vw Erklärung 506.01 Öl

Magom

Jung-Mitglied
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
9.2003
Motor
TDI® 128 KW
DPF
nein
Motortuning
nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Extras
Standheizung Webasto
Umbauten / Tuning
nein
FIN
WV2ZZZ7HZ4H001xxx
Hallo Bussy Gemeinde.

Kann mir jemand helfen eine Mailadresse zu finden vom VW Kundenbetreueungs-

center oder so.

Folgendes :Habe einen MV Comf.174 PS BJ 9.2003 also einen Kandidaten für

falsches Öl (507 statt506).Beim letzten Aufenthalt beim Freundlichen

(Wasserpumpenwechsel) wurde das 507 eingefüllt. Ich habe daraufhingewiesen

daß bei dem Motor aber das 506 reingehört.Antwort: Die Werkstattanahme hatte

keine Ahnung,das Magazin (nach drei Gesprächspartnern) sagte :Das 507 ist das

das beste Öl und somit nur für den R5 Motor.

In der Werkstatt: Oberguru....wir geben nur mehr dieses Öl hinein das 506 haben

wir schon gar nicht mehr.

Wo kriege ich eine Erklärung von VW,daß es nur eine Freigabe für das 506 Öl

für meinen Motor gibt?

Das alte Öl muss raus und das soll die Werkstatt machen dies verbockt hat.

Oder was meint ihr?

grüsse

Magom
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Sie sollen dir den Hersteller des Öls sagen und dann saugst du im Internet das Datenblatt zu diesem Öl herunter und legst es ihnen vor die Nase.
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Moin
VW-Werkstätten kippen doch meistens ÖL
von Mobil oder Castrol rein
leider meistens die falsche Spezifikation:mad:
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Oder wie in meiner Werkstatt Shell.

Druckt man sich halt alle gängigen aus und ab in die Werkstatt :-)
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hallo,

...dazu brauchst du keine Mailadresse von VW.

Dein Händler verwendet das Programm Elsawin für alle Infos und Arbeiten am T5.
Dort gibt er dein Fahrzeug ein, bzw. schaut in die Tabelle für dein Fahrzeug.

Und das steht ....R5 ohne DPF = 506.01 Öl .....und nix anderes.

Du kannst dann gleich mal deinen :D belehren, das 507.00 Öl nicht das bessere Öl ist, sondern ein ganz bestimmtest Öl für den Motor mit DPF, allerdings für den Motor ohne DPF ungeeignet und vermutlich sogar Schaden verursachen kann.

Grundsätzlich würde ich auf ein Dokument bestehen, wo drauf steht, das in deinen R5 Motor falsches Öl eingefüllt wurde und über einen Zeitraum von XXX KM gefahren wurde.
Dein :D und der Meister ist in diesem Fall einfach nur dooooof.

Da hier einige kompetente Mitarbeiter vom Werk mit lesen und sich auch in Beiträgen äußern, finde ich es sehr schade, das man sich nicht mal ganz einfach, kurz und knapp ehrlich dazu Stellung nimmt.
Manche Händler scheinen da etwas schwer von Begriff zu sein.

Gruß
Claus
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

So danke mal an alle und besonders an CobMag.

Die Idee Ölwanne abschrauben und Lager auf Schäden zu checken begrab ich

wieder.

Werde wohl über die Fin die Wartungshistorie checken lassen (müsste doch zu

sehen sein welches Öl befüllt wurde). Sollte immer falsches Öl reingekommen sein,

welche Chance hat man,daß der Händler die Kiste zurücknehmen muss?

Habe keine Lust nach Ende der Garantiezeit einen euen Motor zu berappen.

ciao

magom
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hallo magom,

die Werkstatthistorie deines T5 kann jeder freundliche:D einsehen. Die haben ein Programm das nennt sich "elsa" und das wirft jeden dokumentierten Besuch beim :D aus.
Ich würde aber von einer solchen Abfrage absehen da es dir dann bestimmt genauso wie mir geht. Mein T5 wurde sage und schreibe fast 60.000km mit dem falschen Öl gefahren. Eine Anfrage im Werk ( kundenbetreuung@volkswagen.de) wurde sehr schnell und sehr höflich bearbeitet und ergab das ausschließlich 50601 freigegeben ist. Das habe ich jetzt auch schriftlich. Bei Anfragen dort bitte die Fin angeben oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 anhängen.
Die Wandlung deines T5 würde sehr schwierig werden. Der Verkäufer wird dir sagen das kein Grund zur Wandlung bestehe. Wenn bei deinem T5 schon länger das falsche Öl gefahren wurde und der Verkäufer das immer verbockt hat hast du aber evtl. Glück und der :D wird versuchen sich mit dir zu einigen.


