Vorstellung und erste Frage zu unserem neuen Bulli

Bernie_HD

Aktiv-Mitglied
Ort
Malschenberg (südl von Heidelberg)
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
11/2011
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Radio / Navi
Aftermarket
Extras
4Motion mit 2.0 TDI BiTurbo, HR-Sperre, Campingumbau von www.campmobil-schwerin.de mit SCA 191
FIN
WV1ZZZ7HZCH020xxxx
Hallo zusammen,

Nachdem wir unseren T3-Syncro nach über 18 Jahren T3 Syncro im November verkauft haben, ist uns nun ein T5 von 2011 als Campmobil Ausbau mit Aufstelldach zugelaufen.

Trotz 2.0 BiTurbo und über 221tkm auf der Uhr mit 1. Motor und AGR-Kühler "ohne". Das Fzg zeigt angeblich keinen meßbaren Ölverbrauch und das ist auch so im Kaufvertrag festgehalten.

Der Bus hat 225/55R17 Bereifung in den Papieren eingetragen. Montiert sind 235/55R17. Dazu nun meine Fragen:
  • Hat der Bus ggfs eine "große Bremse" verbaut, die eine Nutzung von 16" Felgen verhindern?
  • Wie kann ich feststellen, ob eine "große Bremse" verbaut ist oder ob ich 16" Felgen nutzen kann?
Viele Grüße

Bernhard
 
Moin,
war verkauft man einen T3 Syncro?

Nun denn, viel Spaß mit den BiTDI.
Möge er schön weiterlaufen.

Der 132kw hat m.W. immer die 17“ Bremse.
Da geht dann kein 16“ Rad.
Aber warum willst Du auf die 16er wechseln?

Und ob Deine 225er zulässig sind, da musst Du mal in das COC schauen.
 
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Moin,
war verkauft man einen T3 Syncro?

Weil der Rost dabei war die Karrosse aufzufressen und mit dem T3 Syncro Diesel keine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 120 km/h machbar ist.

Nun denn, viel Spaß mit den BiTDI.
Möge er schön weiterlaufen.

Ja, das Risiko ist mir bewusst

Der 132kw hat m.W. immer die 17“ Bremse.
Da geht dann kein 16“ Rad.

Aber warum willst Du auf die 16er wechseln?

Ok, Danke für die Info. 16" gibt mehr Reifen bei identischem Abrollumfang als 17" und das würde ich bei AT-Reifen bevorzugen.
 
ist auch so im Kaufvertrag festgehalten.
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Darf ich fragen, was du dir von dem Eintrag im Kaufvertrag versprichst? Der Verbrauch kann von jetzt auf gleich anfangen und in ein paar Monaten ist dann Schicht. Da der Effekt bekannt ist, kann der Verkäufer jederzeit darauf beharren, dass es bei ihm noch keinen Verbrauch gegeben hatte. Beim Privatkauf wird dir der Eintrag also kaum helfen und selbst beim Händlerkauf wird es keinen Vorteil haben. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Verbrauch <0,5l begutachtet wird gilt das trotzdem als mangelfrei und wenn der Verbrauch größer ist, greift die Gewährleistung auch so. Nach den 6 Monaten ist dann eh nichts mehr zu holen. Bei einer Garantie vielleicht länger, wenn die Garantiebedingungen nicht dagegen sprechen.
Das, was bei diesem Bus noch hoffen lässt, ist die Tatsache, dass er schon so viele km geschafft hat. Da so etwas immer wieder mal vorgekommen ist und die Vermutung kursiert, dass das mit dem Nutzungsprofil des Fahrers zusammenhängen könnte, wäre interessant, wie der Verkäufer in der Regel so gefahren ist (km/Jahr, Anhänger , Gebirge, vorwiegende Streckenlängen, Standzeiten,...). Weißt du darüber evtl. etwas?

Generell ist bei dem Motor anzuraten, für einen ATM schon mal zu sparen, irgendwann erwischt es fast jeden.
 
Hej,

der CFCA (BiTDI) hat immer die 17er Bremse verbaut.

