VW T6 Kombi in Mexiko kaufen???

tojoro

Jung-Mitglied
Ort
Mexiko
Mein Auto
T6 Kombi
Erstzulassung
2017
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage, die mich schon seit längerer Zeit sehr beschäftigt und aktuell konkret wird: Ich lebe berufsbedingt (Lehrer an einer Deutschen Auslandsschule) mit meiner Familie in Puebla / Mexiko. Da die Fahrzeuge hier deutlich günstiger sind als in Europa, möchte ich mir einen VW T6 (Kombi, 2.0, 140 PS mit Euro 5, Baujahr 2017, 18tkm) kaufen. Habe derzeit ein sehr gutes Angebot aus der Übernahme eines Leasingfahrzeuges, welches ich für ca. 13-14 t Euro kaufen kann (genauen Preis erfahre ich nächste Woche). Da ich vermutlich nächstes Jahr im Sommer wieder nach Dtl. ziehen werde, könnte ich den Bus als Umzugsgut Steuer- und Zollfrei einführen, wenn der Wagen hier mind. 6 Monate auf mich angemeldet ist.
Nun würde ich aber gerne von Euch wissen, ob ich den Bus mit diesem Motor (2.0, 140PS, Euro 5) in Deutschland angemeldet bekomme??? Der hat ja nur Euro 5 (obwohl er erst 2017 gebaut wurde ) und in Dtl. Diesel - Fahrzeuge ab 2015 die Euro6 - Norm erfüllen müssen. Weiß jemand von Euch, welche Dinge an dem T6 für den Export anders sind, als für den deutschen Markt? Was wäre ggf. alles umzubauen??????
Volkswagen Dtl. hat mir bis dato nicht anworten können und so richtige Infos, die mich zum Kauf abschließend durchringen, habe ich im Netz dbzgl. auch nicht finden können. Angeblich gibt es wohl für Umzugsgut-Fahrzeuge Ausnahmeregelungen...
Wer von Euch also damit Erfahrung hat bzw. mir ein Hinweis geben könnte, dem wäre ich sehr dankbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo tojoro,
erstmal herzlich willkommen bei den Busverrückten.
Ich kann jetzt auch nichts konkretes zu deinem Problem beitragen. Vielleicht wären da irgendwelche Globetrotter-Foren ergiebiger, was dieses Thema angeht. Bei uns wirst du hervorragend bei technischen Problemen "bedient" oder auch bei Reimporten aus Europa. Dein Problem ist hier doch eher exotisch. Aber vielleicht gibt es ja doch einen Experten für dein Problem.

Ich habe gerade mal im Netz gestöbert und bin über folgenden Link gestolpert:
Umzugsgut
Dort ist davon die Rede, dass die Regularien sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Vielleicht wäre es sinnvoll sich mal direkt mit den Behörden deiner zukünftigen Heimat in Verbindung zu setzen.

Gruß
Herby
 
Nun würde ich aber gerne von Euch wissen, ob ich den Bus mit diesem Motor (2.0, 140PS, Euro 5) in Deutschland angemeldet bekomme??? Der hat ja nur Euro 5 (obwohl er erst 2017 gebaut wurde )

Weiß jemand von Euch, welche Dinge an dem T6 für den Export anders sind, als für den deutschen Markt?
Moinsen.
Zumindest der Motor scheint anders zu sein. :D
Der 140PS TDI gehört bei uns in den T5.
 
Ich denke es macht nicht all zu viel sinn.

Der Wert von US-Autos ist in Deutschland auch geringer. US-Autos haben andere Teile verbaut und da wird es mit Ersatzteilen hier in Deutschland schwierig und/oder teuer.
Wenn du etwas nachrüsten musst wird das Auto schnell teurer.

Was kostet denn die Überführung von US nach DE? Ich stelle mir das nicht ganz so günstig vor...
 
Das ist aussichtslos. Hier in D braucht er auf jeden Fall EU6.

Das Auto umzurüsten ist unbezahlbar. Da wird noch der alte EA189 verbaut sein - der erreicht niemals EU6.
 
