wildewald
Jung-Mitglied
- Registriert
- 23 Juli 2005
- Beiträge
- 40
- Reaktionspunkte
- 0
- Punkte
- 5
- Mein Auto
- T5 California
- Erstzulassung
- 13.10.04
- Motor
- TDI® 128 KW
- DPF
- nachgerüstet
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Comfortline
- Radio / Navi
- Delta
Hallo,
ich habe vom NZ-Zentrum ein Angebot zur Garantieverlängerung erhalten. Der Beitrag für das 3. und 4. Jahr soll 470,- € betragen.
Angesichts der vielen Mängel und der Teile, die bei meinem Fahrzeug gewechselt bzw. repariert wurden, frage ich mich ob es sinnvoll ist.
Lt. Ausschlußliste sind aber auch viele Teile von der Garantie ausgenommen und der Beitrag kein Sonderangebot.
Was haltet
Ihr von der Garantieverlägerung? 
ich habe vom NZ-Zentrum ein Angebot zur Garantieverlängerung erhalten. Der Beitrag für das 3. und 4. Jahr soll 470,- € betragen.
Angesichts der vielen Mängel und der Teile, die bei meinem Fahrzeug gewechselt bzw. repariert wurden, frage ich mich ob es sinnvoll ist.
Lt. Ausschlußliste sind aber auch viele Teile von der Garantie ausgenommen und der Beitrag kein Sonderangebot.
Was haltet
Ihr von der Garantieverlägerung? 
Das gilt auch für die VWN-Händler, die, wie hier ja im Forum desöfteren nachzulesen ist, sehr unterschiedlich verfahren. Will sagen: Wenn der Händler nicht will, gibts natürlich auch keine Kulanz - wie schon geschrieben, sie ist ja nicht einklagbar. Ich hatte in meinem Leben - das läuft schon bischen länger
- fast nur MB, seit vorigem Jahr sozusagen meinen ersten VW.