Bis denne,
 
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Darf ich fragen, was du dir von dem Eintrag im Kaufvertrag versprichst? Der Verbrauch kann von jetzt auf gleich anfangen und in ein paar Monaten ist dann Schicht. Da der Effekt bekannt ist, kann der Verkäufer jederzeit darauf beharren, dass es bei ihm noch keinen Verbrauch gegeben hatte. Beim Privatkauf wird dir der Eintrag also kaum helfen und selbst beim Händlerkauf wird es keinen Vorteil haben. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate ein Verbrauch <0,5l begutachtet wird gilt das trotzdem als mangelfrei und wenn der Verbrauch größer ist, greift die Gewährleistung auch so. Nach den 6 Monaten ist dann eh nichts mehr zu holen. Bei einer Garantie vielleicht länger, wenn die Garantiebedingungen nicht dagegen sprechen.
Das, was bei diesem Bus noch hoffen lässt, ist die Tatsache, dass er schon so viele km geschafft hat. Da so etwas immer wieder mal vorgekommen ist und die Vermutung kursiert, dass das mit dem Nutzungsprofil des Fahrers zusammenhängen könnte, wäre interessant, wie der Verkäufer in der Regel so gefahren ist (km/Jahr, Anhänger , Gebirge, vorwiegende Streckenlängen, Standzeiten,...). Weißt du darüber evtl. etwas?

Generell ist bei dem Motor anzuraten, für einen ATM schon mal zu sparen, irgendwann erwischt es fast jeden.
Hi, ich habe das Fzg von privat gekauft. Ich bin kein Jurist. Wenn ich nach der ersten Woche bei einer Laufleistung von über 1tkm in der Woche einen Ölverbrauch von bspw. 0,1l feststelle, dann sehe ich schon eine rechtliche Handhabe wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaften.
Schaun mer mal...
Bist Du Jurist?
 
Hi, ich habe das Fzg von privat gekauft. Ich bin kein Jurist. Wenn ich nach der ersten Woche bei einer Laufleistung von über 1tkm in der Woche einen Ölverbrauch von bspw. 0,1l feststelle, dann sehe ich schon eine rechtliche Handhabe wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaften.
Schaun mer mal...
Bist Du Jurist?
Nein, ich bin kein Jurist, aber ich beschäftige mich schon länger mit den rechtlichen Details und verfolge das Öltod-Thema schon über längere Zeit. Im Ölverbrauchs-Thread hier im Forum wurden zudem schon zahlreiche Diskussionen um alle potenziell in Frage kommenden Rechtsanspruchsvarianten geführt.
Wenn in deinem Kaufvertrag nicht konkret steht, dass der Verkäufer für "keinen Ölverbrauch" in den nächsten x Monaten garantiert, sehe ich nicht, wovon du hier einen Anspruch ableiten willst. Einen Motor OHNE Ölverbrauch gibt es per se nie. Viele Motoren haben einen so geringen Verbrauch, dass der immer auftretende (geringe) Kraftstoffeintrag ins Öl den Ölverbrauch ausgleicht. Damit "scheint" der Motor dann keinen zu haben. De facto gibt es ihn also immer und VW hat dessen Höhe in den Werksvorgaben bis zu einer Höchstgrenze von 0,5l pro 1000km als Mangelfrei definiert. Ohne Mangel kann es aber auch keinen Anspruch auf Entschädigung geben.
Nur wenn also der Vertrag eine klare Zusage des Verkäufers enthält, dass es auch weiterhin "keinen" Ölverbrauch geben wird, lässt sich daraus vielleicht ein Anspruch ableiten, denn das wäre dann ein Mangel mit Bezug auf die "vertraglich vereinbarte Beschaffenheit", wie die Juristen das nennen.

