VW T5 2.0 180 PS privar gekauft jetzt Motorschaden

Wenn er im Auftrag verkauft wurde, muss der Vertrag entsprechend ausgelegt sein und es steht auch der ursprüngliche Halter im Vertrag. Ich würde mal sagen, er versucht die Gewährleistung zu umgehen, was immer wieder versucht wird.

Da der Schaden erheblich ist, gibt es meiner Meinung nach nur eine Lösung. Schaden durch Werkstatt feststellen lassen und dann ab zum Anwalt damit. Egal, ob man Rechtsschutz oder nicht hat.
 
ich bin bis jetzt damit 1200 Km gefahren, die Hälfte davon zirka Autobahn nicht über 130 und mit ganz normaler Farhrweise. In der Stadt verbraucht er überhaupt kein Öl daher dacht ich auch erst das alles ok sei.. habe jeden Tag den Stand per VCDS ausgelesen. Erst nach der Autobahnfahrt ist der Olstand einige Zentimete gesunken und auch am Peilstab an der unteren Spitze angekommen stand am Anfang am oberen Bereich.

Genau das ist typisch und deshalb kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen, dass er 1 Liter genannt hat. Ist sogar sehr ehrlich. Die meisten Privatverkäufer sagen nichts.
In der Stadt und bei schonender Fahrweise verbraucht er kaum Öl. Bei hoher Last, hoher Drehzahl und heißem Öl wird jede Menge verbrannt. Dazu kommt noch der Ersatz durch Diesel, wenn der DPF voll ist, das ist aber eher Endstadium.

Meiner hat in der Stadt sogar nur maximal 0,5 auf 1000 verbraucht, auf Reisen eher 1,5 bis 2.
 
Wieso kauft man sich in der heutigen Zeit eigentlich ein Auto ohne sich kurz im Internet über das Auto informiert.

Wenn man einen T5 kaufen will, dann 1. vom Händler mit Gewährleistung und zweitens mit genug Geldreserven um auch mal 5-10k reinzustecken. Diesen Satz schreibe ich bestimmt 3 Mal die Woche in verschiedenen Gruppen und mindestens jede zweite Woche kauft jemand trotzdem so ein Auto von Privat und ist dann Enttäuscht weil er in die Sch.... gegriffen hat.
Sorry für OT, aber das ist wie "täglich grüßt das Murmeltier"
 
Ein Händler, der die Thematik kennt, verkauft keinen T5 mit dem Motor mit Gewährleistung.
 
Ich war gerade beim Freundlichen das Problem ist dort bekannt wurde auch sofort zugegeben das die Haufen von den Fahrzeugen haben. Aber sie können nur einen Kullanzantrag stellen wenn das Fahrzeug nicht älter wie 8 Jahre ist. Ich soll nun direkt bei VW einen Sondekullanzantrag stellen. Was dabei aber rauskommt ist unklar sagt er. Morgen ist Termin beim Anwalt um gegen den Verkäufer vorzugenen.
 
Ich war gerade beim Freundlichen das Problem ist dort bekannt wurde auch sofort zugegeben das die Haufen von den Fahrzeugen haben. Aber sie können nur einen Kullanzantrag stellen wenn das Fahrzeug nicht älter wie 8 Jahre ist. Ich soll nun direkt bei VW einen Sondekullanzantrag stellen. Was dabei aber rauskommt ist unklar sagt er. Morgen ist Termin beim Anwalt um gegen den Verkäufer vorzugenen.
Beratung ist gut, Rechte und Pflichten kennen ebenfalls. Ich würde aber nicht gleich mit einer Klage auf den Verkäufer schießen, sondern ihm noch eine freundlich gesagte und ernst gemeinte Chance auf freiwillige Rücknahme geben. Manche Anwälte raten gern zum sofortigen Klagen, was vor allem ihnen selber hilft, denn sie verdienen an gewonnenen wie an verlorenen gleichermaßen. Für dich bedeutet das viel Stress und u.U. Geld, was du evtl. nie wieder siehst.
 
was steht denn nun im Kaufvertrag ?der Bekannte oder der von der Werkstatt?steht der Ölverbrauch im KV?
 
Wenn das wirklich so war, hat er keine Chance als Käufer. Viele Händler (gerade beim T5) versuchen aber sich durch diesen Trick um die Gewährleistung zu drücken. Wenn das so ist und es keinen Kunden für den Kundenauftrag gibt, dann hatte er eine ganz kleine Chance auf Wandlung.
Ganz klar, dass viele Händler genau diese Masche fahren. Allerdings: Nur weil sie etwas im Kundenauftrag tun heißt das ja nicht, dass sie ohne ihr Fachwissen und gegen besseres Wissen argumentieren dürfen. Die Behauptung, dass 1l auf 1000km "normal" sei kann evtl. noch ein Privatman ungestraft von sich geben, ein Profi aber nicht - das könnte schon in die Richtung vorsätzliche Täuschung gehen, die den Kunden zu einem Kauf verleitet, den der sonst nicht getätigt hätte. Korrekterweise hätte er als Fachmann wissen und sagen müssen, dass der Ölverbrauch bei dem Bus ab 0,5l/1000km bereits als mangelhaft bewertet wird (von VW), allein das Verschweigen ist in diesem Fall bereits unstatthaft, würde ich sagen.
 
