diese Kombination gibt es komischerweise beim MFL Lenkrad im T5 nicht.
Bestellbar ist als ET nur "MFL mit GRA mit Handy" .......eine Kombination des MFL mit einem geänderten Tastenblock wie beim T5.1 mit der Taste "Cancel" für GRA anstatt der Handybedienung, ist beim T5.2 noch nicht vorgesehen ( so zumindest die Unterlagen).
Das von dir gewünschte MFL wird es vermutlich nur in Kombination mit dem Handy geben ....mal sehen wann dein :D das merktX(.
Das hätte allerdings sowohl beim bestellen, als auch bei der Auftragsbestätigung vom Werk auffallen müssen.

Um mich aber grob allen Vorrednern an zu schließen .....es ist nicht das Auto, was du bestellt hast und du musst es somit auch nicht abnehmen.
Da so was ja auch etwas ist, woran man lange Freude haben möchte und der Fahrspass nicht durch fehlende, aber bestellte Annehmlichkeiten gestört sein sollte, würde ich bei einem Bestell- Fahrzeug auch keine Kompromisse eingehen.

Ich selbst gehe bei meiner Suche nach Werkswagen schon immer Kompromisse ein, die ich dann abwäge .....geht oder geht nicht.
Fehlt etwas, was auf meiner Prioritäten Liste ganz oben steht, wird so ein Wagen von der Liste gestrichen .....und ein MFL steht für mich als "Viel Fahrer" ganz oben auf der Liste.


Gruß aus Portugal
Claus
 
Zurück
Oben