Die "normale" Gewährleistung -eigentlich muss man Sachmängelhaftung dazu sagen, tun aber selbst Juristen oft nicht - greift hingegen immer nur dann (und Viele wissen dass nicht) wenn ein Mangel ZUM KAUFZEITPUNKT bereits vorhanden war. Und das gilt es vor allem auch ZU BEWEISEN! Mindestens muss der Mangel beim Kauf schon im Keim angelegt gewesen sein. Gewährleistung ist keine Garantie, wo das i.d.R. anders ist. Wenn der Verkäufer die Haftung später deshalb schlichtweg ablehnt, fühlen sich Viele betrogen - oft aber zu Unrecht.
Nur in den ersten 6 Monaten der bei Gebrauchtwaren immer 1-jährigen Gewährleistungszeit (Neuwaren 2 Jahre) hat der Käufer es leichter, weil der Gesetzgeber (nur) in dieser Zeit die Beweislast auf den VERkäufer verlagert hat und zugunsten des Käufers per se das Vorhandensein des Mangels zum Kaufzeitpunkt unterstellt, solange der Verkäufer keinen Gegenbeweis vorgelegt hat. Aber auch hier gilt, dass der Käufer zunächst einen zum Zeitpunkt der Anspruchstellung ERHEBLICHEN Mangel am Kaufgegenstand und einen Nachteil für ihn selbst glaubhaft machen muss. Z.B. 0,49l Öl auf auf 1000km sind aber eben kein solcher Nachteil, weil es lt. VW ja gar kein Mangel ist. Und ein Vorgriff auf die Zukunft der Art "das wird aber bald ein größerer Schaden werden" ist m.W. nicht möglich. Wenn also bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist noch immer kein anerkennbarer Mangel vorliegt, verjährt jeglicher Anspruch.
Und selbst vorher, wenn ein Mangel wirklich belegt werden kann, muss ab dem 7ten Monat dann vom KÄUFER die Beweisführung erbracht werden, dass der Mangel nicht durch seine Nutzung entstanden ist und es auch kein normaler Verschleiß ist. Eine erfolgreiche Beweisführung dürfte fast unmöglich sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
und viel Spass mit dem neuen Bus. Es gibt ja erfreulicherweise auch Besitzer die keine außergewöhnlichen ( zum Alter und Laufleistung )
Probleme haben.
Grüsse
 
Nein, ich bin kein Jurist, aber ich beschäftige mich schon länger mit den rechtlichen Details und verfolge das Öltod-Thema schon über längere Zeit. Im Ölverbrauchs-Thread hier im Forum wurden zudem schon zahlreiche Diskussionen um alle potenziell in Frage kommenden Rechtsanspruchsvarianten geführt.
Wenn in deinem Kaufvertrag nicht konkret steht, dass der Verkäufer für "keinen Ölverbrauch" in den nächsten x Monaten garantiert, sehe ich nicht, wovon du hier einen Anspruch ableiten willst. Einen Motor OHNE Ölverbrauch gibt es per se nie. Viele Motoren haben einen so geringen Verbrauch, dass der immer auftretende (geringe) Kraftstoffeintrag ins Öl den Ölverbrauch ausgleicht. Damit "scheint" der Motor dann keinen zu haben. De facto gibt es ihn also immer und VW hat dessen Höhe in den Werksvorgaben bis zu einer Höchstgrenze von 0,5l pro 1000km als Mangelfrei definiert. Ohne Mangel kann es aber auch keinen Anspruch auf Entschädigung geben.
Nur wenn also der Vertrag eine klare Zusage des Verkäufers enthält, dass es auch weiterhin "keinen" Ölverbrauch geben wird, lässt sich daraus vielleicht ein Anspruch ableiten, denn das wäre dann ein Mangel mit Bezug auf die "vertraglich vereinbarte Beschaffenheit", wie die Juristen das nennen.