Hallo,

......ich empfehle hier die Zulassungsbehörde an zu schreiben.
Es handelt sich ja im Prinzip um einen Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen.

US-Autos haben andere Teile verbaut und da wird es mit Ersatzteilen hier in Deutschland schwierig und/oder teuer.

Den T6 gibt es nicht als US Auto - der wurde für diesen Markt nie vorgesehen.

Normalerweise wird für dieses Fahrzeug eine Vollabnahme nach §21 STVO gemacht - ob und wie für diese Importfahrzeuge die EU Abgasnorm 6 gilt, konnte ich bisher auch nicht in Erfahrung bringen.
In den neuen Bundesländern darf diese Abnahme der TÜV und Dekra machen - in den alten Bundesländern nur der TÜV.

Evtl. hat ja hier im Board jemand einen Tipp für @tojoro wo es einen TÜV mit Hirn gibt, weil auch da gibt es viele Ar...... - so könnte er schon mal eine Anfrage stellen.

Hier noch eine Infoseite, die auch heute noch gilt:
Importfahrzeug-Richtlinie

Davon mal ganz abgesehen - was will man im doofen Deutschland ????

Gruß
Claus
 
In den alten Bundesländern macht die Vollabnahme der jeweilige TÜV des Landes.

In den neuen Bundesländern macht die Vollabnahme DEKRA und kein TÜV.

T2-Fahrer
 
Hallo,

.....es gab den T6 anfänglich aber doch auch hier bei uns mit dem 103KW Motor.
Wurde nicht damals groß behauptet, das der T6 Aufgrund seiner Klassifizierung viel Luft nach oben hat in Bezug auf die Abgaswerte ?
Letztendlich wurde der T6 und die Abgasbetrügerei von VW als richtige Dreckschleuder entlarvt.

Ich bin am Dienstag wieder in D - ich frage bei uns mal den netten Dekra Mensch.=)

Gruß
Claus
 
Hallo,

.....es gab den T6 anfänglich aber doch auch hier bei uns mit dem 103KW Motor.
Wurde nicht damals groß behauptet, das der T6 Aufgrund seiner Klassifizierung viel Luft nach oben hat in Bezug auf die Abgaswerte ?
Letztendlich wurde der T6 und die Abgasbetrügerei von VW als richtige Dreckschleuder entlarvt.

Ich bin am Dienstag wieder in D - ich frage bei uns mal den netten Dekra Mensch.=)

Gruß
Claus

Es gab anfangs noch Transporter als N1 Gruppe III, (leichte Nutzfahrzeuge > 1760kg zul. Gesamtgewicht) mit EU5. Das ging genau für 1 Jahr, da EU6 für diese Fahrzeugklasse erst für Zulassungen ab dem 01.09.2016 vorgeschrieben war.

Bringt aber alles nichts, da das o.g. FZG EZ 2017 ist.

Ob das FZG importiert wird oder nicht spielt keine Rolle. - Ist ja auch logisch, sonst könnte man ja heute noch neue EU1 Fahrzeuge in die EU bringen, wenn man sie vorher irgendwo in Afrika erstzulässt.

Gruß, Marcus
 
Herzlichen Dank ersteinmal für die Infos!! Ich habe mittlerweile beim TÜV Süd sowie bei meiner dann zuständigen Zulassungsstelle in Konstanz. Mal schauen, was die so sagen.
Generell ist mir schon bewusst, dass die Kombination des relativ frischen Baujahrs (2017) und der Abgasnorm (Euro5) ein Problem darstellt. Meine Hoffnung liegt aber darin, dass es für Fahrzeuge, die als Umzugsgut nach Dtl. importiert werden, Ausnahmegenehmigungen (nach §21) gibt. Was denkt ihr???
 
Hi Tojoro,

meiner Meinung sollte das kein allzugroßes Problem sein.. ich habe ja selber einen T3 zwar nur aus Österreich importiert, hier reichte die §21 Untersuchung sowie der Kaufvertrag und die ausländischen Papiere.

