Acapulco
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Drück den "Melden" ButtonFrage wie lösche ich das habe versucht es zu löschen aber keinen Plan wie
und danke für den Hinweis
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Möglicherweise ist es gar nicht entscheidend, ob das Fahrzeug als Firmenwagen gelaufen ist, ein Gewerbetreibender ist auch privat immer noch ein Gewerbetreibender und er muss auch kein Autohändler sein, um Gewährleistungsoflichten zu haben. M.W. muss er auch mindestens 6 Monate privat gelaufen sein, um als Privatverkauf gehandelt zu werden. Wie gesagt: Damit sollte sich ein Anwalt beschäftigen. Bei Gewährleistungspflicht besteht in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eine ganz hervorragende Chance, dass der Verkäufer in die Pflicht genommen werden kann, weil er die Beweispflicht hat, dass der Wagen fehlerfrei beim Kauf war. Allerdings, wie ja schon gesagt wurde, kann der Verkäufer potenziell auch einen gebrauchten Motor einbauen, was aber für ihn dann auch wieder zu einer Gewährleistungspflicht führt. Daran wird er also auch nur begrenzt Spaß haben. Deshalb wäre eine Einigung auf den Einbau eines neuen Motors bei einer Zuzahlung des TE sicher die beste Variante.Zu klären bleibt in deinem Fall eigentlich nur ob das Auto als Firmenwagen geführt wurde. Auch Unternehmer dürfen durchaus Privatwagen haben. Allerdings braucht es dann auch keinen Strohmann
Ganz so wie mit dem Fahrrad ist es vielleicht nun auch wieder nicht, aber es muss andererseits von der steuerrechtlichen Betrachtungsweise abgelöst gesehen werden. Das ist sicher am Besten von einem Anwalt zu beurteilen.@ Multilo:
Das würde bedeuten, dass Deiner Meinung nach jemand, nur weil er ein Gewerbe betreibt, nichts privat ohne Garantie verkaufen dürfte, nicht mal ein altes Fahrrad.
Das ist aber nicht so. Entscheidend ist immer, ob der Gegenstand in der Firma geführt (aktiviert) wurde, und das findest Du in der Buchhaltung.
Ein Selbsständiger kann auch ein Fahrzeug haben, welches nicht in der Firma läuft und rechnet die km privat gegen seine eigene Firma mit 30ct/km ab.
Aber Achtung, es gibt Pflichten:
-->Wird das Fahrzeug für mehr als 50% der Fahrten betrieblich genutzt, gehört es zum Betriebsvermögen (Aktivierungspflicht) – sind weniger als 10% der Fahrten betrieblich, bleibt es immer im Privatvermögen (Verbot). Bei einem betrieblichen Nutzungsanteil von 10% bis 50% kann entschieden werden, ob das Auto Betriebsvermögen werden soll, oder nicht.
..bei dem Ölverbrauch sicher abgeklemmt! (Spaßmodus aus)Hat jemand eine Idee zur Öl Lampe warum diese nicht aufleuchtet obwohl 4 Liter Öl gefehlt haben.
Das ist sicher am Besten von einem Anwalt zu beurteilen.
Da braucht man keinen Anwalt, Betriebsvermögen ist klar.
Den Anwalt brauchst Du aber, um ggf. Einsicht in die Bücher zu erhalten, das wird aber erst im Falle einer Klage möglich sein.
Andreas,
Du hast das richtig formuliert: alles was im Betriebsvermögen ist, wird "gewerblich" abgegeben, was nicht im Betriebsvermögen ist eben nicht. Daher ist der Fall für mich nicht so glasklar, da nicht bekannt ist, ob der Wagen tatsächlich im Betriebsvermögen aktiviert war.
Im übrigen spielt es bei der Aktivierung keine Rolle, ob der Gegenstand privat bezahlt wurde oder nicht.
Wurde er privat bezahlt und aktiviert, so gilt das als Privateinlage.
