VW verklagt RB-Styling

Lampenfieber

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T6 Multivan
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03-2016
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TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
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warum ???
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Radio / Navi
Radio Composition COLOUR
Extras
Multifunktionsanzeige Plus
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Nebelscheinwerfer
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ohne Schriftzüge, matt-schwarze Radabdeckungen, schwarze Teilfolierung, schwarze VW Embleme, LRA, Seitenwindabweiser, Brillenfach
Hallo Gemeinde
Bin mir nicht sicher ob es schon mal jemand gepostet hat oder ob ich das hier im richtigen Thread poste, aber ich stelle es mal hier zur Diskussion:
Habe heute erfahren das VW RB-Styling, den Hersteller von unseren geliebten andersfarbigen VW Logos, Zeichen, Embleme, verklagt hat. Daraufhin hat die Firma natürlich den Vertrieb dieser eingestellt.
Findet Ihr das richtig, nach dem Motto "ist ein VW-eigenes Zeichen und darf nicht kopiert werden" oder was ist Eure Meinung dazu?
Meiner Meinung nach sollte VW in dem Zuge zumindest dann auch Alternativen zu den bisherigen Zeichen anbieten, oder die Firma machen lassen. Immerhin wird damit ja auch Werbung für das Produkt VW gemacht. Ich bin übrigens kein Mitarbeiter von RB-Styling :)
Was meint Ihr ?
Gruß
Chris
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Wenn es ein eingetragenes Markenzeichen ist , ist es geschützt ! Und dann sollte man sich eben schlau machen, ob man es kopieren/verändern und in Verkehr bringen kann!!Und nicht weinen, wenn der Versuch schief geht!
Man könnte ja mal den wagen mit roten,gelben oder blauen angebissenen äpfeln "verzieren"und abwarten, was passiert.......:-)))):uuups:
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Ich finde die Vorgehensweise von VW absolut korrekt!
So steht es geschrieben bei VW:

1.2.5 MarkenzeichenVW Zeichen und VW- Emblem sind Markenzeichen der Volkswagen AG. VW Zeichen und VW Embleme dürfen ohne
Genehmigung nicht entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht werden.

Wer etwas kopiert und einen Nutzen davon hat, sollte auch dafür bezahlen!

 
AW: VW verklagt RB-Styling

1.2.5 MarkenzeichenVW Zeichen und VW- Emblem sind Markenzeichen der Volkswagen AG. VW Zeichen und VW Embleme dürfen ohne
Genehmigung nicht entfernt oder an einer anderen Stelle angebracht werden.

Wer etwas kopiert und einen Nutzen davon hat, sollte auch dafür bezahlen!


Spannend. Man sollte mal sein VW Emblem an anderer Stelle montieren und bunt anmalen, darf ich dann nur noch mit Anwalt zur Inspektion?

Chris
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Spannend. Man sollte mal sein VW Emblem an anderer Stelle montieren und bunt anmalen, darf ich dann nur noch mit Anwalt zur Inspektion?

Chris

Unter "Man" denke ich mal meinste Dich selbst!
Du findest es also korrekt, dass ANDERE mit Deinem geistigen Eigentum Geld verdienen?
Ich nicht!
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Es paßt ins Bild, da bekommt jemand den Hals nicht voll oder die Krise muß hinter den Kulissen schon gigantische Ausmaße erreicht haben.
Einen wirtschaftlichen Schaden, den die kleine gbr (sic!) VW zufügt, gibt es vermutlich nicht einmal - denn wer bitteschön kauft sich zu seinem Bestehenden ein 2. glänzendes VW-Emblem beim :), wenn er doch ein schwarz eloxiertes haben möchte, daß es dort gar nicht gibt?