Hier steht auch einiges.. ich hab hier nichts negatives gelesen:

Importieren von EU-Gebrauchtwagen | STVA


Gruß aus "etwas weiter nördlich als Puebla" :-)
 
Das ist nirgends klar definiert. Es ist wohl so, dass z.B. vergleichbare US Abgasnormen akzeptiert werden.
Ob das aber auch für falsche EU Normen gilt - keine Ahnung.
 
Hi Tojoro,

meiner Meinung sollte das kein allzugroßes Problem sein.. ich habe ja selber einen T3 zwar nur aus Österreich importiert, hier reichte die §21 Untersuchung sowie der Kaufvertrag und die ausländischen Papiere.

Hier steht auch einiges.. ich hab hier nichts negatives gelesen:

Importieren von EU-Gebrauchtwagen | STVA


Gruß aus "etwas weiter nördlich als Puebla" :-)

Das ist einfach - das Auto war ja bereits in der EU zugelassen und entsprach den Bestimmungen zum Zeitpunkt der EZ.
 

Da geht es aber um normale Importe - das ist ohnehin aussichtslos, da das Auto kein EU6 hat.

Für Umzugsgut gibt es andere Regeln - das ist allerdings nicht genau spezifiziert.

Nach dem, was ich dazu gefunden habe, sieht es aber eher so aus, dass es lediglich prozedurale Erleichterungen gibt.

Wenn ich z.B. eine Corvette in den USA kaufe, muss ich beim Import nachweisen, dass das Auto EU6 erfüllt. Dazu ist ein vollständiges Abgasgutachten nötig. Entweder, ich bekomme das von GM oder aber es ist finanziell nicht rentabel, so ein Auto zuzulassen.

Bringe ich die Vette dagegen als Umzugsgut mit, schaut der Prüfer in die US Zulassung. Da ist die Vette z.B. als LEV2 Auto zugelassen. Das ist mehr oder weniger mit EU6 vergleichbar und wird dann entsprechend akzeptiert.

Ich bezweifele, dass das auch für die Zulassung eines Autos gilt, das nachweislich NICHT EU6 entspricht, da es sich um ein EU5 Auto handelt.

Genaues dazu kann aber nur ein TÜV Prüfer sagen - es gibt keine genauen Regeln für FZG, die als Umzugsgut eingeführt werden.

Gruß, Marcus
 
Hi,

das Problem ist ja dass das Auto aus 2017 ist und damit die EU6 erfüllen müsste.

Weshalb nicht einen 2015er T5.2 suchen, oder zumindest einen T6 mit EZ vor 01.09.2016 ? Dann wären emissionsseitig dieselben Voraussetzungen wie bei einem Kauf in EU gegeben.

Viele Grüße,
Jochen
 
Hi,

das Problem ist ja dass das Auto aus 2017 ist und damit die EU6 erfüllen müsste.

Weshalb nicht einen 2015er T5.2 suchen, oder zumindest einen T6 mit EZ vor 01.09.2016 ? Dann wären emissionsseitig dieselben Voraussetzungen wie bei einem Kauf in EU gegeben.

Viele Grüße,
Jochen

Sicherlich der bessere Weg.

Bei einem FZG mit EZ zwischen 01.09.2015 und 01.09.2016 müsste aber auf jeden Fall sichergestellt sein, dass das Auto als N1 Gruppe 3 FZG zugelassen wird. Ich vermute, ein Kombi mit 7 Sitzen wird ein M1 FZG sein. Dieses dürfte keine EZ nach dem 01.09.2015 haben.

Gruß, Marcus
 
Hallo,

ich glaube hier muss man berücksichtigen, das es diesen ganzen Abgasklassen Schwachsinn nirgends auf der Welt gibt - also auch entsprechende Papiere keinerlei Angaben dazu haben.
So vermute ich das dieses Fahrzeug jungfräulich als unbeschriebenes Blatt nach D kommt und nur die §21 Abnahme erfolgen muss.

Gruß
Claus
 
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