Wurde er aus dem Betriebsvermögen bezahlt und nicht aktiviert, musste er in der darauf folgenden Bilanz als Privatentnahme gebucht und entsprechend versteuert werden. Das ist dann so, als ob die Person den Wagen direkt privat gekauft wurde. Das wird manchmal so gemacht, damit man Flottenrabatte bekommt. Da fällt dann ggf. ein geldwerter Vorteil an, aber das muss ein FA auch erst mal merken.
Interessant wird es bei der Entnahme nach einigen Jahren, wenn, obwohl der Gegenstand komplett abgeschrieben wurde, noch ein Restwert auf dem Markt erzielbar ist. Dann muss der Gegenstand eigentlich neu bewertet werden. In der Praxis wird das, vor allem in kleineren Betrieben, häufig nicht getan und das abgeschriebene Wurtschaftsgut nebenher verkauft. Das Finanzamt bekommt das meistens nicht mit, da der Gegenstand als Wirtschaftsgut dank Abschreibung buchhalterisch nicht mehr existiert.
Wird das Wirtschaftgut danach an eine Privatperson verkauft, gilt die Gewährleistung von 2 Jahren, die auch beim Weiterverkauf z.B. durch den Ehegatten bestand hat. Insofern kommt es wirklich darauf an, ob der Bus im Firmenvermögen aktiviert wurde.
Ein Indiz dafür wäre, wenn der Name der Firma in der Zulassung steht. Ob die Firma den Namen der Vorbesitzerin trägt, kannst Du evtl. über Google herausfinden. Ist dies nicht der Fall, sieht es erst mal nicht gut aus.
LG
Ernst
....
Im übrigen spielt es bei der Aktivierung keine Rolle, ob der Gegenstand privat bezahlt wurde oder nicht.
Wurde er privat bezahlt und aktiviert, so gilt das als Privateinlage.
Wurde er aus dem Betriebsvermögen bezahlt und nicht aktiviert, musste er in der darauf folgenden Bilanz als Privatentnahme gebucht und entsprechend versteuert werden. Das ist dann so, als ob die Person den Wagen direkt privat gekauft wurde. Das wird manchmal so gemacht, damit man Flottenrabatte bekommt. Da fällt dann ggf. ein geldwerter Vorteil an, aber das muss ein FA auch erst mal merken.
Wer wardenn im „Fahrzeugbrief/ßschein“ (bzw. CC-Bescheinigung oder wie auch immer die grünen Papiere jetzt heißen) als Halter des Fahrzeugs angemeldet, eine Privatperson oder eine Firma?
Hi,
warum sollte der Ehemann in/auf seinen Namen ein Privatfahrzeug von seiner Frau verkaufen? Mir fällt dazu kein nachvollziehbarer Grund ein,
Vielleicht, weil sie keine Ahnung von Autos oder keine Lust auf "Letzte-Preis" Anfragen hat?
Wenn das Auto meiner Frau verkauft wird, mache ich das für sie, und damit stehe ich sicher nicht alleine da...
Wenn ich es richtig gelesen habe, ist auch kein Halterwechsel auf den Ehemann im Brief (REINI114), sonst wäre es ja nicht aufgefallen.
Natürlich kann es auch sein, dass sie einfach gedacht habe, dass sie so alles umgehen können, incl. Restbewertung usw., habe ja schon geschrieben, dass das FA das i.d.R. nicht mitgekommt. Gerade bei kleinen Firmen fehlt häufig das Wissen um derartige Details.
Solange ich freiberuflich tätig war, habe ich dennoch mit einem Firmennamen gearbeitet.
Das hat es mir (und dem Finanzamt ) leichter gemacht, die Belege zuzuordnen.
Daher wäre es zumindest ein (kostenloser) Versuch.
Immer langsam, würde ich sagen...Nein die Sache ist jetzt schon klar. Anwalt nehmen Druck ausüben und Auto zurückgeben. Und auf Schadensersatz verklagen