Gruß

Martin
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Werde wohl über die Fin die Wartungshistorie checken lassen (müsste doch zusehen sein welches Öl befüllt wurde). Sollte immer falsches Öl reingekommen sein, welche Chance hat man,daß der Händler die Kiste zurücknehmen muss?
Habe keine Lust nach Ende der Garantiezeit einen euen Motor zu berappen.
ciao
magom

Das hängt ganz davon ab wann Du Deinen gekauft hast, d.h. wie lange Deine Garantie läuft und ob Dein Vertrag eine Sachmangel-Haftung ausschliesst. Da Du selbst Unternehmer bist kann das, identisch zum Kauf Privat von Privat, legal ausgeschlossen werden. Bist Du innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, muss der Händler aufgrund der Beweislastumkehr Dir beweisen, daß ein Schaden bei Kauf NICHT bestanden hat. Bist Du über diese 6 Monate drüber raus, musst Du beweisen, daß der Schaden beim Kauf bereits bestanden hat. Hierfür brauchst Du aber sichtbare Schäden am Motor, ähnlich meiner eingelaufenen NW, d.h. Motor aufmachen und überprüfen, im Notfall einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Ohne sichtbare Schäden, außerhalb der Garantie und evtl. ausgeschlossener Sachmängel-Haftung halte ich die Chancen für eine Wandlung o.ä. für sehr gering. Ein guter Anwalt wird Dir aber dazu sicher mehr sagen können.

Gruss Jens
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hallo nochmal.

Der Sachverhalt ist dieser:

Der T5 MV wurde bei einem Autohändler der nur MV verkauft (kein Vw Angestellter

Verkäufer) am 25.05.2010 gekauft. Die Gebrauchtwagengarantie umfasst den

kompletten Motor sowie den Antriebsstrang,weiters wurde unfallfrei und die

Echtheit des Kilometerstandes sowie des Checkhefts garantiert.

Wie schon berichtet war nach einem Monat die WAPU hin und der Händler hat den

Schaden bei VW in Garantie reparieren lassen..in diesem zuge wurde auch das Öl

gewechselt und das neue ist das 507.

Ich möchte erreichen daß mittels einer Bescheinigung VW (Werkstatt) das ÖL

tauscht,sodaß nicht ich für deren Fehler zahlen muss.

Der weitere Punkt wäre die Überprüfung ob schon immer falsches Öl befüllt wurde.

Ich bin bis jetzt davon ausgegangen daß VW Werkstätten wissen was sie tun..

ciao

Magom
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Dazu sollte es reichen VW eine Email zu schreiben. Dann bestätigen sie Dir, dass nur 50601 in Dein Auto rein darf.

Gruß, Marcus
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hi,

genau das ist leider nicht der Fall. Die Bescheinigung wird Dir nicht viel helfen, denn in einem konkreten Schadensfall kannst Du nicht einfach Sagen: Schaden+Bescheinigung=Haftung der Werkstatt. Die werden trotzdem sagen, wir wollen erstmal wissen, ob der Schaden darauf zurück zu führen ist. Allerdings ja auch ein wenig verständlich: mit dem Freifahrtschein könnte man ja fahren bis die Karre platzt und sagen: da Schaden, jetzt mach mal.

Ich würde mich an Deiner Stelle auf §434BGB berufen, wonach ein Sachmangel besteht, weil:
(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist.
Auch hier kann zwar der Schadenseintritt Voraussetzung sein, aber dennoch würde ich nach Nachweis, dass das Öl falsch ist, den Händler darauf festnageln und den Wagen zurück geben. Da der Kauf erst 3 Monate her ist, sehe ich da keine so großen Einbußen auf beiden Seiten. ICH würde dort jedenfalls auf die Tränendrüse drücken und den Verkäufer mal fragen, ob er ein Auto kaufen würde, von der er wüsste, dass es falsch gewartet wurde. NIEMAND würde sehenden Auges in diese Situation laufen.

Die Überzeugung des Händlers ist hier übrigens schon vielen gelungen; einschließlich mir selbst. Deiner wird sich natürlich etwas dumm stellen, weil er vielleicht weiß, was Andernfalls drohen könnte. Aber die Fakten dafür liegen ja vor, früher oder später wird sich dem niemand verschließen. So belehrungsresistent ist niemand, das können die sich nicht leisten, denn immerhin bist Du ein Kunde, der des Redens und Schreibens mächtig bist und letztlich ja schlechte publicity droht.
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hi Dobbie,
ich glaube ihm geht es zunächst nur darum das 50700 aus dem Motor zu bekommen ohne dafür zu bezahlen...

Gruß, Marcus
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hi Markus,

ich hatte "Wandlung" gelesen, war allerdings nicht von Magom, sondern von CobMag. Da habe ich mich vertan, wollte aber trotzdem dazu Stellung nehmen, denn ich sehe die Chancen nicht so schlecht wie CobMag und würde an Stelle von Magom tatsächlich in diese Richtung agieren. Je früher, desto größer die Chancen und desto geringer der eigene Verlust, der mit der Nutzungszeit natürlich entsteht. Und für den Händler ist die Überwindung vielleicht auch nicht so groß, den Ursprungszustand wieder herzustellen. Vielleicht gibt es ja zufällig ein adäquates Alternativfahrzeug, oder er schafft sich zumindest den lästigen nörgelnden Kunden vom Hals und vertickert das Ding an einen anderen "Blöden".
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hi Dobbie,
CobMag hat das Problem wohl gelöst - sein Motor wird zerlegt und wenn er nicht reparabel ist wird der Kaufvertrag gewandelt.

