VW Transporter Gewerblich

H.Carstensen

Jung-Mitglied
Ort
Hamburg
Mein Auto
T5 Multivan
Ausstattungslinie
Comfortline
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
Edition 25
Moin Moin,

ich möchte mir einen VW Transporter zulegen und zwar für meine Firma. Ich möchte aber nicht den Neuwagenwert versteuern müssen. Habt ihr eine Ahnung, wie es bei solchen Anschaffungen aussieht? Das Fahrzeug soll ca. 5000 Euro kosten.

Wäre echt hilfreich, wenn jemand dort ein paar Regelungen kennt. Der Transporter soll NICHT privat genutzt werden.

LG
 
Um die 1% Regelung kommst du nur rum, wenn du den Wagen als Sonder-Kfz Werkstattwagen anmeldest. Bitte suche in meinen Themen, da findest du auch was dazu. Der Umbau ist relativ problemlos für wenig Geld machbar. Die Umtragung sollte auf jeden Fall VOR der Zulassung auf die Firma erfolgen, das erleichtert die Buchführung.
 
Es gibt noch einfachere Gestaltungsmöglichkeiten:
Wagen ist ausschließlich als Firmenfahrzeug unterwegs (aber absolut! Da versteht das Finanzamt keinen Spass), dann werden die Echtkosten zur Versteuerung herangezogen, die 1% Regel entfällt, da überhaupt keine private Nutzung stattfindet.
Oder der Wagen wird mit Fahrtenbuch geführt und gefahren. Auch dann werden die echten Kosten für die Abschreibung genommen. Bei so einem alten Fahrzeug zu empfehlen, auch wenn es ein wenig lästig scheint. Gewöhnt man sich dran.
 
Ich kann aus mannigfaltiger eigener Erfahrung berichten, dass die Finanzbehörden jeweils unterschiedliche Methoden anwenden, um dir das "kaputt" zu machen. In den letzten 15 Jahren hat sich das Modell "Werkstattwagen", bzw. die Zulassung als "LKW geschlossener Kasten" als zu 100 % gangbar erwiesen und mehrere BPs ohne eine einzige Beanstandung "überlebt". Man ist damit komplett raus aus der Beweispflicht und kann einfach nichts mehr falsch machen, was einem das FA dann zum eigenen Nachteil über irgend einen kleinen Formfehler wieder teuer aufs Brot schmiert.
 
Werkstattwagen muss aber soweit ich weiss ein geschlossener Kasten mit maximal 3 eingetragenen Sitzplätzen sein. Schränkt die Wahl der Fahrzeuge ein. Das kann dann nur LG für sich entscheiden.
 
Auch aus dem Multivan lässt sich ein Werkstattwagen machen.
 
Es wäre wirklich ein Transporter, nur mit den Sitzplätzen vorne, hinten alles Ladefläche. Bestenfalls sogar getrennt zum Fahrerraum.

Also: Wenn ich es ausschließlich für Dienstfahrten nehme und nicht mehr, dann kauf ich das Auto für 5000 Euro, hole mir die Vorsteuer zurück, kann den Nettobetrag als Ausgabe angeben und dann alles weitere wie Diesel, Reparaturen etc. auch als Ausgabe angeben (natürlich mit Führung eines Fahrtenbuches). Dann muss ich also nichts versteuern? Habe ich das richtig verstanden? (@Karl Lifornia)
 
Hallo,

.....ich habe genau für diese Konstellation 2 Firmenfahrzeuge - einmal meinen Bulli für die Service Zwecke und einen normalen Kombi für die Firma und zur Privatnutzung.
Der Kombi wird nach der 1% Regel besteuert.

Wieso waren eigentlich Klagen gegen die Besteuerung nach Listenpreis eigentlich noch nicht erfolgreich !!!
Oder sollte ich ggf. dazu übergehen, alle Anschaffungen nicht nach tatsächlichem Preis ab zu rechnen, sondern Listenpreis ??

Gruß
Claus
 
Wenn ~2/3 vom Fahrzeug als Ladefläche oder Laderaum genutzt werden, kann der Kastenwagen als LKW angemeldet werden.
Meine T. Pritschenfahrzeuge mit Doppelkabine laufen selbstverständlich als LKW.
 
Wenn du den Wagen ausschliesslich gewerblich nutzt, kannst du dir die MwST zurückholen, sofern der Verkäufer sie ausweisen konnte.
Das Fahrzeug wird dann aber trotzdem über 6 Jahre abgeschrieben (kürzere Abschreibungszeiten bei Uralt Gebrachten sind glaube ich schwer durchzusetzen. Im Zweifelsfall hilft einem aber auch das Finanzamt weiter. Das sind entgegen aller schlechten Meinungen keine Raubritter. Fragen kosten nix). Alle Zusatzausgaben, Reparaturen, Zubehör, neue Alufelgen :cool: und Betriebskosten werden dagegen in dem Jahr komplett geltenend gemacht, in dem die Ausgaben (das Rechnungsdatum!) auftreten.
 
Wenn ich das richtig lese hat der TE bereits eine Firma, da sollte es selbstverständlich sein, daß er sich im Bezug auf die Begebenheiten mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer auskennt. Ansonsten sollte man für Fragestellungen aus dem Themenbereich grundsätzlich ein zuständiges Steuerbüro mit fleißigen und fachlich kundigen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen haben. ;)
 
Dem stimm ich unbedingt zu! Aber er hat ja gefragt, oder?
 
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