Formaljuristisch sicherlich machbar, gesamtwirtschaftlich betrachtet für VW bestenfalls eine Nullnummer, aber Sympathieträger agieren anders. Und: Wieder eine ICH-AG platt, die jetzt von uns per Steuern bezahlt werden muß. Dafür nagt Herr Winterkorn aber nun auch nicht mehr am Hungertuch, da er den GAU durch RB-Sytling in letzter Sekunde abwenden konnte. Uff, das war knapp.
Herzlichen Glückwunsch.
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Hallo Gemeinde
Bin mir nicht sicher ob es schon mal jemand gepostet hat oder ob ich das hier im richtigen Thread poste, aber ich stelle es mal hier zur Diskussion:
Habe heute erfahren das VW RB-Styling, den Hersteller von unseren geliebten andersfarbigen VW Logos, Zeichen, Embleme, verklagt hat. Daraufhin hat die Firma natürlich den Vertrieb dieser eingestellt.
Findet Ihr das richtig, nach dem Motto "ist ein VW-eigenes Zeichen und darf nicht kopiert werden" oder was ist Eure Meinung dazu?
Meiner Meinung nach sollte VW in dem Zuge zumindest dann auch Alternativen zu den bisherigen Zeichen anbieten, oder die Firma machen lassen. Immerhin wird damit ja auch Werbung für das Produkt VW gemacht. Ich bin übrigens kein Mitarbeiter von RB-Styling :)
Was meint Ihr ?
Gruß
Chris

Ich weiß, ist ein wenig OT, aber wenn VW mal den gleichen Ehrgeiz und Einsatz bei Garantiefragen ( Ich warte bereits seit 1/2 Jahr auf ein neues Radio) zeigen würde.....
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: VW verklagt RB-Styling

Hallo,

Ich finde die Vorgehensweise von VW absolut korrekt!

.....und ich finde es kleinkarierte Kinderkacke.
Interessant ist, das es die Firma Audi, die ja auch zum Konzern gehört etwas lockerer sieht, denn diese Produkte werden noch angeboten.

Wie schon angemerkt, sollte sich die Firma VW mal eher Gedanken um ihre Verpflichtungen den Kunden gegenüber machen - oder aber die vielen schwarzen Schafe
von zertifizierten VW Händlern aussortieren, die nachweislich Kunden über den Tisch ziehen - oder aber den Zusatz "zertifiziert" unberechtigt tragen.

Gut das wir im T5 Board Aufkleber kein VW Zeichen drin haben :]

Gruß
Claus
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Hallo,

.....und ich finde es kleinkarierte Kinderkacke.
Interessant ist, das es die Firma Audi, die ja auch zum Konzern gehört etwas lockerer sieht, denn diese Produkte werden noch angeboten.

Wie schon angemerkt, sollte sich die Firma VW mal eher Gedanken um ihre Verpflichtungen den Kunden gegenüber machen - oder aber die vielen schwarzen Schafe
von zertifizierten VW Händlern aussortieren, die nachweislich Kunden über den Tisch ziehen - oder aber den Zusatz "zertifiziert" unberechtigt tragen.

Gruß
Claus

:pro:
Claus hat es genau auf den Punkt gebracht!!!

VG
Andreas
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Ich weiß, ist ein wenig OT, aber wenn VW mal den gleichen Ehrgeiz und Einsatz bei Garantiefragen ( Ich warte bereits seit 1/2 Jahr auf ein neues Radio) zeigen würde.....

Servus.

Was soll das denn?
Was hat VW mit Deinem Radio zu tun? GAR NIX.
Dein Anspruch besteht dem Händler gegenüber und nicht dem VW Konzern.
Schau mal auf Deinen Kaufvertrag... Den Wagen wirst Du bei Deinem Händler und nicht bei VW direkt gekauft haben.

Ggf. kann ich Dir eine gute Anwältin empfehlen, die solche Ansprüche ratz fatz durchsetzt. ;)

Wenn ich so was wie z.B. "Wir müssen erst auf Garantiefreigabe aus dem Werk warten" höre und lese wird mir schlecht..

Du hast als Endkunde lediglich eine geschäfliche Beziehung zum Händler.
Der MUSS einen Garantiedefekt sofort beheben.
Wenn er dann irgendwann die Kohle vom Werk zurückbekommt ist das toll für ihn... wenn nicht kann Dir das auch egal sein.


Gruß,

Stefan
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Interessant ist, das es die Firma Audi, die ja auch zum Konzern gehört etwas lockerer sieht, denn diese Produkte werden noch angeboten.

Wie schon angemerkt, sollte sich die Firma VW mal eher Gedanken um ihre Verpflichtungen den Kunden gegenüber machen - oder aber die vielen schwarzen Schafe
von zertifizierten VW Händlern aussortieren, die nachweislich Kunden über den Tisch ziehen - oder aber den Zusatz "zertifiziert" unberechtigt tragen.