Gruß, Marcus
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hallo zusammen,

meine Vermutung, daß eine Wandlung eher schwierig werden könnte bezog sich auf darauf, daß in seinem Vertrag evtl. eine Sachmängel-Haftung komplett ausgeschlossen wurde was ja aber glücklicherweise nicht der Fall ist. Mit seiner Zusatzgarantie und der Tatsache, daß ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag, sehen die Chancen ungleich besser aus sich mit dem Händler zu einigen. Es sollte in beiderseitigem Einverständnis sicher die bessere Alternative sein, den erneuten Ölwechsel kostenneutral durchzuführen als die komplette Geschichte rückabzuwickeln.
Was natürlich die Recherche bzgl. der vergangenen Ölwechsel angeht, das muss man sicher sehr zeitnah angehen und mit diesen Informatioenn ggf. den Händler konfrontieren. So wie ich das verstanden habe ist die Historie noch nicht erforscht.

Gruss Jens
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hallo Magom,

bitte kurz ne PN. Ich kann dir bei der Historie deines Bullis weiterhelfen. Da gibt es wohl ein paar Ungereimtheiten.

Gruß Martin
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Vielen Dank an alle die mir helfen wollen.

Zur Ölgeschichte:Zuerst ging es mir darum ,daß die VW Werkstatt die mir nach dem

WAPU Tausch das falsche Öl reingekippt hat(507.00) dasÖl wieder rausnimmt und das

richtige 506.01 reingibt,und zwar auf ihre Kosten nicht meine.

Nun haben die sich blöd gestellt und gemeint:Wir nehmen nur noch dieses Öl..

Deshalb wollt ich eine Bescheinigung von VW Nutzfahrzeuge ,daß es nur eine Freigabe

für das 506.01 Öl gibt.Dann wäre ich mit der Rechnung (Auflistung Rep und

welches ÖL(507.00) verfüllt wurde)und der Bescheinigung zu VW Werkstatt

und hätte das geregelt.

Nun kommt die Geschichte aber noch schlimmer:Ich habe erfahren müssen,daß

laut vw Datenbank in diesem Motor schon öfters das falsche Öl gekippt wurde

somit sitze ich auf einer möglichen Zeitbombe.Wie schon weiter oben beschrieben

kommt der Gedanke auf den Bussy wandeln zu müssen.Habe noch 9 Monate

Garantie auf den MV beinhaltet auch Motor und Antriebsstrang..

Was meint ihr was könnte man tun...

Ein Forumsteilnehmer hat geschrieben es gäbe laut Elsa Ungereimtheiten

Grüsse
Magom
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Wandeln, weg damit!
 
AW: vw Erklärung 506.01 Öl

Hi,

nochmal, Du solltest Dir vergegenwärtigen, dass die Wandlung die einzige Möglichkeit ist, mit der Du auf der sicheren Seite bist. Alles andere hängt zu viel vom Vielleicht und Möglicherweise ab. Ein Versprechen von wegen "wenn der Motor kaputt geht regeln wir das schon" wäre mir selbst schriftlich zu fragwürdig.

Andererseits musst Du für Dich abwägen, ob es Dir das Wert ist, nochmal einen passenden Bulli zu finden (diesmal natürlich entweder direkt mit DPF oder wo Du die Rep.-Historie lückenlos einsehen darfst), ob Du evtl. Dein altes Tauschobjekt zurück bekommst, ob Du eine andere Übergangsalternative hast, wie viel der Händler bereit ist, Dir abzüglich zwischenzeitlicher Nutzung auszuzahlen oder anzurechnen.

Die Garantie ist ja gut und schön: aber Du wirst unter gewissen Umständen prozentual zumindest an den Materialkosten beteiligt. Bei mir wären das nun 40%. Da sind mal schnell 2000 bis 4000€ aus der eigenen Kasse weg, nur weil ein paar belehrungsresistente geschlampt haben.

ICH für meinen Teil habe mir das gut überlegt. Da ich aber keinen Zweitwagen habe, mittlerweile gut 2500€ Abzug zum bezahlten Preis hätte und dann für einen vergleichbaren Bulli auch wieder Geld drauflegen müsste, gehe ich das Risiko und warte auf den Schaden und versuche derweil, eine rückwirkende Kaufpreisminderung zu erzielen. Die Chancen sind allerdings sehr gering.
Aber so oder so würde ich vermutlich um die 5000€ in die Hand nehmen müssen. Da warte ich lieber auf den Gau, so kann ich vielleicht noch ein paar Monate sparen, als mich jetzt andererseits Hals über Kopf auf die neue nervige Suche nach einem schwarzen Highline mit sieben Sitzen, Automatik und Standheizung machen zu müssen. Alles andere wäre für uns ein Qualitätsverlust und nicht akzeptabel.
 
Zurück
Oben