Voll rein gelangt

Ne ne. Deshalb gebe ich schon seit Jahren meine Fahrzeuge nur an Händler ab. Ich bin kein KFZ Meister und kann daher beim Auto keine Gewährleistung geben. Das Risiko ist einfach zu Hoch.
 
Dachte das wäre anders....
aber lasse mich gerne belehren
Beim gewerblichen Verkauf muss der Verkäufer 2 Jahre Sachmängelhaftung (im Volksmund Gewährleistung genannt) übernehmen, bei Gebrauchtwaren darf er auf 1 Jahr verkürzen. Und das tut auch jeder, der nicht völlig umnachtet ist. Weitere Einschränkungen sind dem gewerblichen Verkäufer verboten (BGB). Der springende Punkt in allen Fällen ist aber der, dass in den ersten 6 Monaten der VERKÄUFER zu beweisen hat, dass ZUM ZEITPUNKT DES KAUFES (und nur auf den bezieht sich das Gewährleistungrecht - anders als die meisten Garantien also) kein Mangel vorgelegen hat.
Das wird er nur selten beweisen können und darum ist das für den Käufer meistens sehr gut und für den Verkäufer meistens sehr schlecht.
Nach dem 6ten Monat ab Kauf tritt dann die Beweislastumkehr ein und die Verhältnisse kehren sich exakt um.
Genau zu beachten ist also, wann sich die Sache abspielt, d.h. wann der Käufer den Anspruch aus einem (erheblichen) Mangel an den Verkäufer stellt.
Im vorliegenden Fall hier sind die 6 Monate noch nicht rum, also gut für den Käufer, soweit es eine Sachmängelhaftungspflicht des Verkäufers gibt.
 
Ganz so reibungslos wird auch das nicht ablaufen, da der Verkäufer den Mangel vorher offenbart hat. Er war dem Käufer also vorher bekannt.

Gruß,

Dödel
 
Das wohl blödeste, was man machen könnte, wäre, es nicht wenigstens zu versuchen.:rolleyes:
Im übrigen sieht es ja so aus, als hätte der Verkäufer hier vielleicht nicht so ganz mit offenen Karten gespielt und er täte dann wohl gut daran, etwas entgegenkommend zu sein.
 
Klar, mal antesten kann nicht schaden.
aber vor einem langen Rechtsstreit würde ich in seiner situation erstmal ganz tief in mich gehen da die situation eben nicht so glasklar ist wie sie vielleicht scheint und Recht haben und Recht bekommen eh 2 unterschiedliche Dinge sind.

Gruß,

Dödel
 
Gibts hier evtl. schon news.....?
 
Recht haben und Recht bekommen eh 2 unterschiedliche Dinge sind.
Erst mal das und man braucht einen langen Atem, so ein Jahr oder mehr ist da schon mal schnell rum, wenn sich Anwälte hin und her schreiben, man sich versucht zu einigen, Frist abwarten, der andere zögert Antwort hinaus, hin und her, braucht es noch einen Gutachter, dann noch mal ein paar Wochen...und dann kommt es erst zur Verhandlung.
Ich hatte eine andere Sache, Motorschaden beim Gebrauchtmotor nach 7 Monaten, es kam nicht zur Verhandlung, wir haben uns geeinigt. Hätte ich nichts gemacht hätte ich ein 3/4 Jahr und unterm Strich auch Geld gespart.
Ein Versuch ist es Wert, aber man sollte sich überlegen früh genug die Bremse zu ziehen.
 
Es ging nicht darum, erst mal das Klagen zu probieren, sondern genau im Gegenteil, ich zitiere mich mal selbst:
Immer langsam, würde ich sagen...
Sofort mit einer Klage da ran zu gehen, dürfte wohl die Chancen auf eine schnelle und gut Lösung wohl erheblich mindern, insbesondere wenn womöglich Rechtschutzversicherungen im Spiel sind.
Immer erst mal die Argumente mit dem Verkäufer austauschen, vielleicht merkt er ja auch von sich aus, dass er sich bewegen muss, SOFERN er tatsächlich etwas gedreht haben sollte.:cool:
Falls.
Beratung durch Anwalt kann nicht schaden, dann aber erst mal die Argumente beim Verkäufer vorbringen, Reaktion abklopfen, ob der Verkäufer glaubwürdige Gegenargumente hat und diese PRÜFEN, oft hört sich Geblufftes glaubwürdig an und bricht schon bei der ersten Kontrolle zusammen. Verhandeln. Wenn das nichts bringt, Rechtsweg androhen und wieder versuchen, Forderungen aber nicht übertreiben - 150% würden auch bei einer Klage nicht rauskommen. Nächste Stufe wäre ein Schreiben vom Anwalt und erst wenn das alles nicht weiter bringt, DANN erst käme eine Klage in Betracht. Die kann u.U. durch Vergleich beendet werden, das kann JAHRE sparen.
So würde ich das angehen.

Falls hier Gewährleistungspflicht im ersten Halbjahr vorliegt und dem nicht-fachmännischen Käufer auch nicht bewusst sein musste, dass der bekannte Ölverbrauch hier ein klarer Mangel ist - es gibt ja durchaus viele Autos mit erheblichen Ölverbrauch, die nicht mangelhaft sind - dann sollte die Rechtslage sehr gut aussehen und der Verkäufer braucht sich kaum Chancen auszurechnen.
 
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