Gut das wir im T5 Board Aufkleber kein VW Zeichen drin haben :]

Moin...

ein solches Thema... au weia... :rolleyes:

Hier vermengt sich ja bekanntermassen blitzschnell Herzblut mit Sachverstand... da kann eigentlich nix bei 'rauskommen... :D:D:D
(geht jetzt nicht gegen Dich, Claus, sondern das Thema ansich birgt Zündstoff...)

Wo fängt man an:

-Händlerqualität vs. VW Konzern... ist ein Problem der Händler (Ansprechpartner des Kunden), VW-als Schulungsinstanz ist der Meinung, die Händler seien beim T5 kompetent (was aber nicht stimmt...) -> andere Baustelle
DAS interessiert aber die Abteilung Markenrecht herzlich wenig, die interessieren v.a. Schutzverletzungen...

Und AUDI ist da auch nicht zimperlich: http://www.markenrecht.justlaw.de/abmahnung/audi-ag.htm
Im gleichen Kielwasser finden sich auch Abmahnungen der Volkswagen AG:http://www.markenrecht.justlaw.de/abmahnung/volkswagen-ag.htm
Interessant höchstens die Summen, VW ist teurer ..was aber ausschließlich der größeren Verbreitung geschuldet ist, Audi ist eher ein "Nischenprodukt..."

Grundsätzlich bin ich für den Markenschutz und deren konsequenten Durchsetzung.
Das hat zum Teil auch viel mit eigenen Erfahrungen der Produktpiraterie zu tun, Stichwort: Arzneimittelfälschung...

Am Rande bemerkt (aus der verblassten Erinnerung heraus): Es sollte ja schon einmal vor längerer Zeit (knappe 2 Jahre) einen Kleinen Re-Launch des verblichenen T5-Board shops geben, allerdings mehr mit den typ. Merchandising Artikeln, denn Felgen & Rädern... Die gestylten Artikel (T-shirts & Tassen) trugen teilweise auch das verfremdete (invertierte) VW-Logo, das mit der Herstellung beauftragte Unternehmen hatte tatsächlich eine wachsame Person zur Hand, die schlicht fragte: "Habt Ihr die Erlaubnis von VW das Logo zu drucken...?" ... Der zarte Hinweis auf eine Verfremdung (und damit vermutet Nichtnutzung der Schutzmarke wurde mit dem Hinweis: nicht statthaft, da Verwechslungsgefahr besteht, abgelehnt...)...
die wußten, was passieren kann.

Eine zarte Anfrage zur entgeltlichen Nutzung der Schutzmarke bei VW förderte eine Summe zu Tage, die jegliches wirtschaftliche Kalkül einer Kleinserie zur Farce werden lies... Das ist alles, was mir dazu noch erinnerungshalber einfällt...

Sicherlich kann man über den Sinn & Unsinn von der Zulässigkeit einer Verfremdung eines Markenzeichens ansich diskutieren, aber wenn es der Rechteinhaber nun mal nicht möchte, weil es die Integrität der Marke gefährdet sieht, so ist das etwas, was man akzeptieren muß.
Das ist natürlich für den deutschen/europäischen Anbieter im deutschen, bzw. EU-Rechtsraum etwas ärgerlich, gegen Geld nur das Original nutzen zu dürfen, aber wenigstens das.

Das gravierendere Problem sitzt aber für VW in Bereichen auf anderen Kontinenten, die sich kaum verfolgen lassen und wo hemmungslos das Logo, verfremdet oder nicht, auf Modellen, T-Shirts etc etc. teilweise dazu noch falsch wiedergegeben wird, ohne was dafür zu bezahlen.

Selten, aber nur selten, kann VW das sogar mit Humor sehen, um auf seine Originalteile aufmerksam zu machen (klar, daß so eine Werbung nicht aus D kommt... :uuups: )

volkswagen-fake-logo-small-12100.webp

Der Hammer sind natürlich immer Plagiate des kpl. Produktes ansich...
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Servus.
...
Du hast als Endkunde lediglich eine geschäfliche Beziehung zum Händler.
Der MUSS einen Garantiedefekt sofort beheben.
Wenn er dann irgendwann die Kohle vom Werk zurückbekommt ist das toll für ihn... wenn nicht kann Dir das auch egal sein.


Gruß,

Stefan

Hallo Stefan,

ich lasse mich da gerne beraten. :)
Evtl. als PN, da es sonst arg vom Ursprungsthema abweicht.