Die "normale" Gewährleistung -eigentlich muss man Sachmängelhaftung dazu sagen, tun aber selbst Juristen oft nicht - greift hingegen immer nur dann (und Viele wissen dass nicht) wenn ein Mangel ZUM KAUFZEITPUNKT bereits vorhanden war. Und das gilt es vor allem auch ZU BEWEISEN! Mindestens muss der Mangel beim Kauf schon im Keim angelegt gewesen sein. Gewährleistung ist keine Garantie, wo das i.d.R. anders ist. Wenn der Verkäufer die Haftung später deshalb schlichtweg ablehnt, fühlen sich Viele betrogen - oft aber zu Unrecht.
Nur in den ersten 6 Monaten der bei Gebrauchtwaren immer 1-jährigen Gewährleistungszeit (Neuwaren 2 Jahre) hat der Käufer es leichter, weil der Gesetzgeber (nur) in dieser Zeit die Beweislast auf den VERkäufer verlagert hat und zugunsten des Käufers per se das Vorhandensein des Mangels zum Kaufzeitpunkt unterstellt, solange der Verkäufer keinen Gegenbeweis vorgelegt hat. Aber auch hier gilt, dass der Käufer zunächst einen zum Zeitpunkt der Anspruchstellung ERHEBLICHEN Mangel am Kaufgegenstand und einen Nachteil für ihn selbst glaubhaft machen muss. Z.B. 0,49l Öl auf auf 1000km sind aber eben kein solcher Nachteil, weil es lt. VW ja gar kein Mangel ist. Und ein Vorgriff auf die Zukunft der Art "das wird aber bald ein größerer Schaden werden" ist m.W. nicht möglich. Wenn also bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist noch immer kein anerkennbarer Mangel vorliegt, verjährt jeglicher Anspruch.
Und selbst vorher, wenn ein Mangel wirklich belegt werden kann, muss ab dem 7ten Monat dann vom KÄUFER die Beweisführung erbracht werden, dass der Mangel nicht durch seine Nutzung entstanden ist und es auch kein normaler Verschleiß ist. Eine erfolgreiche Beweisführung dürfte fast unmöglich sein.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber ich glaube, Du siehst die Sache zu kompliziert. Ich halte in Bezug auf meinen Vertrag mit dem Verkäufer bspw die von VW vorgegebene Verschleißgrenze für völlig irrelevant.

Ich bin bisher damit gut gefahren, Vereinbarungen nicht in Juristensprache zu treffen, sondern selbst formuliert. So sehe ich das hier auch. Im Kaufvertrag steht, dass das Fzg keinen meßbaren Ölverbrauch zeigt. Wenn dann in der ersten Woche auf den ersten 1tkm ein Verbrauch von bspw 0,1l festgestellt wird, denke ich, ich habe ich eine gute Gesprächsgrundlage mit dem Verkäufer. Nach über 600km sieht es bisher übrigens nach "nicht messbarem Ölverbrauch" aus.

Ansonsten bin ich mir darüber im Klaren, hier ein erhöhtes Risiko eingegangen zu sein. Auf der anderen Seite denke ich, dass ein Motorschaden bei einem Gebrauchtwagenkauf von Privat mit über 200tkm immer eine schwierige Diskussion ergibt, oder?

Auf was konkret willst Du eigentlich hinaus? Hab Dich wohl noch nicht richtig verstanden.
 
Hi, ich habe das Fzg von privat gekauft. Ich bin kein Jurist. Wenn ich nach der ersten Woche bei einer Laufleistung von über 1tkm in der Woche einen Ölverbrauch von bspw. 0,1l feststelle, dann sehe ich schon eine rechtliche Handhabe wegen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaften.
Schaun mer mal...
Bist Du Jurist?

Bei 0,1 l auf 1.000 km wirst Du keinerlei rechtliche Handhabe haben, sorry.
Denn der Hersteller gibt als tolerablen Verbrauch im Sinne der Serienstreuung bis zu 0,5 l / 1000 km vor.
Erst danach ist es ein Mangel, also auch ein rechtlicher Ansatzpunkt.

0,1 auf 1.000 - das würde ein Amtsrichter nicht mal als klagefähig einstufen.

Und wenn Du in drei Monaten etwas feststellst, ist der Verkäufer raus.
Denn dann müsstest Du ihm nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf bestanden hat, um ihm einen Vorwurf aus dem Vertrag machen zu können.
Aber das bescheingt Dir vermutlich kein Sachverständiger gegen Geld und gute Worte.
Zumal sich der Aufwand dann nicht im Verhältnis stünde.

Aber erstmal halblang:
Wir haben sehr viele BiTDI mit Schäden. Das ist zwar eine hohe Wahrscheinlchkeit, aber es es gibt da draußen scheinbar auch eine Menge Langläufer.
Und scheinbar hast Du einen davon, denn die Schäden gehen meist ab 90.000 bis 120.000 los.
Und bist Du schon weit drüber.

Ich hoffe, das bleibt bei Dir so.
 
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