Servus,

wenn es um vermeintlich juristische Belange geht, wird leider immer wieder viel Halbwissen abgesondert. Das kann man sich aber sparen, da das einem Glaskugellesen gleichkommt.

Es gibt in einem solchen Fall nur einen sinnvollen Weg:

- Fakten sammeln, eventuell vorhandene Zeugen abfragen, ob sie zu einer
Zeugenaussage bereit sind
- Den Verkäufer über den Mangel informieren und unter Fristsetzung zur
Nachbesserung auffordern bzw. Wandlung anbieten
- Wenn erfolglos, kurze Nachfrist setzen unter Androhung der juristischen
Auseinandersetzung
- Wenn wieder erfolglos, sich juristischen Rat einholen. Alle Automobilclubs haben
z. Bsp. Listen von Fachanwälten.
- Wenn KFZ-RS bzw. Vertrags-RS vorhanden, Prozess-Kostendeckung erfragen
- Wenn Zusage einer Kostendeckung vorliegt, Klage anstreben. Das finanzielle
Prozessrisiko geht ja dann gegen Null.

Alles andere hier ist nur Lamentiererei, ohne das es dem mit diesem diffizilen Thema wohl etwas überforderten threadersteller hilft.

Guuude
 
Laufleistung ist 117000 der Verkaufer ist der Händler nicht der Vorbesitzer von dem habe ich nichts nur die alte Adresse im Fahrzeugbrief. Der Verkäufer reagiert garnicht..
 
Laufleistung ist 117000 der Verkaufer ist der Händler nicht der Vorbesitzer von dem habe ich nichts nur die alte Adresse im Fahrzeugbrief. Der Verkäufer reagiert garnicht..
Wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich der Vorbesitzer als Verkäufer genannt ist, mindestens mal als Auftraggeber für den Verkäufer, dann wüsste ich nicht, was du mit dem Vorbesitzer zu tun haben solltest.
 
Wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich der Vorbesitzer als Verkäufer genannt ist, mindestens mal als Auftraggeber für den Verkäufer, dann wüsste ich nicht, was du mit dem Vorbesitzer zu tun haben solltest.
genau dann ist es der gewerbetreibene Verkäufer!was steht vom Ölverbrauch im KV?
 
Vermutlich genau das, was er nicht hören will.
 
Ich war heute beim Anwalt, er hat gesagt alles kein Problem das ist hinzubekommen da das Fahrzeug über mobile de als Händler verkauft wurde und mit mir ein Privatvertrag gemacht wurde ist das nicht normal. Ich habe den Händler direkt darauf angesprochen was er da gemacht hat und auch gesagt das ich das melden werde. und siehe da er ist auf einmal sehr gesprächsbereit. Zumal der Kaufvertrag nicht mal einen Monat her ist also der Mängel schon vorher bestand ist das mit dem Privaten Vertrag auch egal. Die Raparatur kostet zirka 10000 EUR Er hat schon angedeutet das er das Fahrzeug zurück nehmen würde. Jedoch habe ich dort schon jede Menge arbeit reingesteckt habe ihn die letzten 3 Wochen kompett zum Camper umgebaut das wäre jetzt echt misst.
 
Ich war heute beim Anwalt, er hat gesagt alles kein Problem das ist hinzubekommen da das Fahrzeug über mobile de als Händler verkauft wurde und mit mir ein Privatvertrag gemacht wurde ist das nicht normal. Ich habe den Händler direkt darauf angesprochen was er da gemacht hat und auch gesagt das ich das melden werde. und siehe da er ist auf einmal sehr gesprächsbereit. Zumal der Kaufvertrag nicht mal einen Monat her ist also der Mängel schon vorher bestand ist das mit dem Privaten Vertrag auch egal. Die Raparatur kostet zirka 10000 EUR Er hat schon angedeutet das er das Fahrzeug zurück nehmen würde. Jedoch habe ich dort schon jede Menge arbeit reingesteckt habe ihn die letzten 3 Wochen kompett zum Camper umgebaut das wäre jetzt echt misst.
Bau den Kram wieder aus und sei froh, dass Du aus der Nummer so preiswert rauskommst. Sorry, meine Meinung - aber letztendlich Dein Geld.
 
Hallo Sven,

es würde mich nicht wundern, wenn der Bus nach der Rückabwicklung wieder zum Verkauf steht. Behalte das dann doch bitte im Auge und falls das so sein sollte, stelle doch bitte den mobile.de-Link hier rein.

Viel Erfolg und viel Spaß mit dem nächsten Bus
René
 
Jedoch habe ich dort schon jede Menge arbeit reingesteckt habe ihn die letzten 3 Wochen kompett zum Camper umgebaut das wäre jetzt echt misst.

Ernsthaft? Erst rumheulen und jetzt das? In 3 Wochen komplett zum Camper umgebaut? Trotz Ölverbrauch? Rückgabe ist Mist? Wirklich jetzt? Wieso warst du dann beim Anwalt? Bei allem Mitgefühl für deine Situation...verstehe ich nicht.

Sei froh, dass der Anwalt Dir einen Ausweg aufzeigt und gib den Ölbock zurück!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bin gespannt......dein Camperausbau ist dann dein blaues Auge. Sieh das ganz entspannt!! Andere im Board haben dir nichts in Aussicht gestellt.....daher weg damit....und von dem Geld n 140PS Schalter in Startlineausstattung mit Luftstandheizung.
 
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