Gruß
Torsten
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Hallo Stefan,

ich lasse mich da gerne beraten. :)
Evtl. als PN, da es sonst arg vom Ursprungsthema abweicht.

Gruß
Torsten


Servus.

PN ist schlecht... Ich komme mit dem Beantworten da gar nicht mehr hinterher.
Nur soviel:
Du kannst Deine Ansprüche (Garantie / Gewährleistung) nur der Partei gegenüber geltend machen, mit der Du einen Vertrag hast.
-----> Deinem Händler.
Fakt ist: Radio ist kaputt und es ist noch Garantie drauf.
Lösung: Der Händler MUSS Dir den Defekt reparieren, da er in der Pflicht steht (zeitnah, natürlich kann er auch reparieren).
Welche Zeit man einem Händler für die Garantie Reparatur geben muss, hängt wohl im Zweifelsfall vom betroffen Bauteil ab.
Dass ein defekter Motor länger zum Wechseln braucht, als ein abgerissenes Wischerblatt sollte klar sein.
Aber bei einem Radio / Navi würde ich mal von der Zeitspanne ausgehen, die der Teiledienst zum Beschaffen eines Neugerätes braucht, da es quasi keine Ein / Ausbauzeit gibt.
1,5 Jahre ist schon so leicht der Hammer. :D :D

Macht aber nix... Ich war bislang auch so doof, dass ich den Aussagen "Wir müssen auf eine Freigabe vom Werk warten" geglaubt habe... Das ist Mumpitz.. den selbst wenn der Händler keine Freigabe vom Werk bekommt, muss er Dir das Radio ersetzen... Denn Du hast 2 Jahre Garantie / Gewährleistung.


Sorry für die Off Topic Tour... die ist nun beendet.

Stefan
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Hallo

Ansich geht es nicht das da Rechte verletzt werden, das ist richtig, aber mit welcher Härte VW das verfolgt passt mir gar nicht! Genauso werden auch Fanseiten verboten und ggf. auch verklagt die ein VW Zeichen kopiert haben oder den falschen Namen in der Domain beinhalten. Das wirft kein gutes Licht auf VW. Die Fans und Kunden mit Herz für VW sollte man nicht unterschätzen!
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Hallo miteinander,

ich sehe das ähnlich wie David. Markenrechte gibt es nicht zum Spaß, aber es ist eben eine Frage, wie man sie durchsetzt. Zu dem o.g. Fall kennen wir keine Vorgeschichte, da sollte man mit Urteilen also vorsichtig sein. Das Vorgehen gegen einige Webseitenbetreiber in der Vergangenheit lässt allerdings nicht die
allerhöflichste Gangart vermuten. Bin ja mal gespannt, wann die Markenrechtsexperten von VW den eigenen Vorstand und den Aufsichtsrat verklagen, weil die doch als offizielle Vertreter der Marke auf einer Veranstaltung auftreten, bei der mehr als eine handvoll Fahrzeuge der Konzernmarken wahrscheinlich nur haarscharf gesetzeskonform um einen See herumfahren und dabei vielen Kunden bestimmt unangenehm auffallen und so die Marke beschädigen :D

Grüße

bonsai
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Hey,

Ich kann VW verstehen. Punkt 1 das man das Zeichen nicht woanders anbringen darf. Zum Beispiel irgendein Autobauer nimmt VW-emblem und verkauft sie an seinen Fahrzeugen. Und das jemand die nicht einfach nachbauen darf, finde ich auch richtig. Allgemein, das Teile nicht Nachbauen.

... aber auf der Seite steht bei allen Produkten, die ich mir angesehen habe, das diese Originalteile sind und nur umlackiert/foliert wurden.

Ansonsten halte ich von dem Laden nicht. Die Bieten zum Beispiel folierte Scheinwerfen an, ohne zu schreiben, dass das im Straßenverkehr nicht zulässig ist

Gruß Anne
 
Unter "Man" denke ich mal meinste Dich selbst!
Du findest es also korrekt, dass ANDERE mit Deinem geistigen Eigentum Geld verdienen?
Ich nicht!

Lies einfach nochmal was ich geschrieben habe und denk nochmal drüber nach.

Laut deren AGB dürfte ich wohl nicht deren Emblem an dem von mir erworbenem Auto demontieren und von mir aus auf die Beifahrertür kleben und kann dann eventuell nicht ohne Anwaltlichen Beistand zum :) zur Inspektion.

Eierkopp

PS: wer Ironie findet darf sie behalten!!
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Hallo Gemeinde
Sehr interessante Ansichten, danke für die Posts. Ich seh das auch mit eher gemischten Gefühlen. Auf der einen Seite muß ich mich beruflich auch mit billigen Kopien aus China rumschlagen, was wirklich nicht schön ist, aber auf der anderen Seite wird/wurden hier ja keine billig Kopien angefertigt sondern original Zeichen farblich verändert. Sprich die Firma hat die Zeichen bei VW (oder dessen Zulieferer) erworben. Das zumindest entnehme ich von der Rückseite meines Zeichen das hier grade neben mir liegt. Nun gut, mittlerweile biete VW ja zumindest für den Kühlergrill das Zeichen in schwarz an. Nach dem was ich hier lese wäre es demnach auch unzulässig einen Kühlergrill ohne Zeichen zu verbauen. Wem gehört das Auto (abgesehen von Leasing und Finanzierung) eigentlich :) ???
Nun ja, morgen hole ich meinen Neuen aus Hannover ab und die erste Amtshandlung wird sein das ich die Board Aufkleber von Claus (danke nochmal) ganz ohne VW Zeichen anbringen werde.
In dem Sinne
Glück Auf
Chris
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Nach dem was ich hier lese wäre es demnach auch unzulässig einen Kühlergrill ohne Zeichen zu verbauen. Wem gehört das Auto (abgesehen von Leasing und Finanzierung) eigentlich :) ???

Moin,
an Deinem Auto darfste "verschlimmbessern", was immer Du willst, da kann Dir keiner was, solange es nicht gegen die StVO bzw. StVZO verstößt.
Hier geht es um das gewerbliche Anbieten von Teilen, die ein geschütztes, aber verfremdetes, Zeichen tragen und dabei entweder überhaupt keine Erlaubnis seitens des Markenrechteinhabers besteht oder gegen Auflagen einer vorhandenen Erlaubnis verstößt.

Zu dem o.g. Fall kennen wir keine Vorgeschichte, da sollte man mit Urteilen also vorsichtig sein. Das Vorgehen gegen einige Webseitenbetreiber in der Vergangenheit lässt allerdings nicht die
allerhöflichste Gangart vermuten.

Moin II,

Du meinst die Geschichte vor eingen Monaten mit den *.pdf Prospekten längst "verblichener" Baureihen...?
Das war vom Ablauf her etwas überzogen, formaljuristisch zwar korrekt, hat dafür ja auch die Führungsetage beschäftigt.

Aber auch das Nutzen von, so nicht geglaubten, Schutzzeichen (genauer Wortmarken..) eines Herstellers in einer Domain kann böse Folgen haben:

Wer hätte gedacht, daß die (nicht BMW gehörende) Domain: wewewe.7er.com eine Schutzverletzung darstellt?
Ist aber so (genauso, wie 3er, 5er, 1er usw...), die sind als Wortmarke eigetragen.
Der Betreiber (BMW 7er Baureiheninfo- & Forumsseite) obiger Domain bekam, trotz bester Zusammenarbeit mit der Pressestelle von denen, von der Rechtsabteilung (bzw. einer beauftragten Kanzlei) eine Unterlasssungsaufforderung (immerhin erst mal nur das...).
Die Einigung erfolgte außergerichtlich, die Domain darf insofern weiter genutzt werden, als daß diese dann auf die heutige gültige Seite wewewe.7-forum.com verweist.
Das ist das Problem, wenn der Betreiber seinen Sitz in D hat, auf Lummerland ansässig wäre das so nicht möglich...

Nicht nur VW kann das, andere Hersteller auch...
und bei anderen Produkten gabs auch Ärger, siehe die Posse um die Teestube, die eine stilisierte Teekanne als Symbol auf dem Schaufenster hatte...
 
AW: VW verklagt RB-Styling

Nicht nur VW kann das, andere Hersteller auch...
und bei anderen Produkten gabs auch Ärger, siehe die Posse um die Teestube, die eine stilisierte Teekanne als Symbol auf dem Schaufenster hatte...
Oder einen grossen Hersteller von Ausserhalb-der-tür Bekleidung, der gegen alles klagt(e), was es wagt(e), Türfußabdrücke mit Ballen und Zehen zu verwenden.
 
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